Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übernahme der Auszubildenden nach TVA L BBIG Rückgängig gemacht §19 abs.2 tval
BringBackHope:
--- Zitat von: Fragmon am 30.01.2025 08:18 ---
--- Zitat von: BringBackHope am 29.01.2025 20:57 ---
--- Zitat von: Capo am 29.01.2025 15:04 ---Wie lange liegt den deine Verfehlung zurück? Wenn diese vor einen halben Jahr war hätte dein Arbeitgeber dich schon längst darauf Hinweisen sollen und dies vor dem Übernahmeangebot Berücksichtigen müssen.
--- End quote ---
Das es an der Dienststelle zu Problemen gekommen ist, weiss man seit sommer.
Es geht insgesamt darum, dass ich nicht hätte negativ über die stelle reden dürfen.
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Die Übernahmeerklärung ist explizit dafür, ob wir selbst, wenn wir die Voraussetzung erfüllen sprich den Schnitt haben und die Prüfung bestehen, bei der Stadt bleiben wollen. Dies war die Voraussetzung auch dafür, wenn wir an unseren dienststellen nicht direkt übernommen werden, intern im bewerpool auf stellen, die nur für uns Nachwuchskräfte vorgesehen waren, bewerben dürfen. Dies wurde beidseitig unterschrieben. Daraufhin wie erwähnt vor knapp 3 wochen, wurde dies rückgängig gemacht mit der Begründung "verhalten".
Handelt es sich bei der Übernahmeerklärung um ein Angebot ("wir wollen dich übernehmen, wennn.....willst du auch") oder wurdest du nur befragt, ob du dort weiterarbeiten würdest?
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FearOfTheDuck:
Kannst du den Wortlaut hier reinstellen? Nicht dass es ein ähnlicher Papiertiger ist wie der Tariftext auch.
BringBackHope:
Hier zensiert, worauf ich mich beziehe. Zusätzlich zur Einordnung auch nochmal §19 TVA L BBIG
FearOfTheDuck:
Was bei 2. geschwärzt ist, wäre interessant, also der 1. Satz dort komplett.
clarion:
Wie weit der Satz unter 2. weiter?
Die Übernahme nach der Ausbildung...
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