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Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022

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Schnarchnase81:
Hallo, ich habe auch Klage eingereicht, auch wenn die Anfrage bei meiner RSV noch läuft.
Den Kostenbescheid habe ich ebenfalls bereits in Höhe von 483€ erhalten und selbst wenn die RSV zunächst nicht mitspielen würde, wäre mir es das wert….allerdings zunächst ohne Anwalt.
Ich würde auch gerne in die Gruppe aufgenommen werden und Danke auch schon mal im voraus.
Gerade für alle ohne Anwalt (wie mich) wäre ein Austausch ja sehr sinnvoll.

Schnarchnase81:

--- Zitat von: Once18623 am 07.03.2025 14:40 ---In Vorbereitung meiner Klagebegründung habe ich einige Berechnungen angestellt, vielleicht möchte diese jemand kommentieren:


--- Code: ---Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez. 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 € 
Familienzuschlag Ehe:        +  148,94 €
Kind, Mietenst. I:           +  136,13 €
Kind, Mietenst. I:           +  363,68 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:  +    7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:  +    7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III):     -  269,33 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €
Kindergeld                   +  438,00 €

Alimentation                   2839,11 €


Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 €
Familienzuschlag Ehe:        +  148,94 €
1. Kind, Mietenst. VI:       +  549,69 €
2. Kind, Mietenst. VI:       +  647,20 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind:  +    7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind:  +    7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III):     -  450,50 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €
Kindergeld                   +  438,00 €

Alimentation                  3355,02 €


Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, keine Kinder, ledig (Dez 2022)
Grundgehalt:                   2621,19 €
Lohnsteuer (Klasse I):       -  381,41 €
Priv. Krankenvers./Pflegev.  -  256,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe   +   12,50 €

Alimentation                  1996,28 €


Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €

--- End code ---



Quellen:
- NW-Drucksache 17/1632 vom 21.01.2022 (Gesetzesbegründung)
- NW-Drucksache 18/928 vom 16.09.2022 (REZ)
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2023
- Dr. Torsten Schwan: Besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern nach der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 und vor den konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18. (https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf)
- Bundesagentur für Arbeit, Aktualisierung der Auswertung zum Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesbesoldungsgesetzes (Vorgang 2 BvL 4/18), Erstellungsdatum: 18.05.2021

--- End quote ---

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass die Grundsicherung zu niedrig angesetzt ist. Aus der Erinnerung raus: in einem Aufsatz zur Betrachtung der Besoldung von Dr. Torsten Schwan wurde zu NRW erwähnt, dass durch das Land anstatt des 95% Perzentils Werte aus der Wohngeldtabelle übernommen worden seinen und die Wohnkosten so um 400 € zu niedrig angesetzt worden seinen. Demnach kann eigentlich deine Berechnung so nicht korrekt sein.
Sollte dem so sein, könnte jemand evtl. die korrekten Werte zur Berechnung der Grundsicherung einer vierköpfigen Familie hier einstellen?

Alonsatra:
Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.

Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €

Schnarchnase81:

--- Zitat von: Alonsatra am 08.03.2025 13:02 ---Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.

Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €

--- End quote ---

Das hatte ich gesehen, umso mehr verwundert mich der Wert, da die Besoldung so eigentlich auch in der neuen Variante unter der Mindestalimentation liegen müsste…



Schnarchnase81:

--- Zitat von: Schnarchnase81 am 08.03.2025 13:55 ---
--- Zitat von: Alonsatra am 08.03.2025 13:02 ---Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.

Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf:                   1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.):      + 1000,00 €
Bedarf Heizung:              +  186,28 €
Bildung und Teilhabe:        +  118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife:   +  156,51 €

Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf:                  2902,35 €

Mindestalimentation (115%):    3337,70 €

--- End quote ---

Das hatte ich gesehen, umso mehr verwundert mich der Wert, da die Besoldung so eigentlich auch in der neuen Variante unter der Mindestalimentation liegen müsste…

--- End quote ---

So, ich habe nochmals nachgelesen: es ging darum, dass grundsätzlich das 95%Perzentil anzusetzen ist, was ja in den unteren Wohngeldtabellen deutlich unterschritten wird. Die Grundsicherung als Maßstab gilt für alle und nicht nach Mietenspiegel.

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