Ist das Kind auch beihilfeberechtigt und privat krankenversichert?
Zunächst ist die Mutter Kind Kur bei der Performa zu beantragen. Den Vordruck findet man hier:
https://performanord.bremen.de/dokumente/beihilfe-heilfuersorge-35901. Der Antrag ist zweifach bei Performa Nord – P 3 – einzureichen.
2. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest mit detaillierter Begründung über die Notwendigkeit der
Heilmaßnahme beizufügen.
3. Dieser Antrag ist Ihrer Beschäftigungsdienststelle zwecks Kenntnisnahme hinsichtlich eines
evtl. zu gewährenden Sonderurlaubs vorzulegen.
Nach der Anerkennung der Beihilfefähigkeit wendet man sich dann an die private Versicherung.
Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur entstehen Kosten in unterschiedlichen Bereichen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung einfach alle Kosten durch die Kurklinik direkt bei der Krankenkasse abgerechnet werden, müssen privat versicherte Beamtinnen und Beamte alle Kostenarten genau im Blick behalten.
Eine Mutter-Vater-Kind Kur setzt sich aus folgenden Kostenarten zusammen:
• Kosten für ärztliche Leistungen
Diese umfassen jegliche medizinische Maßnahmen, welche während der Kur durchgeführt werden: Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, Physiotherapie, Krankengymnastik, Wannenbäder, Psychotherapie, Therapiegruppen, Sportkurse usw.).
• Kosten für Verpflegung
Kosten für Vollverpflegung während der gesamten Kurzeit, inkl. medizinisch notwendiger Sonderkost.
• Kosten für die Unterkunft
Die Kosten für die Unterbringung in einem Zimmer/Apartment während der gesamten Kurdauer inkl. Reinigung, Bettwäsche, usw.
Auch in der privaten Krankenversicherung werden die ärztlichen Leistungen übernommen. Weitere Kosten sind zunächst nicht durch die private Krankenversicherung abgesichert (Unterkunft, Verpflegung, Anfahrt), es sei denn, man hat zusätzliche Bausteine abgesichert.
Mutter Kind Kuren werden meistens mit Pauschalen abgerechnet, so dass sich nicht immer im Detail die Kosten aufschlüsseln lassen. Manchmal werden auch Kosten im Rahmen der Kulanz ganz oder teilweise übernommen.
Hier empfiehlt es sich, nach der Bewilligung der Beihilfe das Gespräch mit der Debeka zu suchen. Meistens haben die Einrichtungen auch Wartezeiten von bis zu einem Jahr, so dass man noch ausreichend Zeit hat, sich das Ganze zu überlegen. Man verpflichtet sich mit dem Antrag ja nicht dazu, eine solche Kur auch tatsächlich anzutreten.