Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022  (Read 20548 times)

PolareuD

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #90 am: 04.03.2025 19:38 »
"schnell ein paar Tausend Euro Kosten zukommen" für ein langsaaaames Gerichtsverfahren, heißt es beim https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-widerspruchbescheide-fuer-2022 (01.03.25)


Die paar Tausend Euro sehe ich nur für diejenigen, die als Musterverfahren bis zum BVerfG kommen und da zusätzliche Anwaltskosten haben. Die Drohkulisse wird allerdings einige davon abhalten, zu klagen.

Die Richtervorlage zur Durchführung eines Normenkontrollverfahrens wird von VG erlassen und ist mit keinen weiteren Kosten für den Kläger verbunden.

crosenkr

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #91 am: 05.03.2025 11:14 »
Ich hätte auch Interesse an einer Aufnahme in die Gruppe. Danke schon mal!

Reisinger850

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #92 am: 06.03.2025 07:42 »
Ich wäre auch gern dabei. Anfrage bei RSV ging auch raus

Rentenonkel

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #93 am: 06.03.2025 07:50 »
Anfragen zur telegram Gruppe können gerne bei AANW oder bei mir gerne per PN gestellt werden.

Once18623

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #94 am: 07.03.2025 14:40 »
In Vorbereitung meiner Klagebegründung habe ich einige Berechnungen angestellt, vielleicht möchte diese jemand kommentieren:

Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez. 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 € 
Familienzuschlag Ehe:        +  148,94 €
Kind, Mietenst. I:           +  136,13 €
Kind, Mietenst. I:           +  363,68 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:  +    7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:  +    7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III):     -  269,33 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €
Kindergeld                   +  438,00 €

Alimentation                   2839,11 €


Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 €
Familienzuschlag Ehe:        +  148,94 €
1. Kind, Mietenst. VI:       +  549,69 €
2. Kind, Mietenst. VI:       +  647,20 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:  +    7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:  +    7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III):     -  450,50 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €
Kindergeld                   +  438,00 €

Alimentation                  3355,02 €


Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, keine Kinder, ledig (Dez 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 €
Lohnsteuer (Klasse I):       -  381,41 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  256,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €

Alimentation                  1996,28 €


Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €



Quellen:
- NW-Drucksache 17/1632 vom 21.01.2022 (Gesetzesbegründung)
- NW-Drucksache 18/928 vom 16.09.2022 (REZ)
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2023
- Dr. Torsten Schwan: Besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern nach der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 und vor den konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18. (https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf)
- Bundesagentur für Arbeit, Aktualisierung der Auswertung zum Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesbesoldungsgesetzes (Vorgang 2 BvL 4/18), Erstellungsdatum: 18.05.2021
« Last Edit: 07.03.2025 14:46 von Once18623 »

Schnarchnase81

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #95 am: 07.03.2025 20:56 »
Hallo, ich habe auch Klage eingereicht, auch wenn die Anfrage bei meiner RSV noch läuft.
Den Kostenbescheid habe ich ebenfalls bereits in Höhe von 483€ erhalten und selbst wenn die RSV zunächst nicht mitspielen würde, wäre mir es das wert….allerdings zunächst ohne Anwalt.
Ich würde auch gerne in die Gruppe aufgenommen werden und Danke auch schon mal im voraus.
Gerade für alle ohne Anwalt (wie mich) wäre ein Austausch ja sehr sinnvoll.


Schnarchnase81

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #96 am: 08.03.2025 07:47 »
In Vorbereitung meiner Klagebegründung habe ich einige Berechnungen angestellt, vielleicht möchte diese jemand kommentieren:

Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez. 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 € 
Familienzuschlag Ehe:        +  148,94 €
Kind, Mietenst. I:           +  136,13 €
Kind, Mietenst. I:           +  363,68 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:  +    7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:  +    7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III):     -  269,33 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €
Kindergeld                   +  438,00 €

Alimentation                   2839,11 €


Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 €
Familienzuschlag Ehe:        +  148,94 €
1. Kind, Mietenst. VI:       +  549,69 €
2. Kind, Mietenst. VI:       +  647,20 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:  +    7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:  +    7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III):     -  450,50 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €
Kindergeld                   +  438,00 €

Alimentation                  3355,02 €


Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, keine Kinder, ledig (Dez 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 €
Lohnsteuer (Klasse I):       -  381,41 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  256,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €

Alimentation                  1996,28 €


Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €



Quellen:
- NW-Drucksache 17/1632 vom 21.01.2022 (Gesetzesbegründung)
- NW-Drucksache 18/928 vom 16.09.2022 (REZ)
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2023
- Dr. Torsten Schwan: Besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern nach der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 und vor den konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18. (https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf)
- Bundesagentur für Arbeit, Aktualisierung der Auswertung zum Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesbesoldungsgesetzes (Vorgang 2 BvL 4/18), Erstellungsdatum: 18.05.2021

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass die Grundsicherung zu niedrig angesetzt ist. Aus der Erinnerung raus: in einem Aufsatz zur Betrachtung der Besoldung von Dr. Torsten Schwan wurde zu NRW erwähnt, dass durch das Land anstatt des 95% Perzentils Werte aus der Wohngeldtabelle übernommen worden seinen und die Wohnkosten so um 400 € zu niedrig angesetzt worden seinen. Demnach kann eigentlich deine Berechnung so nicht korrekt sein.
Sollte dem so sein, könnte jemand evtl. die korrekten Werte zur Berechnung der Grundsicherung einer vierköpfigen Familie hier einstellen?

Alonsatra

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #97 am: 08.03.2025 13:02 »
Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.

Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €

« Last Edit: 08.03.2025 13:16 von Alonsatra »

Schnarchnase81

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #98 am: 08.03.2025 13:55 »
Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.

Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €

Das hatte ich gesehen, umso mehr verwundert mich der Wert, da die Besoldung so eigentlich auch in der neuen Variante unter der Mindestalimentation liegen müsste…




Schnarchnase81

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #99 am: 09.03.2025 13:58 »
Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.

Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €

Das hatte ich gesehen, umso mehr verwundert mich der Wert, da die Besoldung so eigentlich auch in der neuen Variante unter der Mindestalimentation liegen müsste…

So, ich habe nochmals nachgelesen: es ging darum, dass grundsätzlich das 95%Perzentil anzusetzen ist, was ja in den unteren Wohngeldtabellen deutlich unterschritten wird. Die Grundsicherung als Maßstab gilt für alle und nicht nach Mietenspiegel.

Alonsatra

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #100 am: 09.03.2025 16:20 »
Interessant zu sehen, dass eine 4K-Familie in der höchsten NRW Wohngeldstufe somit ziemlich genau 115% der Grundversorgung erreicht! Wenn das mal kein Zufall ist... Der Unterschied zum ledigen Beamten ohne Kinder ist es spannend, um die ganze Schräglage des Besoldungssystem zu dokumentieren, das sollte ja dann locker hoch bis A10 gehen - von Anwärtern gar nicht zu sprechen. Auch sind die prozentualen Anteile der familienbezogenen Besoldungsbestandteile (die ja sicher mit Absicht in NRW "regional" statt "familiär" genannt werden) dann eine wichtige Kenngröße.

Alonsatra

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #101 am: 09.03.2025 20:54 »
Hier die Musterklage des DRB NRW
https://www.drb-nrw.de/positionen-und-leistungen/formulare
https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesverband-Nordrhein-Westfalen/Dokumente/Musterwidersprueche/Muster_Klageschrift.docx

Zitat
Nach meinem Kenntnisstand wird unter Begleitung des DRB  NRW - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nordrhein- Westfalen e.V. die Führung von Musterverfahren zur Klärung der Frage der Amtsangemessenheit der Richteralimentation im Jahre 2022 angestrebt. Da die Vielzahl, der für das Besoldungsjahr 2022 anhängigen Widersprüche von dem LBV NRW erst sukzessive beschieden wird, kann gegenwärtig noch nicht benannt werden, welche Klageverfahren vorrangig als Musterverfahren geführt werden sollen und ob diese Klageverfahren bereits anhängig sind. Ich werde die Gerichte, bei denen die als Musterklagen vorgesehenen Klageverfahren anhängig sind, unter Angabe des Aktenzeichens des jeweiligen Klageverfahrens mitteilen, sobald mir hierzu Näheres bekannt wird, und rege bereits jetzt an, das vorliegende Klageverfahren bis zum Abschluss der noch zu benennenden Verfahren ruhend zu stellen.


MufflonNRW

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #103 am: 14.03.2025 11:47 »
Ich dachte eigentlich, das mit dem Datum hätte einen für mich nicht ersichtlichen verwaltungsrechtlichen Hintergrund. Es ist also schlicht falsch.  :(

Ich habe meine Klage vor einigen Tagen in den schicken Briefkasten des VG Düsseldorf eingeworfen. Ich habe für die Klageschrift dankbar das Muster der GdP NRW genommen. Ich nehme an, ich erhalte für die Gerichtskosten eine Zahlungsaufforderung per Post?