Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Frage: Zu einem anderen Dienstherren treten im Sinne des § 31 BBG
Organisator:
--- Zitat von: Lichtstifter am 18.03.2025 09:40 ---
--- Zitat ---Dein alter Dienstherr kann nichts gegen dein Handeln tun, außer dir ein besseres Angebot zu machen...
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Was kann der mir denn anbieten? Bessere Beurteilung, mehr mobiles Arbeiten?
Ein Wechsel zum Land würde bei mir auf einen Schlag 400 Euro plus bringen. Ist halt nur leider keine Stelle zu finden.
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Da ich deine Hintergründe nicht keinne - keine Ahnung. Ich lese hier gerade zum ersten mal von dir.
Ansonsten ganz generisch: Mehr Geld, bessere Rahmenbedingungen.
Lichtstifter:
Rahmenbedingungen einverstanden.
Aber eine Beförderung lässt sich wohl nicht so schnell verwirklichen. Daher die frage. Wir sind ja nicht bei normalen Gehaltsverhandlungen, wo ich nach dem Gespräch mit dem Chef fortan einen Schein pro Monat mehr nach Hause bringe.
Organisator:
--- Zitat von: Lichtstifter am 18.03.2025 12:02 ---Rahmenbedingungen einverstanden.
Aber eine Beförderung lässt sich wohl nicht so schnell verwirklichen. Daher die frage. Wir sind ja nicht bei normalen Gehaltsverhandlungen, wo ich nach dem Gespräch mit dem Chef fortan einen Schein pro Monat mehr nach Hause bringe.
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Da du dich zu deinen Hintergründen nicht ausgelassen hast habe ich keine Ahnung, was man verwirklichen kann. Ich weiß ja nicht mal, ob du Beamter oder Angestellter bist und wo du arbeitest.
Lichtstifter:
Wenn man sich den Beitrag anschaut will ein (noch) Bundesbeamter zur Kommune (Land BW). Was will sein Vorgesetzter ihm denn so Bedeutendes bieten?
Organisator:
--- Zitat von: Lichtstifter am 18.03.2025 12:16 ---Wenn man sich den Beitrag anschaut will ein (noch) Bundesbeamter zur Kommune (Land BW). Was will sein Vorgesetzter ihm denn so Bedeutendes bieten?
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Leistungsprämie, vorgezogene Stufe, vielversprechende Beurteilung --> Karrierepfad.
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