Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Fehlerhafte Tätigkeitsbewertung , Feststellungsklage?

(1/4) > >>

Finn94:
Hallo zusammen, ich bin nach meiner Promotion (als Postdoc hatte ich an der Uni bereits die E14) in eine Bundesbehörde gewechselt. Zurzeit leite ich fachlich 4 Referenten und 4 Sachbearbeiter (alles Beamte) und nehme die Rolle als stellvertretender Referatsleiter wahr. Für die Beamten im gD bin ich gleichzeitig der Erstbeurteiler. Nun habe ich meine Eingruppierung erhalten, diese kommt auf E13. Damit habe ich genau die Eingruppierung wie die reinen Fachreferenten, was mich wundert, da ich m. E. höherwertige Tätigkeiten wahrnehme. (Und an der Uni bereits die E14 gem TvöD-L hatte). Kann man Widerspruch gegen die Tätigkeitsbewertung einlegen oder bleibt wirklich nur der Weg über eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht? (Ich bin auf einen Beamten DP, daher ist es vermutlich nicht wo gerne gesehen, dass zu kritisch zu hinterfragen.  Da für mich aber noch unklar ist, ob ich ggf. doch noch in die Wirtschaft wechseln werde, ist die Frage, ob ich eine Verbeamtung anstrebe persönlich noch nicht geklärt)

McOldie:
Der Wegist folgender:
1. Zuerst macht man gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf die höhere Vergütung geltend. Dabei sollte das Entgelt der aus deiner Sicht richtigen Entgeltgruppe geltend gemajcht werden. Dadurch wahrt man mögliche Ansprüche, ohne dass diese von der Ausschlussfrist erfasst werden.
2. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder eine Rechtsmeinung hat, kann man eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben.

Für derartige Schritte sollte man aber "Butter aufs Brot schmieren", d.h. einehandfeste Begründung. Es empfiehlt sich evtl. einen Beistand mit Fachkenntnis (z.B. Gewerkschaft zu holen.

Finn94:
Leider bin ich in keiner Gewerkschaft, kann man zur Fristwahrung, auch Begründung ausgehende Begründung die Forderung stellen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und habe eine Deckungsanfrage gestellt, zur Prüfung der TD. Würde das lieber über einen RA laufen lassen, als jetzt einer Gewerkschaft beizutreten.

Casa:
Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser solltest du deinen Anspruch nachweisbar und schriftlich geltend machen. Es reicht, wenn du erst einmal sagst, dass du glaubst deine Stelle muss höher vergütet werden. Eine Begründung kannst du oder der RA später nachreichen.

MoinMoin:
Die auszuübenden Tätigkeiten sind unstrittig?
Es geht also nur darum, dass die Rechtsmeinung darüber zu welcher EG diese führen?
Dann einfordern und Klagen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version