Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Zweiter Minijob als Nebentätigkeit - SV-Pflicht?
Oikos:
Generell kann man ja einen Minijob als Nebentätigkeit haben.
Dieser wird (auf Wunsch) mit 2 % pauschalversteuert und von der SV-Pflicht kann man sich entbinden lassen - was ja auch sinnvoll/logisch ist, weil man als Beamter + privater KV bereits abschließend versorgt ist.
Was ist nun aber, wenn man einen zweiten Minijob macht und damit in Summe oberhalb der Minijob-Grenze Einkommen erzielt?
Dass der zweite Minijob (genauer gesagt: das was man in beiden Minijobs zusammen oberhalb von 538 Euro verdient) "normal" versteuern muss, ist klar.
Was ist aber mit der SV-Pflicht? Kann man sich hier auch befreien lassen?
Wenn nein, dann müsste ich an die SV abführen, könnte ja aber de facto Leistungen der SV nicht in Anspruch nehmen.
[Zur Abrundung: Beide Minijobs sind/würden als Nebentätigkeit seitens des Dienstherrn genehmigt werden. Das ist zumindest in diesem Fall kein Problem.]
Ozymandias:
Vorteil der Pauschalbesteuerung funktioniert nur einmal.
Bei den SV genauso.
Oikos:
--- Zitat von: Ozymandias am 25.01.2025 15:35 ---Vorteil der Pauschalbesteuerung funktioniert nur einmal.
--- End quote ---
Das war mir klar, habe ich ja auch geschrieben.
--- Zitat von: Ozymandias am 25.01.2025 15:35 ---Bei den SV genauso.
--- End quote ---
Dann zahle ich in ein System ein, aus dem ich aber keine Leistungen erhalte?
Casa:
Der Beamte ist versicherungsfrei in der SV. Das gilt unabhängig von der konkreten Nebentätigkeit.
Das was der AG an Sozialabgaben spart, könnte er auf den Stundenlohn oben drauf packen.
Oikos:
--- Zitat von: Casa am 25.01.2025 21:35 ---Der Beamte ist versicherungsfrei in der SV. Das gilt unabhängig von der konkreten Nebentätigkeit.
--- End quote ---
Wenn ich also mit einer Nebentätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis z. B. 1.000 € pro Monat verdienen sollte, wäre ich dennoch SV-frei?
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