Ich verstehe die skizzierte Aussage des Personalbereichs dahingehend, dass aufgrund der langen Abwesenheit eine Ersatzplanstelle eingerichtet wird, so dass eine Wiederbesetzung des Dienstpostens mit einer Ersatzkraft möglich wird.
Auf die Möglichkeit einer Beförderung (in Abwesenheit) hat das grundsätzlich keine Auswirkung. Ob die Dienststelle jemanden in die Beförderungsplanung aufnimmt, der bereits mehr als ein halbes Jahr dienstunfähig ist, liegt im Ermessen der Dienststelle.