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Frage: Zu einem anderen Dienstherren treten im Sinne des § 31 BBG

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Leonhard K:
Guten Abend,

ich habe ein paar Verständnisfragen zum § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetzt (BBG).

Ich bin 23 Jahre alt, Bundesbeamter (auf Lebenszeit) in meinem vierten Dienstjahr (A7/2).

Ich plane zu einer Kommune (Baden-Württemberg) zu wechseln. Der Dienstposten ist mit A8 dotiert.

Ist es problemlos möglich meinen derzeitigen Dienstherren ca. 2 - 3 Monate vor dem anstehenden Übertritt zu informieren und dann entsprechend die Urkunde des neuen Dienstherren anzunehmen?

Ist so etwas überhaupt möglich? Gibt es gewisse Punkte auf die man achten muss?

Mit freundlichen Grüßen

L. K.

Asperatus:
Grundsätzlich endet das Beamtenverhältnis zum Bund, wenn du eine Ernennungsurkunde von einem anderen Dienstherrn annimmst. Es ist also möglich. Diese sog. "Raubernennung" kommt aber eher selten vor, wenn sich die Dienstherrn untereinander nicht über eine Abgabe des Beamten einigen können.

In bestimmten Konstellationen könnte es von Bedeutung sein, dass das Beamtenverhältnis für eine juristische Sekunde unterbrochen war und neu begründet wurde statt fortzudauern.

In der Regel sollte jedoch eine Versetzung (§ 28 BBG) zum neuen Dienstherrn, in der Regel verbunden mit einer vorherigen Abordnung (§ 27 BBG) mit dem Ziel der Versetzung, erwirkt werden. Dann könntest du auch, wenn dir die neue Funktion doch nicht zusagt, immer noch zurückkehren, also die Abordnung ohne Versetzung enden lassen. Auch die Kommune hätte allerdings diese Möglichkeit, wenn sie dich als doch nicht geeignet betrachtet.



clarion:
Die allermeisten Dienstherren machen aus Prinzip keine Raubernennung.

Leonhard K:
Guten Abend,

danke für die Antworten.

Die Chancen auf eine erfolgreiche Abordnung mit dem Ziel einer dauerhaften Versetzung zum neuen Dienstherrn sehe ich als ziemlich gering.
Ein Kollege aus meiner jetzigen Dienstelle hatte auch eine solche Abordnung beantragt, diese wurde aber nicht bewilligt.
Sollte ich die Zusage erhalten stelle ich mal einen Antrag auf Abordnung mit Versetzung und schaue was dabei herauskommt. Spielt mein jetziger Dienstherr nicht mit muss man wohl auf die „Raubernennung“ zurückgreifen.

Ich werde in diesem Thread meine weitere Erfahrung teilen, vielleicht hilft es anderen Kollegen in Zukunft :-)

Grüße

Leonhard

clarion:
Da Du jung bist, wäre Deine Raubernennung  billig. Eine Kommune ist evtl. auch bereit,  den Ellenbogen auszufahren. Aber eine Raubernennung,  das macht "man" eigentlich nicht,  das ist so eine Art stillschweigendes Agreement. Das Beamtentum hat nicht nur Vorteile.

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