Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Was gibt es für Möglichkeiten im TV-L monetär aufzusteigen?

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Warnstreik:

--- Zitat von: ike am 29.01.2025 07:17 ---Kündigen.

Auswandern in ein Land Deiner Wahl, welches IT und Digitalisierung wertschätzt,
also eigentlich überall außer Deutschland und Nordkorea.

Dort arbeiten.

--- End quote ---

In der freien Wirtschaft kann man in der IT auch in Deutschland gut verdienen - aber selbst im ÖD liegt die Endstufe in der 11 im TV-L bei >70k momentan. Das ist je nach Tätigkeit selbst im Vergleich mit dem Markt ok und üblich - auch international (preisbereinigt). Natürlich ist es albern z.B. in HH einen SAP-Berater für eine E10 finden zu wollen oder Spezialisten in gefragten Technologien (AI, Virtualisierung/Collaboration, IT-Vertrieb...) zu überzeugen.
Dazu kommt oft eben der Unterschied zwischen Arbeitsalltag in ÖD im Vergleich zu den vielen Mühlen in der Freien Wirtschaft - aber das muss jeder selbst wissen.

Aber zum Thema: Es dürfte eigntlich egal sein, ob "...12er Stellen derzeit vorgesehen sind..." oder nicht. Wenn deine Tätigkeit einer E12 entspricht, dann solltest du die Eingruppierung überprüfen lassen. MMn muss dein Arbeitgeber dann tätig werden. (korrigiert mich)

Garfield:

--- Zitat von: Dutch1976 am 29.01.2025 04:43 ---

§16 Abs. 5 Vorweggewährung / Zulage:
Könnte mein Vorgesetzer noch die VWG beantragen damit ich ein paar Monate früher in die letzte Stufe komme?
Könnte er dann eine Zulage von bis zu 20% der Stufe 2 meiner Entgeldgruppe beantragen?

--- End quote ---

Ja und ja, wobei ich dann vermutlich die paar Monate einfach noch abwarten, bzw den Antrag gleich so stellen würde, dass die 20% der Stufe 2 zusätzlich gezahlt werden.
Es gibt da aber je nach Bundesland und Einrichtung verschiedene Vorgaben. Mancherorts werden hier Nachweise für Bewerbungsgespräche, manchmal sogar für Zusagen zu einer anderen Stelle verlangt.

RandomDude:

--- Zitat von: Organisator am 29.01.2025 09:03 ---Beim Bund gibt es die Möglichkeit, eine Zulage von max 1.000 € im Monat für u.a. ITler zu gewähren. ggf. gibts sowas auch im Land?

--- End quote ---

Aussage unseres Personal-Chefs dazu;
Im Land könne man höchstens eine Zulage von maximal 500€ / Monat erhalten. Zeitlich begrenzt auf 5 Jahre, kann maximal 1x verlängert werden.

Organisator:

--- Zitat von: RandomDude am 29.01.2025 10:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.01.2025 09:03 ---Beim Bund gibt es die Möglichkeit, eine Zulage von max 1.000 € im Monat für u.a. ITler zu gewähren. ggf. gibts sowas auch im Land?

--- End quote ---

Aussage unseres Personal-Chefs dazu;
Im Land könne man höchstens eine Zulage von maximal 500€ / Monat erhalten. Zeitlich begrenzt auf 5 Jahre, kann maximal 1x verlängert werden.

--- End quote ---

Wäre doch schonmal ein Anfang und entspricht in etwa der Differenz von E11 zu E12.

MoinMoin:

--- Zitat von: Dutch1976 am 29.01.2025 04:43 ---§16 Abs. 5 Vorweggewährung / Zulage:
Könnte mein Vorgesetzer noch die VWG beantragen damit ich ein paar Monate früher in die letzte Stufe komme?
Könnte er dann eine Zulage von bis zu 20% der Stufe 2 meiner Entgeldgruppe beantragen?

§ 17 Abs. 2 S.1 Stufenlaufzeitverkürzung:
Wäre diese für mich noch möglich? Oder macht das 9 Monate vor dem Erreichen der Endstufe keinen Sinn mehr?

Gibt es noch weitere Möglichkeiten im TV-L?
Mir geht es vor allem auch um das Thema Wertschätzung, also ob mein Vorgesetzer es überhaupt versucht oder es gleich blockt. Wer entscheidet diese Möglichkeiten, der AG oder in letzter Instanz das Finanzministerium?


--- End quote ---
Guckst du hier:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf

Ich bin auch in NI und bei uns werden durchaus §16.5 Zulagen vom FM bewilligt.

17.2 wird nicht angewendet, weil es kein Bewertungssystem gibt.
und macht bei dir auch kein Sinn.

Also einfach in 9 Monaten die 20% der Stufe 2 Zulage wäre möglich.

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