https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdfSeite 33 ff.
Minister Dr. Marcus Optendrenk (FM):
Ich fange mit dem Punkt an, den sowohl Kollege
Witzel als auch Kollege Beucker gebracht haben, nämlich der Frage nach dem
Verfahren zu 2022. Tatsächlich ist es so, dass wir im Februar 2025 die Bescheide
durch das LBV versenden lassen und damit innerhalb weniger Wochen die Bescheide
zu diesen gut 54.000 Fällen die Empfänger erreichen werden.
Wir hatten – auch parlamentarisch – zugesagt, dass wir Sie informieren, wenn eine
Überprüfung auf der Grundlage vollständiger Daten stattgefunden hat – uns fehlten
insbesondere Daten aus der PKV –, sodass wir rechtssicher bescheiden können. Deshalb
haben wir Ihnen seinerzeit diese Vorlage geschickt, und deshalb ist auch völlig
klar, dass wir das in der Umsetzung so zeitnah wie möglich machen, damit Klarheit für
die betreffenden Personen besteht.
Der Sachverhalt, den Kollege Witzel eben versucht hat darzustellen, ist schon zwei-,
drei- oder wievielmal geklärt und auch erklärt. Ich weiß nicht, ob wir uns einen Gefallen
damit tun, wenn wir permanent in Wiederholungsschleifen kommen, vielleicht in der
Hoffnung, dass ich über andere Themen zwischenzeitlich vergessen habe, was ich vor
einem Jahr gesagt habe.
Ich habe nicht vergessen, dass ich bereits öffentlich erklärt habe, dass wir aufgrund
der Tatsache, dass wir im Zusammenhang mit den Besoldungsgesprächen 2024 mit
den Gewerkschaften im April letzten Jahres Unklarheit darüber hatten, ob das, was
sich in dem Gesamtkontext von Bürgergeld, Inflation und Tarifabschluss abspielt, den
Anforderungen der verfassungskonformen Alimentation entspricht. Wir haben uns im
Besoldungsgespräch mit den Spitzenverbänden verständigt, dass wir diese Frage
über Musterverfahren klären. Das war ein richtiger Punkt, weil uns die neue Sachlage
zu der Erkenntnis geführt hat, dass es ein legitimes Anliegen ist, zu klären, ob es Fälle
gibt, in denen eine Verfassungskonformität aus unserer Sicht zweifelhaft sein könnte.
Da haben wir gesagt, wir machen das für die Zukunft.
Für die Vergangenheit haben wir gesagt, werden wir das nicht mehr tun. Wir werden
hoffentlich bald von der PKV die Zahlen für 2023 haben, die es uns ermöglichen, die
Bescheide für 2023 zu erstellen. Wann das der Fall ist, hängt nicht an uns. Aber ich
habe Ihnen schon gesagt, ich glaube, sogar in der Plenarrede, nach allem, was wir
wissen, ist auch für 2023 zu erwarten, dass, wenn die Zahlenwerte nicht noch grundlegend
grob abweichen, von einer verfassungskonformen Alimentation auszugehen ist
und es deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis ist für eine Ruhendstellung gibt. Insofern
sind die Sachverhalte vollständig unterschiedlich.
Wenn Sie das aus Sicht der Interessenverbände und Gewerkschaften betrachten,
dann war das auch deshalb für die wichtig, weil wir ihnen über die Gesetzeseinbringung
eines fiktiven Partnereinkommens – wir haben ja angekündigt, dass wir das im
Gesetzentwurf haben – eine weitere Veränderung der Parameter vorgeschlagen haben.
Deshalb war es für die Zukunft völlig nachvollziehbar, dass wir gesagt haben,
dann sollen Musterverfahren möglich sein, um die Dinge vernünftig zu klären