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Reiseabrechnung einer Fortbildung

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Miss Golightly:
Guten Tag,

ich absolviere die Aufstiegsfortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und in der Fortbildungsvereinbarung steht, dass ich keine Mehrarbeit leisten darf. Soweit in Ordnung.

Dies nimmt die Reisekostenabteilung jedoch als Begründung, um kein Tagegeld zu zahlen für die tatsächliche Abwesenheit von mehr als acht Stunden von meinem Wohnort. Mir ist unschlüssig, warum die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden mit der tatsächlichen Abwesenheit gleichgestellt wird.

Hat jemand Erfahrung damit und weiß, ob dies wahrhaftig rechtens ist?
Berufskollegen in der Landersverwaltung haben nur den Kopf geschüttelt über diese Vorgehensweise.

Vielen Dank für eure Hilfe.


BudgetBär:
Die Aussage „keine Mehrarbeit“ beschränkt die Arbeitszeit, nicht aber den Anspruch auf Reisekosten, sofern diese aufgrund der Fortbildung entstehen.

Jetzt stellt sich natürlich noch die Frage, für welche Organisation/Bundesland du tätig bist.

WhitehorseNW:
Das Tagegeld dürfte doch eher von anderen Parameter abhängig sein:
- Gesamte Dauer der Dienstreise (8h Grenze)
- Abschläge für Frühstück (20%), Mittagessen (60%) Abendessen (20%).

Es gibt Fortbildungen wo Frühstück, Mittag und Abendessen bereitgestellt werden, damit wird das gesamte Tagegeld aufgerechnet.

Das einzige, was dann zu tragen kommen würde, wären die Reisezeit und anfallende Reisekosten (DB 2. Klasse) oder PKW Wegentschädigung (30 Cent/km).

ich1974:
Was steht in Deiner Fortbildungsvereinbarung? Freistellung, Zuzahlung? evtl. sind diese Kosten hier ausgeschlossen.

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