Autor Thema: "Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?  (Read 1824 times)

Mingara

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Servus zusammen,

ich frage mich, ob und wann sich die Ergebnisse der letzten Tarifverhandlungen auf die Landesbeamten, also auch die bayr. Beamten, niederschlagen wird? Oder ist hier erstmal das Ergebnis auf Bundesebene abzuwarten?

Sonnige Grüße aus dem Süden

Muenchner82

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #1 am: 18.09.2025 18:19 »
Mir scheint Du hast das System nicht verstanden. Bund und Kommunen verhandeln den TVÖD Bund und VKA, das ist Anfang des Jahres passiert. Das Ergebnis gilt für Angesteltle von Bund und Kommunen. In der Regel orientiert sich der Bund bei der Besoldung seiner Beamten an disem Ergebnis.

Die Landesbeschäftigten unterliegen dem TV-L der von den Ländern verhandelt wird. In der Regel orientieren sich die Länder bei der Besoldungsgesetzgebung in ihrem Zuständigkeitsbereich (betrifft Beamte mit Dienstherr Land oder Kommune) an diesem Ergebnis. Die nächsten Verhandlungen hier sind Ende des Jahres.

Gewerbler

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #2 am: 19.09.2025 07:02 »
Es ist allerdings zugegebenermaßen etwas verwirrend, dass die kommunalen Angestellten in der Tarifrunde beim Bund mit dabei sind, die kommunalen Beamten dagegen dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz unterliegen und daher (indirekt) an der Tarifrunde der Länder hängen...  ::)

Kingrakadabra

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #3 am: 19.09.2025 07:37 »
Ich finde jetzt nicht, dass das so verwirrend ist. :)

VG

NWB

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #4 am: 19.09.2025 08:12 »
Wahrscheinlich bist du schon zu lange Teil des Systems  ;)

Mingara

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #5 am: 25.09.2025 12:44 »
Ein Markenzeichen dieses Forums ist es, zunächst den Themenersteller Unwissenheit, Inkompetenz oder Etwaiges zu unterstellen. Und da fragt man sich, warum das Beamtentum seinen Charakterzug des missmutigen Korinthers nicht abgelegen konnte.

Ich weiß sehr wohl, dass es unterschiedliche Tarifrunden gibt, aber meist hat man sich im Land Bayern ja mehr oder weniger fast punktgleich den Bundesbeschlüssen angeschlossen.

Dennoch danke für die fundierten Antworten.

Muenchner82

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #6 am: 25.09.2025 17:52 »
...aber meist hat man sich im Land Bayern ja mehr oder weniger fast punktgleich den Bundesbeschlüssen angeschlossen.

Das stimmt einfach überhaupt nicht. Was man sagen kann ist, dass beim TvÖD Bund/VKA und TV-L die Laufzeiten und damit die Verhandlungsrunden bis vor eingen Jahren zeitlich deutlich näher beieinander waren, dadurch konnte dieser Eindruck vielleicht entstehen.

Kingrakadabra

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #7 am: 26.09.2025 11:43 »
Was ist daran "missmutig", wenn man auf (offensichtliche) Unrichtigkeiten hinweist?

Klar, dem TE gleich Unwissenheit zu unterstellen, naja. Ein gewisses Mindestmaß an Kenntnis der Besoldung sollte jedoch gegeben sein. Ein bisschen Rechtschreibung sollte man zudem auch im ÖD beherrschen. :)

VG
Hage

Mingara

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #8 am: 03.11.2025 08:31 »
@King

Ich bin offen für deine orthographischen Ratschläge und Verbesserungshinweise, schieß los?

ProfTii

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Antw:"Übertrag" von Tarifrunde auf Landesbeamte?
« Antwort #9 am: 03.11.2025 11:30 »
Mich würde interessieren, ob ihr unter dem Aspekt, dass Dobrindt einen Gesetzesentwurf zur Besoldung der Bundesbeamten einbringen will, weiterhin haltet.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Länder sich hier bei einer entsprechenden Entscheidung des Bundestags eher hieran, als an den Ergebnissen aus der Tarifverhandlung TV-L orientieren könnten. Wäre schwer zu vertreten, wenn die Bundesbeamten unabhängig von den Tarifverhandlungen nochmal zusätzlich 10-15% mehr bekommen würden und die Landesbeamten analog zum TV-L-Ergebnis 2,5%.
Klar gibt es die Systematik: TVöD - Bundesbeamte, TV-L - Landes- u. Kommunalbeamte. Aber die ist ja nicht festgeschrieben und die Landesgesetzgeber können, was die Beamtenbesoldung angeht, grundsätzlich hiervon unabhängig beschließen wie sie lustig sind.

Die Zahlen sind natürlich sehr optimistisch gewählt, aber ihr versteht sicherlich worauf ich hinaus will.