Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022  (Read 33558 times)

Rentenonkel

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Mein Dienstherr hat das Ruhen des Widerspruches für das Jahr 2022 aufgehoben und mir für das Jahr 2022 einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen. Allerdings bisher nur für das eine Jahr.

Haben noch andere Beamte in NRW einen ablehnenden Bescheid für 2022 bekommen?

PushPull

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #1 am: 27.01.2025 12:38 »
Dienstherr ist demnach nicht das Land NRW?

Rentenonkel

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #2 am: 27.01.2025 14:13 »
Nein, ich diene (Nomen est Omen ;D) bei einer rechtsfähigen Körperschaft des Öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltung

LehrerInNRW

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #3 am: 27.01.2025 19:50 »
Da haben sie sich ja den richtigen Gegner gewählt! Viel Erfolg bei den nächsten Schritten!

10481178

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #4 am: 28.01.2025 06:22 »
Klage vor dem Verwaltungsgericht beabsichtigt? Mit gewerkschaftlicher Unterstützung?

Rentenonkel

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #5 am: 28.01.2025 07:48 »
Klage vor dem Verwaltungsgericht beabsichtigt? Mit gewerkschaftlicher Unterstützung?

Ja, aber ohne Gewerkschaft. Die haben mich mal so sehr verärgert, dass ich aus dem Verein ausgetreten bin  ;)

MufflonNRW

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #6 am: 28.01.2025 21:04 »
Auf Landesebene gibt es aktuell ein ähnliches Vorhaben: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3142.pdf

AKMS94

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #7 am: 29.01.2025 20:48 »
Dann hat also die Überprüfung der Besoldung fürs Jahr 2022 endgültig stattgefunden.

Ich werde allein aus dem Grund der Streichung der Stufen 1 und 2 und der nicht erfolgten Anrechnung bereits vorzuweisender Erfahrung klagen. Dies hatte nämlich zur Folge, dass Neu verbeamtete nach der Ausbildung genau so in Stufe 3 eingegliedert wurden und meine fast 4 Jahre Berufserfahrung somit quasi gestrichen wurden.

Dürfte ein leichtes sein.

OnkelConny

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #8 am: 31.01.2025 11:28 »
Außer der pauschalen Aussage des Finanzministers, dass 2022 amtsangemessen alimentiert wurde, gibt es keine Berechnungsnachweise? Bin da mal gespannt, was da den Gewerkschaften erzählt wird.

10481178

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #9 am: 03.02.2025 16:08 »
Hier mal ein aktueller Stand der Dinge aus einer "Kleinen Anfrage"!

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-12611.pdf

Der Obelix

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #10 am: 04.02.2025 07:19 »
also es ist ja ganz einfach: man bescheinigt sich selbst dass man verfassungsgemäss besoldet und schon sind die Bedenken eines ehemaligen Verfassungsrichters vollständig obsolet. Ach wie ist das schön.

Die Welt kann so rosarot und einfach sein. Naja auch die nächste Entscheidung des BVerfG wird hier für Erheiterung sorgen.

Solando24

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #11 am: 11.02.2025 14:39 »
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf

Seite 33 ff.

Minister Dr. Marcus Optendrenk (FM):

Ich fange mit dem Punkt an, den sowohl Kollege
Witzel als auch Kollege Beucker gebracht haben, nämlich der Frage nach dem
Verfahren zu 2022. Tatsächlich ist es so, dass wir im Februar 2025 die Bescheide
durch das LBV versenden lassen und damit innerhalb weniger Wochen die Bescheide
zu diesen gut 54.000 Fällen die Empfänger erreichen werden.
Wir hatten – auch parlamentarisch – zugesagt, dass wir Sie informieren, wenn eine
Überprüfung auf der Grundlage vollständiger Daten stattgefunden hat – uns fehlten
insbesondere Daten aus der PKV –, sodass wir rechtssicher bescheiden können. Deshalb
haben wir Ihnen seinerzeit diese Vorlage geschickt, und deshalb ist auch völlig
klar, dass wir das in der Umsetzung so zeitnah wie möglich machen, damit Klarheit für
die betreffenden Personen besteht.
Der Sachverhalt, den Kollege Witzel eben versucht hat darzustellen, ist schon zwei-,
drei- oder wievielmal geklärt und auch erklärt. Ich weiß nicht, ob wir uns einen Gefallen
damit tun, wenn wir permanent in Wiederholungsschleifen kommen, vielleicht in der
Hoffnung, dass ich über andere Themen zwischenzeitlich vergessen habe, was ich vor
einem Jahr gesagt habe.
Ich habe nicht vergessen, dass ich bereits öffentlich erklärt habe, dass wir aufgrund
der Tatsache, dass wir im Zusammenhang mit den Besoldungsgesprächen 2024 mit
den Gewerkschaften im April letzten Jahres Unklarheit darüber hatten, ob das, was
sich in dem Gesamtkontext von Bürgergeld, Inflation und Tarifabschluss abspielt, den
Anforderungen der verfassungskonformen Alimentation entspricht. Wir haben uns im
Besoldungsgespräch mit den Spitzenverbänden verständigt, dass wir diese Frage
über Musterverfahren klären. Das war ein richtiger Punkt, weil uns die neue Sachlage
zu der Erkenntnis geführt hat, dass es ein legitimes Anliegen ist, zu klären, ob es Fälle
gibt, in denen eine Verfassungskonformität aus unserer Sicht zweifelhaft sein könnte.
Da haben wir gesagt, wir machen das für die Zukunft.
Für die Vergangenheit haben wir gesagt, werden wir das nicht mehr tun. Wir werden
hoffentlich bald von der PKV die Zahlen für 2023 haben, die es uns ermöglichen, die
Bescheide für 2023 zu erstellen. Wann das der Fall ist, hängt nicht an uns. Aber ich
habe Ihnen schon gesagt, ich glaube, sogar in der Plenarrede, nach allem, was wir
wissen, ist auch für 2023 zu erwarten, dass, wenn die Zahlenwerte nicht noch grundlegend
grob abweichen, von einer verfassungskonformen Alimentation auszugehen ist
und es deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis ist für eine Ruhendstellung gibt. Insofern
sind die Sachverhalte vollständig unterschiedlich.
Wenn Sie das aus Sicht der Interessenverbände und Gewerkschaften betrachten,
dann war das auch deshalb für die wichtig, weil wir ihnen über die Gesetzeseinbringung
eines fiktiven Partnereinkommens – wir haben ja angekündigt, dass wir das im
Gesetzentwurf haben – eine weitere Veränderung der Parameter vorgeschlagen haben.
Deshalb war es für die Zukunft völlig nachvollziehbar, dass wir gesagt haben,
dann sollen Musterverfahren möglich sein, um die Dinge vernünftig zu klären



Alonsatra

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #12 am: 11.02.2025 15:10 »
Gibt es in diesem Zusammenhang für 2022 Berechnungen der Mindestbesoldung, z.B. von Sven?

Gibt es eventuell schon Vorlage für eine Musterklage für NRW irgendwo?

Danke


polente

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #14 am: 12.02.2025 19:44 »
Gibt es in diesem Zusammenhang für 2022 Berechnungen der Mindestbesoldung, z.B. von Sven?

Gibt es eventuell schon Vorlage für eine Musterklage für NRW irgendwo?

Danke

Die Gewerkschaft der Polizei NRW hat dazu heute eine Musterklage herausgebracht:

https://www.gdp.de/Nordrhein-Westfalen/fester%20Inhalt/Themen/Musterklage_2022_GdP-Formular.docx

Der Artikel dazu: https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2025/02/12022025_amtsangemessene-besoldung-2022?fbclid=IwY2xjawIZabRleHRuA2FlbQIxMQABHSQYr-2X67GLZMCoc7DtBg-OHiT29ZXXlRuQ79OfHQI4mDMgnnk4-BVnEA_aem_Jz6EaNjiaAbff-jDNxrKfg

Die GdP NRW wird hierfür keinen Rechtsschutz leisten.

Hat schon jemand einen Bescheid und plant entsprechende Klage? Gibt es Interessenten für eine Sammelklage, ähnlich der Bundesbeamten?
I have a dream, that one day, Alimentation will be verfassungsgemäß.