Hallo zusammen, ich bin nach meiner Promotion (als Postdoc hatte ich an der Uni bereits die E14) in eine Bundesbehörde gewechselt. Zurzeit leite ich fachlich 4 Referenten und 4 Sachbearbeiter (alles Beamte) und nehme die Rolle als stellvertretender Referatsleiter wahr. Für die Beamten im gD bin ich gleichzeitig der Erstbeurteiler. Nun habe ich meine Eingruppierung erhalten, diese kommt auf E13. Damit habe ich genau die Eingruppierung wie die reinen Fachreferenten, was mich wundert, da ich m. E. höherwertige Tätigkeiten wahrnehme. (Und an der Uni bereits die E14 gem TvöD-L hatte). Kann man Widerspruch gegen die Tätigkeitsbewertung einlegen oder bleibt wirklich nur der Weg über eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht? (Ich bin auf einen Beamten DP, daher ist es vermutlich nicht wo gerne gesehen, dass zu kritisch zu hinterfragen. Da für mich aber noch unklar ist, ob ich ggf. doch noch in die Wirtschaft wechseln werde, ist die Frage, ob ich eine Verbeamtung anstrebe persönlich noch nicht geklärt)