Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Was gibt es für Möglichkeiten im TV-L monetär aufzusteigen?
Dutch1976:
Guten Morgen zusammen,
ich bin im TV-L vom Bunderland Niedersachsen beschäftigt und möchte gerne mein Jahresentgelt entsprechend der Möglichkeiten aufbessern. Dazu habe ich folgende Punkte und möchte mir gerne Eure Meinung dazu anhören, ob es sinnvoll ist und wie man das am geschicktesten angeht.
Zur Zeit bekomme ich zusätzlich die alte Programmierzulage von 23,01€ und kann zudem ein paar Rufbereitschaften ausführen. Die Anzahl RBs ist aus meiner Sicht, die einzige Variabel um etwas mehr zu bekommen.
Eingestuft bin ich in E11 und 12er Stellen sind zur Zeit nicht vorgesehen. Zum Ende des Jahres komme ich in die Endstufe.
Bewerbung auf eine andere Stelle oder einen anderen AG, lasse ich mal unberücksichtigt, da ich sehr gerne mit meinen Kollegen zusammenarbeite.
§16 Abs. 5 Vorweggewährung / Zulage:
Könnte mein Vorgesetzer noch die VWG beantragen damit ich ein paar Monate früher in die letzte Stufe komme?
Könnte er dann eine Zulage von bis zu 20% der Stufe 2 meiner Entgeldgruppe beantragen?
§ 17 Abs. 2 S.1 Stufenlaufzeitverkürzung:
Wäre diese für mich noch möglich? Oder macht das 9 Monate vor dem Erreichen der Endstufe keinen Sinn mehr?
Gibt es noch weitere Möglichkeiten im TV-L?
Mir geht es vor allem auch um das Thema Wertschätzung, also ob mein Vorgesetzer es überhaupt versucht oder es gleich blockt. Wer entscheidet diese Möglichkeiten, der AG oder in letzter Instanz das Finanzministerium?
BG
Dutch
ike:
Kündigen.
Auswandern in ein Land Deiner Wahl, welches IT und Digitalisierung wertschätzt,
also eigentlich überall außer Deutschland und Nordkorea.
Dort arbeiten.
Dutch1976:
--- Zitat von: ike am 29.01.2025 07:17 ---Kündigen.
Auswandern in ein Land Deiner Wahl, welches IT und Digitalisierung wertschätzt,
also eigentlich überall außer Deutschland und Nordkorea.
Dort arbeiten.
--- End quote ---
Tatsächlich glaube ich sogar die Ernsthaftigkeit dieser Antwort.
Organisator:
Beim Bund gibt es die Möglichkeit, eine Zulage von max 1.000 € im Monat für u.a. ITler zu gewähren. ggf. gibts sowas auch im Land?
Ansonsten wäre die angesprochene Zulage von 20% die einzige Möglichkeit - oder wie ike schreibt. Wobei wohl Nordkorea auch ganz gute Hacker hat.
Fragmon:
--- Zitat von: Dutch1976 am 29.01.2025 04:43 ---Guten Morgen zusammen,
ich bin im TV-L vom Bunderland Niedersachsen beschäftigt und möchte gerne mein Jahresentgelt entsprechend der Möglichkeiten aufbessern. Dazu habe ich folgende Punkte und möchte mir gerne Eure Meinung dazu anhören, ob es sinnvoll ist und wie man das am geschicktesten angeht.
Zur Zeit bekomme ich zusätzlich die alte Programmierzulage von 23,01€ und kann zudem ein paar Rufbereitschaften ausführen. Die Anzahl RBs ist aus meiner Sicht, die einzige Variabel um etwas mehr zu bekommen.
Eingestuft bin ich in E11 und 12er Stellen sind zur Zeit nicht vorgesehen. Zum Ende des Jahres komme ich in die Endstufe.
Bewerbung auf eine andere Stelle oder einen anderen AG, lasse ich mal unberücksichtigt, da ich sehr gerne mit meinen Kollegen zusammenarbeite.
§16 Abs. 5 Vorweggewährung / Zulage:
Könnte mein Vorgesetzer noch die VWG beantragen damit ich ein paar Monate früher in die letzte Stufe komme?
Könnte er dann eine Zulage von bis zu 20% der Stufe 2 meiner Entgeldgruppe beantragen?
§ 17 Abs. 2 S.1 Stufenlaufzeitverkürzung:
Wäre diese für mich noch möglich? Oder macht das 9 Monate vor dem Erreichen der Endstufe keinen Sinn mehr?
Gibt es noch weitere Möglichkeiten im TV-L?
Mir geht es vor allem auch um das Thema Wertschätzung, also ob mein Vorgesetzter es überhaupt versucht oder es gleich blockt. Wer entscheidet diese Möglichkeiten, der AG oder in letzter Instanz das Finanzministerium?
BG
Dutch
--- End quote ---
Wenn es bei euch das Instrument der Leistungselemente gibt, dann im Mitarbeiter Vorgesetzten Gespräch über eine zusätzliche Aufgabe abstimmen, welche dann eine Leistungsprämie ermöglichen würde.
Ansonsten wenn irgendwo höherwertige Tätigkeiten "rumliegen" kann man über eine Zulage nach § 14 oder wenn es sich irgendwie anbietet auch über eine Zulage nach § 32 nachdenken. Diese ist sogar höher als die nach § 14 TV-L. Für Zulagen muss auch keine Stelle im Haushaltsplan vorhanden sein.
In Sachsen gibt es auch eine IT Zulage in Höhe von 1000 €. Diese wird aber meist nur bei Einstellung oder potentiellen Weggang gewährt. Dazu müsstest du ein Abwerbeangebot vorlegen.
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