Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übernahme der Auszubildenden nach TVA L BBIG Rückgängig gemacht §19 abs.2 tval
Fragmon:
--- Zitat von: BringBackHope am 29.01.2025 20:57 ---
--- Zitat von: Capo am 29.01.2025 15:04 ---Wie lange liegt den deine Verfehlung zurück? Wenn diese vor einen halben Jahr war hätte dein Arbeitgeber dich schon längst darauf Hinweisen sollen und dies vor dem Übernahmeangebot Berücksichtigen müssen.
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Das es an der Dienststelle zu Problemen gekommen ist, weiss man seit sommer.
Es geht insgesamt darum, dass ich nicht hätte negativ über die stelle reden dürfen.
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Handelt es sich bei der Übernahmeerklärung um ein Angebot ("wir wollen dich übernehmen, wennn.....willst du auch") oder wurdest du nur befragt, ob du dort weiterarbeiten würdest?
Organisator:
--- Zitat von: Organisator am 29.01.2025 12:55 ---@TE: was wurde denn genau vereinbart? Oder handelt es sich um eine (einseitige) Absichtserklärung?
Der reine Tarifvertragstext ist nämlich ein ziemlich stumpfes Schwert.
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BringBackHope:
--- Zitat von: Capo am 29.01.2025 14:46 ---Ich gehe davon aus das Du nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz TVA-L BBIG Eingestellt wurdest. In dem § 18 ist festgelegt das "Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen." Diese Frist muste er nicht einhalten da er dir ja ein Übernahmeangebot gegeben hat. Blöde ist jetzt nur das dein AG danach erst festgestellt hat das es Gründe gibt die dagegensprechen. Ich weiß jetzt nicht wie hier die Fristen sind, es wurde zwar eine Übernahmeerklärung Unterschrieben aber bestimmt noch kein Arbeitsvertrag.
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So sieht‘s aus :)
Fragmon:
--- Zitat von: BringBackHope am 30.01.2025 11:39 ---
--- Zitat von: Capo am 29.01.2025 14:46 ---Ich gehe davon aus das Du nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz TVA-L BBIG Eingestellt wurdest. In dem § 18 ist festgelegt das "Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen." Diese Frist muste er nicht einhalten da er dir ja ein Übernahmeangebot gegeben hat. Blöde ist jetzt nur das dein AG danach erst festgestellt hat das es Gründe gibt die dagegensprechen. Ich weiß jetzt nicht wie hier die Fristen sind, es wurde zwar eine Übernahmeerklärung Unterschrieben aber bestimmt noch kein Arbeitsvertrag.
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So sieht‘s aus :)
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Es ist vollkommen egal ob ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde oder nicht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist unerheblich. Es kann bereits auch durch die Übernahmeerklärung ein Arbeitsverhältnis geschlossen worden sein.
BringBackHope:
--- Zitat von: Fragmon am 30.01.2025 15:34 ---
--- Zitat von: BringBackHope am 30.01.2025 11:39 ---
--- Zitat von: Capo am 29.01.2025 14:46 ---Ich gehe davon aus das Du nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz TVA-L BBIG Eingestellt wurdest. In dem § 18 ist festgelegt das "Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen." Diese Frist muste er nicht einhalten da er dir ja ein Übernahmeangebot gegeben hat. Blöde ist jetzt nur das dein AG danach erst festgestellt hat das es Gründe gibt die dagegensprechen. Ich weiß jetzt nicht wie hier die Fristen sind, es wurde zwar eine Übernahmeerklärung Unterschrieben aber bestimmt noch kein Arbeitsvertrag.
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Hast du diesbezüglich eine Quelle, Rechtsprechung oder das Gesetz? Das wäre vorteilhaft für mich
So sieht‘s aus :)
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Es ist vollkommen egal ob ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde oder nicht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist unerheblich. Es kann bereits auch durch die Übernahmeerklärung ein Arbeitsverhältnis geschlossen worden sein.
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