Ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht. Ich kann aber auch nur den Gesetzestext lesen oder nach Urteilen schauen und daher auch keine verbindliche Auskunft geben.
Schau mal in das Urteil:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2023 - 4 S 2551/22
https://openjur.de/u/2464283.html1. § 48 I 2 BWLHO normiert
keine pauschale Erhöhung der Altersgrenze einer Verbeamtung für alle, die Kinder erziehen.
2.Eine
kausale Verzögerung der beruflichen Entwicklung liegt nahe, wenn zumindest zeitweise in Teilzeit gearbeitet oder Elternzeit in Anspruch genommen wurde.
Ich habe das nur überflogen, aber vielleicht hilft dir das weiter. Es gibt ja aber auch noch andere Ausnahmen:
- ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern
- Gewinnung einer herausragend qualifizierten Fachkraft gewonnen und das einen erheblichen Vorteil für das Land bedeutet