Autor Thema: [BW] Verbeamtung über Altersgrenze - Erziehungszeiten  (Read 1521 times)

Elyse

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Nach meinem BWL-Studium arbeite ich in einem Amt das Landes.
Durch ein Traineeprogramm könnte ich die Laufbahnqualifizierung für den gehobenen Dienst erlangen.
Allerdings steht noch die Frage im Raum, in wie weit die Erziehung von Kindern die Altersgrenze tatsächlich nach hinten schiebt. Das Kind kam vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst zur Welt.

Hat jemand damit Erfahrung?

Die Qualifizierung endet kurz nach meinem 42. Geburtstag und dann ist noch nicht garantiert, dass eine Stelle zur Verbeamtung zur Verfügung steht.

Landesdiener

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Antw:[BW] Verbeamtung über Altersgrenze - Erziehungszeiten
« Antwort #1 am: 28.01.2025 15:15 »
Ich kenne es so, dass pro Kind mehr oder weniger pauschal die zwei Jahre angerechnet werden.

bettelmusikant

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Antw:[BW] Verbeamtung über Altersgrenze - Erziehungszeiten
« Antwort #2 am: 28.01.2025 16:44 »
Ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht. Ich kann aber auch nur den Gesetzestext lesen oder nach Urteilen schauen und daher auch keine verbindliche Auskunft geben.

Schau mal in das Urteil:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2023 - 4 S 2551/22
https://openjur.de/u/2464283.html

1. § 48 I 2 BWLHO normiert keine pauschale Erhöhung der Altersgrenze einer Verbeamtung für alle, die Kinder erziehen.

2.Eine kausale Verzögerung der beruflichen Entwicklung liegt nahe, wenn zumindest zeitweise in Teilzeit gearbeitet oder Elternzeit in Anspruch genommen wurde.

Ich habe das nur überflogen, aber vielleicht hilft dir das weiter. Es gibt ja aber auch noch andere Ausnahmen:

-  ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern
- Gewinnung einer herausragend qualifizierten Fachkraft gewonnen und das einen erheblichen Vorteil für das Land bedeutet

Landesdiener

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Antw:[BW] Verbeamtung über Altersgrenze - Erziehungszeiten
« Antwort #3 am: 30.01.2025 10:36 »
Ja, darauf bezog sich mein "mehr oder weniger". Es ist keine Pauschale Kind haben gleich Erhöhung der Altersgrenze. Es muss eine Einzelfallentscheidung sein. Bei der Kausalität ist man aber – so kenne ich es – sehr großzügig. Neben Teilzeit oder gar Elternzeit wäre auch eine längere Studienzeit aufgrund der Kindererziehung denkbar.