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[Allg] Zweiter Minijob als Nebentätigkeit - SV-Pflicht?
bab:
--- Zitat von: BlueMagic am 29.01.2025 00:54 --- Aber Rentenversicherung musste ich für die Löhne auf 2. Lohnsteuerkarte bezahlen. Wenn ich in 1,5 Jahren das Rentenalter erreicht habe (Jahrgang 1960: 66 und 4 Monate) werde ich eine gesetzliche Altersrente bekommen. Diese muss ich rechtzeitig vorher beantragen. Es werden ca. 150 Euro im Monat sein. Allerdings bekomme ich die Rente leider nicht zusätzlich zur Pension. Ich muss dem Dienstherrn den Rentenbescheid zusenden. Meine Pension wird dann entsprechend gekürzt. Das weiss ich seit Jahren. Habe das immer als meinen persönlichen Solidarbeitrag zur notleidenden Rentenkasse abgehakt. Wobei das so natürlich nicht stimmt, weil sich im Endeffekt nur mein kommunaler Dienstherr jährlich einen niedrigen vierstelligen Betrag spart.
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Jetzt kriege ich einen Schreck... betrifft das auch Rentenansprüche, die in der Zeit vor der Verbeamtung erworben wurden, also auf die 1. Lohnsteuerkarte?
--- Zitat von: Rentenonkel am 29.01.2025 08:39 ---By the way: Für die Rentenversicherung ist die Versicherungspflicht eher ein Nullsummengeschäft. Bezogen auf eine durchschnittliche Lebenserwartung werden die eingezahlten Beiträge wieder ausgekehrt. Es geht eher darum, einen Wettbewerbsvorteil von Beamten, die auch noch nebenberuflich tätig sind, gegenüber anderen Beschäftigten zu vermeiden.
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Oder geht es wirklich nur darum, den Wettbewerbsvorteil nebentätiger Beamte zu vermeiden? Dann müsste ich mir keine Sorgen um meine Rentenpunkte machen.
Casa:
--- Zitat ---Zur Klarstellung:
Die Sozialversicherungsfreiheit greift nur in der Tätigkeit als Beamter. Eine Versicherungsfreiheit in der Hauptbeschäftigung erstreckt sich nicht auf die Nebenbeschäftigungen. In den Nebenbeschäftigungen wird man daher im Rahmen der Gleitzone versicherungspflichtig und auch steuerpflichtig. Von der KV kann man sich als privat versicherter Beamter befreien lassen. In allen übrigen Versicherungszweigen bleibt man pflichtig und die Besteuerung erfolgen mit Lohnsteuerklasse VI.
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Ich habe das nun auch so nachgelesen. Danke.
Rentenonkel:
--- Zitat von: bab am 29.01.2025 17:41 ---
Jetzt kriege ich einen Schreck... betrifft das auch Rentenansprüche, die in der Zeit vor der Verbeamtung erworben wurden, also auf die 1. Lohnsteuerkarte?
Oder geht es wirklich nur darum, den Wettbewerbsvorteil nebentätiger Beamte zu vermeiden? Dann müsste ich mir keine Sorgen um meine Rentenpunkte machen.
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Während der Einzahlungsphase dient der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge dazu, einen Wettbewerbsvorteil nebentätiger Beamter zu vermeiden.
Sollte es gelingen, im Laufe seines Lebens insgesamt mindestens 60 Monate mit Beiträgen in die RV eingezahlt zu haben, steht einem im Alter eine gesetzliche Rente zu, die man auch beantragen muss.
Ob und inwieweit diese Rente dann ganz oder teilweise auf die Pension angerechnet wird, richtet sich dann nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Man hat man selbst dann, wenn die Rente vollständig angerechnet werden sollte, derzeit noch einen kleinen steuerlichen Vorteil und auch der von der RV gezahlte Zuschuss zur privaten KV darf nicht angerechnet werden.
@Casa: Gerne ;)
BlueMagic:
--- Zitat von: bab am 29.01.2025 17:41 ---
--- Zitat von: BlueMagic am 29.01.2025 00:54 --- Aber Rentenversicherung musste ich für die Löhne auf 2. Lohnsteuerkarte bezahlen. Wenn ich in 1,5 Jahren das Rentenalter erreicht habe (Jahrgang 1960: 66 und 4 Monate) werde ich eine gesetzliche Altersrente bekommen. Diese muss ich rechtzeitig vorher beantragen. Es werden ca. 150 Euro im Monat sein. Allerdings bekomme ich die Rente leider nicht zusätzlich zur Pension. Ich muss dem Dienstherrn den Rentenbescheid zusenden. Meine Pension wird dann entsprechend gekürzt. Das weiss ich seit Jahren. Habe das immer als meinen persönlichen Solidarbeitrag zur notleidenden Rentenkasse abgehakt. Wobei das so natürlich nicht stimmt, weil sich im Endeffekt nur mein kommunaler Dienstherr jährlich einen niedrigen vierstelligen Betrag spart.
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Jetzt kriege ich einen Schreck... betrifft das auch Rentenansprüche, die in der Zeit vor der Verbeamtung erworben wurden, also auf die 1. Lohnsteuerkarte?h
Das weiß ich leider nicht sicher. Vermute aber schon. I.d.R. ist ja schon so, dass Beamtenpensionen ein gutes Stück höher sind als Rentenansprüche. Bei niedrigeren Besoldungsgruppen und kürzeren Zeiten als Beamter kann es natürlich auch anders sein. K.A., wie man damit dann umgeht. Aber vermutlich geht es bei der Pensionskürzung wg. Rentenansprüchen tatsächlich nur um Nebentätigkeiten.
--- Zitat von: Rentenonkel am 29.01.2025 08:39 ---By the way: Für die Rentenversicherung ist die Versicherungspflicht eher ein Nullsummengeschäft. Bezogen auf eine durchschnittliche Lebenserwartung werden die eingezahlten Beiträge wieder ausgekehrt. Es geht eher darum, einen Wettbewerbsvorteil von Beamten, die auch noch nebenberuflich tätig sind, gegenüber anderen Beschäftigten zu vermeiden.
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Oder geht es wirklich nur darum, den Wettbewerbsvorteil nebentätiger Beamte zu vermeiden? Dann müsste ich mir keine Sorgen um meine Rentenpunkte machen.
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