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[RP] Anrechnung Zivildienst bei parallelem Studium
Rentenonkel:
Es liegt kein Missverständnis vor. Zeitraumüberschneidungen können nicht doppelt gezählt werden.
Wenn in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. sowohl Zivildienst als auch ein Studium lag, können diese Zeiten zwar dem Grunde beide anerkannt werden. Als ruhegehaltfähige Dienstzeit können dennoch für diese drei Monate maximal 90 Tage und nicht 180 Tage als Vordienstzeit anerkannt werden. Von den 855 Tagen Studium sind also schon 90 Tage dem Grunde nach als Zivildienst anerkannt und können daher nicht doppelt zählen.
Machen wir es mal anhand eines Beispiels:
Der Gesamtzeitraum des Zivildienstes war vom 01.07.2015 bis 31.12.2016
Der Gesamtzeitraum des Studiums war vom 01.10.2016 - 30.09.2022.
Die maximal anrechenbare Zeit war demnach (zusammengefasst) der Zeitraum vom 01.07.2015 - 30.09.2022.
Jeweils für sich betrachtet sind es zwar 18 Monate und sechs Jahre, der Gesamtzeitraum umfasst jedoch maximal 7 Jahre und drei Monate. Daher ist der insgesamt anrechenbare Zeitraum entsprechend zu begrenzen. Hier gilt das Günstigerprinzip. Da der Wehrdienst sich monetär in der Pension günstiger auswirkt ist als das Studium, ist die Studienzeit anteilig zu begrenzen.
Rechnerisch ist die Entscheidung aus meiner Sicht völlig richtig.
Casa:
Für was genau soll eine Anerkennung erfolgen (Dienstaltersstufe? Ruhegehaltfähige Dienstzeit?) und wie genau war das Studium organisiert (Frei? Beamtenverhältnis)?
ThePirm:
Vielen Dank zunächst für die konstruktiven Antworten und die Hilfe.
Es geht um die Anerkennung von Vordienstzeiten für das Ruhegehalt.
Der Zivildienst wurde komplett anerkannt, also alle 18 Monate.
Beim Studium wurden die 855 Tage (bei meiner Einstellung waren es übrigens 3 Jahre, den Bescheid habe ich noch) um die besagten drei Monate wegen Überlappung gekürzt. "Rentenonkel" vertritt die gleiche Ansicht wir mein Sachbearbeiter, das scheint wohl die Rechtslage zu sein. Für mich als juristischen Laien ist es jedoch nicht einleuchtend, warum bei einem Studium mit einer Regelstudienzeit von 5 Jahren wegen der Überlappung nur 855-92 Tage anerkannt werden.
Ach ja, studiert wurde Maschinenbau an der RWTH Aachen, um alle Fragen zu beantworten.
Matze1986:
Sie empfinden es als falsch, dass man Ihnen etwas kürz?
Klarstellungsversuch:
Rentenbezug - Wenn man Rente beziehen möchte, so hat man erst einen Anspruch darauf, wenn man 5 Jahre in die RV eingezahlt hat. Diese 5 Jahre können Sie auch nicht verkürzen indem man 2,5 Jahre zwei Jobs ausübt, in der Annahme, dass man ja diese Zeit doppelt zählen sollte.
Nicht wirklich als passender Vergleich gedacht, stellt aber dennoch heraus, dass man Zeiten eben nur einmal berücksichtigen kann...
Rentenonkel:
Vielleicht hilft folgende Logik etwas weiter: Die Anerkennung von Vordienstzeiten sind als Nachteilsausgleich gegenüber jemanden zu sehen, der von Anfang an Beamter war.
Wenn man, wie in meinem Beispiel genannt, seit dem 01.07.2015 ins Beamtenverhältnis eingetreten wäre, hätte man bis zum 30.09.2022 insgesamt 7 Jahre und 3 Monate als ruhegehaltfähige Dienstzeit erworben.
Ein größerer "Schaden" ist daher nicht durch das Studium und dem Wehrdienst entstanden, der ausgeglichen werden müsste.
Man kann also nicht mehr ruhegehaltfähige Dienstzeiten durch die Vordienstzeit bekommen, als man hätte, wenn man während des gesamten Zeitraums, um den es geht, Beamter gewesen wäre.
Es gibt durch den Nachteilsausgleich eine Gleichstellung gegenüber dem "schon immer Beamten". Eine Besserstellung sieht das Gesetz aber nicht vor.
Andernfalls hätte man ja nach 44 Jahren und 9 Monaten Dienstzeit schon seine 45 Jahre voll, was rein mathematisch nicht aufgeht.
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