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Wie setzte ich eine Höhergruppierung durch???

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hausmeister2020:
okay habe morgen einen Termin bei unserem Personalrat? hatte halt gedacht das ich hier ein paar Hilfreiche Tipps fürs gespräch bekomme wie ich den Hebel ansetzten könnte,

werde berichten .. ;)

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 28.01.2025 13:06 ---Ich würde den TVöD mit Anlagen und Kommentaren mal durchsuchen.....
(Gemäß TV-L sind Hausmeister nämlich grundsätzlich mind. in EG5. Vielleicht steht in TVöD dazu etwas.)


Hier etwas zum Thema Schulhausmeister:   Passt vielleicht nicht ganz, ...lesen, recherchieren....

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-521-schulhausmeister_idesk_PI13994_HI11739313.html

--- End quote ---

In der EntgO Bund, Teil III Nr. 23 sind Hausmeister genannt und mit einschlägigiger Berufsausbildung nach E5 eingruppiert. So wie vom TE beschrieben, würde ich die Tätigkeiten und die Bildungsvoraussetzung als erfüllt ansehen.

@TE: Schau mal in die EntgO TVöD VKA nach einer möglichen Entsprechung. Dann hättest du ein gutes Instrument.

hausmeister2020:
So Gespräch beendet!!!!

liegt jetzt erst mal zur weiteren Klärung bei der Personalabteilung??
Im Gespräch ist Rausgekommen das unsere Personalabteilung Letztes Jahr den Vorschlag gemacht hat, alle Kollegen mit den Tarifrechtlichen erforderlichen Ausbildungen Höher einzugruppieren das wurde aber von unserer Amtsleitung abgelehnt entweder alle oder Keiner. Dürfen die das wen es mir doch zu steht und Angeboten wird????

BAT:
Es gibt da kein Vorschlagsrecht. Man ist eingruppiert.

Dies ist anhand der Tätigkeitsmerkmal (und auch der Ausbildung, die ja hier gegeben ist) festzustellen. Es deutet ja daraufhin, dass (fast) alle scheinbar Tätigkeiten nach E5 verrichten, was nicht ausschließt, dass du möglicherweise aufgrund besonderer Aufgaben E6 bekommen kannst.

Dieses "alle-oder-keine" ist aber keine Seltenheit. Aber rechtlich oft nicht haltbar.

TVOEDAnwender:
Bist Du in NRW beschäftigt? Dann gelten nicht die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 zum TVöD (EGO), sondern die Eingruppierungsvorschriften des landesbezirklichen TVöD-NRW. Demnach sind Hauswarte nach EG 4 einzugruppieren, die Ausbildung ist dabei irrelevant. Wenn der Arbeitgeber dir Tätigkeiten deines gelernten Berufs (also z.B. wenn Du gelernter Elektriker wärst und der Arbeitgeber dich als Elektriker beschäftigt und nicht als Hausmeister/Hauswart), dann würdest du nach dem TVöD-NRW in die EG 6  eingruppiert.

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