Autor Thema: Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?  (Read 2853 times)

Grisu120309

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Hallo,
Ich habe eine Bewerbung einer Mitarbeiterin, die bisher in der Bundesverwaltung
einer großen Partei gearbeitet hat.

Voraussetzung war: vergleichbare Tätigkeit im öffentlichen Dienst

Kann man eine Partei im weiteren Sinne als öffentlichen Dienst zählen?

Gruß

Grisu

FearOfTheDuck

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #1 am: 27.01.2025 20:30 »
Mir würde hier der öffentlich-rechtliche Charakter fehlen. Bei einer Partei handelt es sich eher um einen Zusammenschluss, vor allem aus einem gemeinsamen Interesse heraus.

Thomber

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #2 am: 28.01.2025 09:02 »
Parteien gehören nicht zum öD. Sind ähnlich, wie ein Verein zu sehen, finde ich.
Jeder kann eine Partei gründen aber dadurch wird die Partei ja nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung!

Art. 21 GG; §§ 21 - 54 BGB; § 6 Abs. 1 und 2 PartG, § 11 PartG, § 15 Abs. 2 PartG ...

larolol844

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #3 am: 28.01.2025 19:15 »
Formal sind Parteien gerade deshalb zivilrechtliche Vereine, um eine Staatsferne zu erreichen.
Praktisch orientieren sich aber Parteiverwaltungen und auch die parteinahen Stiftungen an den Tarifverträgen des ÖD. Wenn jemand also bisher auf einer Stelle nach E13 TVöD gearbeitet hat, kann man das schwerlich als "nicht gleichartig, nicht gleichwertig" ignorieren.

FearOfTheDuck

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #4 am: 28.01.2025 19:20 »
Darum geht es aber nicht. Verlangt wurde ein Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

2strong

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #5 am: 29.01.2025 02:16 »
Kann man eine Partei im weiteren Sinne als öffentlichen Dienst zählen?
Parteien einschließlich ihrer Organe und Einrichtungen gehören nicht zum öffentlichen Dienst.


Beamter

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #7 am: 01.02.2025 10:40 »
Formal sind Parteien gerade deshalb zivilrechtliche Vereine, um eine Staatsferne zu erreichen.
Praktisch orientieren sich aber Parteiverwaltungen und auch die parteinahen Stiftungen an den Tarifverträgen des ÖD. Wenn jemand also bisher auf einer Stelle nach E13 TVöD gearbeitet hat, kann man das schwerlich als "nicht gleichartig, nicht gleichwertig" ignorieren.


Natürlich kann ich das ignorieren. Streng genommen kann ich noch viel mehr ignorieren nach dem Tarifrecht. Wird nur selten bis nie so angewandt. Einschlägige Berufserfahrung.

Thomber

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #8 am: 03.02.2025 08:34 »
Es gibt auch Eltern-Initiativen, die in Vereinsform eine Kita seit Jahrzehnten betreiben, bei der Kummune auch sehr angesehen sind und dort beworben werden und die zahlen sogar übertariflich!     Und was soll das bedeuten? Richtig - nichts!   Können wir noch Tage unsere Pausenzeit hier herumtippen - es ändert sich nichts -> Parteien gehören nicht zum öD. Punkt-aus-Mickeymaus

TVOEDAnwender

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Antw:Sind Parteien zum öffentlichen Dienst zu zählen?
« Antwort #9 am: 03.02.2025 14:23 »
Der Begriff „öffentlicher Dienst“ beinhaltet die Gesamtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei öffentlichen Stellen beschäftigt sind. Die Beschäftigten gliedern sich in Beamtinnen und Beamte, die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten Dienstverhältnis stehen und in Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter das normale Arbeitsrecht fallen.
Eine Partei ist keine öffentliche Stelle, sondern ein Verein (entweder ein e.V. oder ein nichtselbstständiger Verein). Ob dort der TVöD, TV-L oder der IG Metall-Tarifvertrag einzelvertraglich angewendet wird, ist für die Begrifflichkeit "öD" vollkommen ohne Belang. Anders gesagt: Wenn morgen der EDEKA den TVöD zur Anwendung bringt, wird der ja nicht auf einmal Bestandteil des öffentlichen Dienstes, sondern bleibt ein Unternehmen der Privatwirtschaft.