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Rufbereitschaft - Ruhezeiten
Casa:
--- Zitat ---26 Wochen. Heftig. Bei uns gilt das Alkoholverbot 24/7 sowie Aufenthaltspflicht im eigenen Zuständigkeitsbereich.
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Dann sprechen wir womöglich nicht mehr von Rufbereitschaft, sondern von voll zu vergütender Arbeitszeit.
SusiE:
--- Zitat von: BAT am 31.01.2025 08:53 ---26 Wochen. Heftig. Bei uns gilt das Alkoholverbot 24/7 sowie Aufenthaltspflicht im eigenen Zuständigkeitsbereich.
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Alkoholfrei ist hier ebenfalls, stört mich null.
Ansonsten gelten die Grenzen der Wohnorte der anderen Kollegen.
Sprich Kollege X wohnt in Erfurt, also kann auch ich mich bis dahin bewegen, denn hätte er RB würde er ja auch von dort kommen.
So kommt für mich ein komfortabler Rahmen zusammen.
Und mit 2 Bereitschaften pro Monat stockt man schon ein wenig das Geld auf.
Casa:
Ich möchte gern noch auf meine Frage hinweisen, die ich nunmehr an alle hier stelle.
--- Zitat ---Musst du im Bedarfsfalle überhaupt zeitnah vor Ort sein und wie schnell ist zeitnah?
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BAT:
Ich muss jederzeit auch vor Ort sein können, daher auch immer Dienstwagen mit (spart 250 km die Woche an eigenen Spritkosten). Allerdings können 98 Prozent der Fälle mit dem IPad erledigt werden ;)
SusiE:
--- Zitat von: Casa am 31.01.2025 15:23 ---Ich möchte gern noch auf meine Frage hinweisen, die ich nunmehr an alle hier stelle.
--- Zitat ---Musst du im Bedarfsfalle überhaupt zeitnah vor Ort sein und wie schnell ist zeitnah?
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Unter ner Stunde sollte es schon sein, wir sind ein großer Flächenkreis.
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