Danke für eure Antworten und Gedanken. Ich bin krank geworden, deswegen erst jetzt eine Antwort:
Ich werde als Pensionärin rentenbezugsberechtigt sein. Nicht viel, aber es sollte reichen, um in die KVdR zu kommen. Und dann müsste ich, wenn ich das richtig verstehe, keine KV-Beiträge auf Mieten und Kapitalerträge zahlen (zu Johanns Beitrag). Wobei, wenn ich lumer richtig verstehe, selbst diese Beiträge hälftig von meinem Dienstherrn übernommen würden (so das Land Berlin bei Pensionseintritt noch mein Dienstherr ist).
Falls man als Pensionär zufällig rentenbezugsverechtigt ist, gibt der Rentenversicherung noch 8,55% der Rente als Zuschuss für die KV dazu. Für spät Verbeamtete ist das evtl. relevant.
Was das wiederum bedeutet, verstehe ich nicht. D.h. ich kriege meine Rente plus 8,55 % meiner Rente als Zuschuss für die KV? Nur für die GKV oder auch für die PKV?
Ich bin sehr empfänglich für die Empfehlung einer Maklerin oder eines Maklers. Gewerbler, ich schreibe dir gerne eine PN, muss aber erstmal herausfinden, wie das geht.
Eine unabhängige Beraterin meinte, dass sich die PKV erst lohnt, wenn ich eine Pension in Höhe von 4.000 Euro brutto erziele. Das ist etwas illusorisch.
Andererseits merke ich, dass ich der klassischen Angstmacherei von Versicherungsvertretern (nicht der Beraterin) erliege: Ich rechne Kosten hoch, nicht aber meine Einnahmen. Stand heute würde ich im schlimmsten Fall (es geht nach A14 nicht weiter, ich arbeite nur Teilzeit und komme auf einen Ruhegehaltssatz unter 32 %) eine Pension iHv 2.300 bis 2.500 Euro erzielen. (Das ist der Versorgungsbezug, darauf müsste ich wohl Steuern zahlen, richtig?)
Wenn nun aber die Renten jedes Jahr knapp 2 % steigen, verhält es sich mit den Pension nicht ähnlich? Clarion hatte dazu auch schon was geschrieben.
Wie nervig ist es denn für euch PK-Versicherte, Rechnungen in Vorausleistung zu begleichen, sie bei der Beihilfe und bei der PKV einzureichen? Ich kann Papierkram sehr gut, aber es nimmt mir Lebensfreude...