Übernahme der Auszubildenden nach TVA L BBIG Rückgängig gemacht §19 abs.2 tval

Begonnen von BringBackHope, 28.01.2025 14:13

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Fragmon

Zitat von: BringBackHope in 29.01.2025 20:57
Zitat von: Capo in 29.01.2025 15:04
Wie lange liegt den deine Verfehlung zurück? Wenn diese vor einen  halben Jahr war hätte dein Arbeitgeber dich schon längst darauf Hinweisen sollen und dies vor dem Übernahmeangebot Berücksichtigen müssen.

Das es an der Dienststelle zu Problemen gekommen ist, weiss man seit sommer.
Es geht insgesamt darum, dass ich nicht hätte negativ über die stelle reden dürfen.


Handelt es sich bei der Übernahmeerklärung um ein Angebot ("wir wollen dich übernehmen, wennn.....willst du auch") oder wurdest du nur befragt, ob du dort weiterarbeiten würdest?

Organisator

Zitat von: Organisator in 29.01.2025 12:55
@TE: was wurde denn genau vereinbart? Oder handelt es sich um eine (einseitige) Absichtserklärung?
Der reine Tarifvertragstext ist nämlich ein ziemlich stumpfes Schwert.

BringBackHope

Zitat von: Capo in 29.01.2025 14:46
Ich gehe davon aus das Du nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz TVA-L BBIG Eingestellt wurdest. In dem § 18 ist festgelegt das "Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen." Diese Frist muste er nicht einhalten da er dir ja ein Übernahmeangebot gegeben hat. Blöde ist jetzt nur das dein AG danach erst festgestellt hat das es Gründe gibt die dagegensprechen. Ich weiß jetzt nicht wie hier die Fristen sind, es wurde zwar eine Übernahmeerklärung Unterschrieben aber bestimmt noch kein Arbeitsvertrag.


So sieht's aus :)

Fragmon

Zitat von: BringBackHope in 30.01.2025 11:39
Zitat von: Capo in 29.01.2025 14:46
Ich gehe davon aus das Du nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz TVA-L BBIG Eingestellt wurdest. In dem § 18 ist festgelegt das "Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen." Diese Frist muste er nicht einhalten da er dir ja ein Übernahmeangebot gegeben hat. Blöde ist jetzt nur das dein AG danach erst festgestellt hat das es Gründe gibt die dagegensprechen. Ich weiß jetzt nicht wie hier die Fristen sind, es wurde zwar eine Übernahmeerklärung Unterschrieben aber bestimmt noch kein Arbeitsvertrag.


So sieht's aus :)


Es ist vollkommen egal ob ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde oder nicht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist unerheblich. Es kann bereits auch durch die Übernahmeerklärung ein Arbeitsverhältnis geschlossen worden sein.

BringBackHope

Zitat von: Fragmon in 30.01.2025 15:34
Zitat von: BringBackHope in 30.01.2025 11:39
Zitat von: Capo in 29.01.2025 14:46
Ich gehe davon aus das Du nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz TVA-L BBIG Eingestellt wurdest. In dem § 18 ist festgelegt das "Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, hat er dies den Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen." Diese Frist muste er nicht einhalten da er dir ja ein Übernahmeangebot gegeben hat. Blöde ist jetzt nur das dein AG danach erst festgestellt hat das es Gründe gibt die dagegensprechen. Ich weiß jetzt nicht wie hier die Fristen sind, es wurde zwar eine Übernahmeerklärung Unterschrieben aber bestimmt noch kein Arbeitsvertrag.

Hast du diesbezüglich eine Quelle, Rechtsprechung oder das Gesetz? Das wäre vorteilhaft für mich


So sieht's aus :)


Es ist vollkommen egal ob ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde oder nicht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist unerheblich. Es kann bereits auch durch die Übernahmeerklärung ein Arbeitsverhältnis geschlossen worden sein.

BringBackHope

Zitat von: Fragmon in 30.01.2025 08:18
Zitat von: BringBackHope in 29.01.2025 20:57
Zitat von: Capo in 29.01.2025 15:04
Wie lange liegt den deine Verfehlung zurück? Wenn diese vor einen  halben Jahr war hätte dein Arbeitgeber dich schon längst darauf Hinweisen sollen und dies vor dem Übernahmeangebot Berücksichtigen müssen.

Das es an der Dienststelle zu Problemen gekommen ist, weiss man seit sommer.
Es geht insgesamt darum, dass ich nicht hätte negativ über die stelle reden dürfen.

Die Übernahmeerklärung ist explizit dafür, ob wir selbst, wenn wir die Voraussetzung erfüllen sprich den Schnitt haben und die Prüfung bestehen, bei der Stadt bleiben wollen. Dies war die Voraussetzung auch dafür, wenn wir an unseren dienststellen nicht direkt übernommen werden, intern im bewerpool auf stellen, die nur für uns Nachwuchskräfte vorgesehen waren, bewerben dürfen. Dies wurde beidseitig unterschrieben. Daraufhin wie erwähnt vor knapp 3 wochen, wurde dies rückgängig gemacht mit der Begründung "verhalten".


Handelt es sich bei der Übernahmeerklärung um ein Angebot ("wir wollen dich übernehmen, wennn.....willst du auch") oder wurdest du nur befragt, ob du dort weiterarbeiten würdest?

FearOfTheDuck

Kannst du den Wortlaut hier reinstellen? Nicht dass es ein ähnlicher Papiertiger ist wie der Tariftext auch.

BringBackHope

Hier zensiert, worauf ich mich beziehe. Zusätzlich zur Einordnung auch nochmal §19 TVA L BBIG

FearOfTheDuck

Was bei 2. geschwärzt ist, wäre interessant, also der 1. Satz dort komplett.

clarion

Wie weit der Satz unter 2. weiter?

Die Übernahme nach der Ausbildung...

Organisator

Also ich lese dort nicht hinsichtlich einer Zusage. Überschrieben ist es hier mit "Vorschlag". 

Insoweit erneut meine Frage: Was hat die Ausbildungsbehörde konkret zugesagt? Gerne als Zitat.