Betriebszugehörigkeit nach TVöD K

Begonnen von Intensivpflege123, 27.01.2025 11:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Intensivpflege123

Hallo zusammen,

ich arbeite seid 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit laut TVÖD. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.

Viele Dank.

Schokokeks

Ja, Ausbildungszeit gehört auch zur Betriebszugehörigkeit.

Was Du aber wahrscheinlich zur Ermittlung der Kündigungsfrist meinst, ist die Beschäftigungszeit in einem Arbeitsverhältnis, hier zählt die Ausbildung nicht.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Einsnull

Genau wie Schokokeks es geschrieben hat ist es. Ich hatte letztens genau so einen Fall bei uns.

Intensivpflege123