Autor Thema: Betriebszugehörigkeit nach TVöD K  (Read 1030 times)

Intensivpflege123

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Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
« am: 27.01.2025 11:07 »
Hallo zusammen,

ich arbeite seid 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit laut TVÖD. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.

Viele Dank.

Schokokeks

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Antw:Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
« Antwort #1 am: 27.01.2025 13:26 »
Ja, Ausbildungszeit gehört auch zur Betriebszugehörigkeit.

Was Du aber wahrscheinlich zur Ermittlung der Kündigungsfrist meinst, ist die Beschäftigungszeit in einem Arbeitsverhältnis, hier zählt die Ausbildung nicht.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Einsnull

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Antw:Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
« Antwort #2 am: 27.01.2025 13:29 »
Genau wie Schokokeks es geschrieben hat ist es. Ich hatte letztens genau so einen Fall bei uns.

Intensivpflege123

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Antw:Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
« Antwort #3 am: 28.01.2025 10:00 »
Danke für die Antwort  :)