Der Begriff „öffentlicher Dienst“ beinhaltet die Gesamtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei öffentlichen Stellen beschäftigt sind. Die Beschäftigten gliedern sich in Beamtinnen und Beamte, die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten Dienstverhältnis stehen und in Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter das normale Arbeitsrecht fallen.
Eine Partei ist keine öffentliche Stelle, sondern ein Verein (entweder ein e.V. oder ein nichtselbstständiger Verein). Ob dort der TVöD, TV-L oder der IG Metall-Tarifvertrag einzelvertraglich angewendet wird, ist für die Begrifflichkeit "öD" vollkommen ohne Belang. Anders gesagt: Wenn morgen der EDEKA den TVöD zur Anwendung bringt, wird der ja nicht auf einmal Bestandteil des öffentlichen Dienstes, sondern bleibt ein Unternehmen der Privatwirtschaft.