Autor Thema: Rufbereitschaft - Ruhezeiten  (Read 2544 times)

SteBe

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Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« am: 29.01.2025 10:11 »
Direkt das Beispiel:

Nehmen wir mal einen fiktiv einen Mitarbeiter beim Jugendamt. Kann auch Ausländeramt, Ordnungsamt, Sozialamt oder sonst was sein, wo es Rufbereitschaften gibt. In seinem Dienstplan steht:

Dienst - Rufbereitschaft - Dienst.

Das bedeutet: Von 8 Uhr bis 16 Uhr erledigt er seine normale Arbeitszeit. Ab 16 Uhr nimmt er das Bereitschaftshandy, fährt nach Hause und wartet auf die Dinge, die da kommen. Bis morgens um 8 hat er diese Bereitschaft, geht dann wieder ins Büro, gibt das Bereitschaftshandy ab und macht seinen normalen Dienst bis 16 Uhr???

So, jetzt gehen nehmen wir mal den Fall an: Um 20 Uhr ein Telefongespräch, um 23 Uhr bis 0 Uhr einen Außeneinsatz. Um 1:30 Uhr ein zwanzigminütiges Telefongespräch und von 3:45 Uhr bis 5:10 Uhr noch einmal einen Außeneinsatz. Sprich: Nacht völlig im Arsch, Mitarbeiter kaputt.

Dann um 8 Uhr ins Büro? Ja, ich weiß, dass es eine Faktorisierung von den Zeiten auf Ruhezeiten berechnet gibt. Aber soll der Mitarbeiter selber ausrechnen nachts, dass er erst um 10:22 Uhr wieder seinen Dienst aufnehmen darf?

Mir geht es jetzt eher hier um einen Erfahrungsaustausch. Ist es Gang und Gebe, dass die MA nach einer Rufbereitschaft wieder normal zum Dienst gehen? Oder wird es irgendwo so geregelt, dass man es individuell vom Einsatzgeschehen abhängig macht? Sprich: Kack Nacht = Bleib zuhause. Oder komm erst 12, schlaf erstmal. ;)

Bei den Recherchen ist jetzt aufgeploppt, dass den MA natürlich zugestanden wird, sich erstmal etwas hinzulegen. Nett, oder?  ;D Doof aber, dass die dann echt Minusstunden gemacht haben.... :o ....bis sie dann am Arbeitsplatz waren.

Ich sehe da neben den ganzen Gesetzen zu Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die in Kombination auch in dem Bereich leider einige Grauzonen bieten, auch irgendwie den Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht.

Die Sache wird wohl schon ewig so gehandhabt, was es jetzt nicht besser macht, nur weil die Mitarbeiter das bis jetzt nicht angesprochen haben. Jetzt haben es aber einige mal angesprochen (zurecht) und nun werden halt alle Gesetzestexte, DA's und DV's durchwühlt....und ich sage es mal so: Sehr schwammig, sehr ausbaufähig, sehr lückenhaft.

Zudem gibt es wohl auch zufriedene Mitarbeiter mit der Sache, weil die sich die Stunden gerne mitnehmen. Macht es auch nicht einfacher, weil andere mit der Belastung nicht klar kommen.

Für mich gibt es eigentlich keine andere Vorgehensweise als Dienst machen, Bereitschaft übernehmen und nach dieser ist Feierabend. Bis zum Folgetag. Gut, da kommt der Hinweis, was ist, wenn in der Rufbereitschaft absolut nichts passiert.

Wie gesagt, ArbZSchuG, TVöD, etc. ist bekannt. Das hier manche sich nicht daran halten, andere mehr machen und einige sich genau daran halten ist uns allen auch klar.

Mich würde in diesem Fall echt die praktische Umsetzung interessieren, wie andere Kommunen dass für ihre Mitarbeiter handhaben.


Whysl

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #1 am: 29.01.2025 10:45 »
Hallo SteBe
Bei uns wird es so gehandhabt, dass die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt würde. Sollte man nun einen Einsatz haben und die 9 Stunden sind noch nicht um beginnen diese wieder von vorne heißt: sollte ein Einsatz um 00:30 passieren und man ist um 2 Uhr wieder zu Hause darf man bei uns erst wieder um 11 Uhr bei der Arbeit erscheinen. Arbeitsbeginn ist bei uns um 7 Uhr. Die Zeit von 7 bis 11 Uhr sind dann Minusstunden. Die 2Überstunden die man in der Nacht gemacht hat sind weil plus 2 zusätzliche Stunden von dem Überstundenkonto.
Ich persönlich finde es ein Frechheit aber glaub mir ich habe alles probiert aber es ist einfach nichts anderes möglich. Das einzige was ich noch vor habe ist zum Anwalt zu gehen und zu fragen ob das auch rechtens ist.
Das Angebot Rufbereitschaft ist ein Arbeitnehmer unfreundliches System. Leider hat man kein Lobby, die sich dafür einsetzten kann dass Rufbereitschaft attraktiver zu gestalten ist. Es hat nur Nachteile für den,der sie machen muss.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #2 am: 29.01.2025 11:01 »
Als Erfahrungsaustausch.

Ja, ist dann bei uns 24/7, also ein ganze Woche mit regulärer Arbeit und außerhalb dieser dann durchgehend Bereitschaft. Pech gehabt, wenn einige Einsätze sind in der Nacht sind. Im Regelfall haben wir aber in der Woche vielleicht ein oder zwei Einsätze in der Nachtzeit.

Da das nur jeweils drei bis vier Wochen pro Jahr so ist, habe ich da Persönlich nicht das große Problem mit, zumal ich übernächstes Jahr mit 55 raus bin. Die Bezahlung könnte nur höher sein.

SteBe

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #3 am: 29.01.2025 11:57 »
Hallo SteBe
Bei uns wird es [...]

Danke für deine Rückmeldung. Schon mal gut zu wissen, dass man nicht alleine das Problem hat.

Als Erfahrungsaustausch.

Ja, ist dann bei uns 24/7 [...]


Auch dir Danke. Ja, bei uns gibt es auch Bereiche, die diese "Wochenbereitschaft" machen, eben weil die halt meistens nur 2x bis 4x in dieser Woche tätig werden müssen. Manchmal auch gar nicht, manchmal aber auch 10x. Daher da noch praktikabel.

In Bereichen, wo du jeden Abend / jede Nacht mindestens 1-2x tätig wirst, eher nicht durchführbar.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #4 am: 29.01.2025 12:03 »
Also nur zur Klarstellung, mit Nacht meine ich 22 bis 6 Uhr. Wenn du den Abend mit einbeziehst, also 18 bis 22 Uhr, sind wir sicherlich auch mal bei fünf bis sieben Einsätzen von Mo-Do.

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #5 am: 29.01.2025 20:22 »
Wir haben ebenfalls immer eine Woche Bereitschaft Mo ab DE bis Mo DB.
Tja mal biste der Hund und mal der Baum.

Problematisch ist ja, das du dann am nächsten Morgen unter Umständen noch einiges aus den Nachteinsätzen zu tun hast.
Zuständiges Jugendamt informieren (bei Fremd-Fällen), alles dokumentieren, bei ION eventuell Familiengericht anrufen,…

Also erst ab 12 ins Amt fahren ist da schwierig.
Wir bekommen die Einsatzzeiten aufgerundet pro Einsatz als Korrektur, durch das runden pro Einsatz macht man ein wenig Zeit gut und kann an so einem blöden Tag dann mal eher gehen ohne minus.

Casa

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #6 am: 30.01.2025 15:07 »
Musst du im Bedarfsfalle überhaupt zeitnah vor Ort sein und wie schnell ist zeitnah?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #7 am: 30.01.2025 17:02 »

Wir bekommen die Einsatzzeiten aufgerundet pro Einsatz als Korrektur, durch das runden pro Einsatz macht man ein wenig Zeit gut und kann an so einem blöden Tag dann mal eher gehen ohne minus.

Während der Bereitschaft mache ich lange Arbeitstage und habe dann mindestens 10 Stunden plus nach der Woche. Also nicht um vier gehen, sondern um sechs. Was soll ich zu Hause, wenn der Knochen jederzeit klingeln kann?

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #8 am: 31.01.2025 05:31 »

Wir bekommen die Einsatzzeiten aufgerundet pro Einsatz als Korrektur, durch das runden pro Einsatz macht man ein wenig Zeit gut und kann an so einem blöden Tag dann mal eher gehen ohne minus.

Während der Bereitschaft mache ich lange Arbeitstage und habe dann mindestens 10 Stunden plus nach der Woche. Also nicht um vier gehen, sondern um sechs. Was soll ich zu Hause, wenn der Knochen jederzeit klingeln kann?

Ja klingeln kann das Ding auch Heim, aber wie oft ist es Kleinkram bei dem ich nicht raus muss und da bin ich dann schon lieber Heim.
Aber es gibt auch bei uns Kollegen die das so machen. Ist glaub ich so eine persönliche Sache.
Kommt aber bestimmt auch drauf an wie oft man RB hat. Ich hatte letztes Jahr an 26 Wochen.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #9 am: 31.01.2025 08:53 »
26 Wochen. Heftig. Bei uns gilt das Alkoholverbot 24/7 sowie Aufenthaltspflicht im eigenen Zuständigkeitsbereich.


Casa

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #10 am: 31.01.2025 11:48 »
Zitat
26 Wochen. Heftig. Bei uns gilt das Alkoholverbot 24/7 sowie Aufenthaltspflicht im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Dann sprechen wir womöglich nicht mehr von Rufbereitschaft, sondern von voll zu vergütender Arbeitszeit.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #11 am: 31.01.2025 14:56 »
26 Wochen. Heftig. Bei uns gilt das Alkoholverbot 24/7 sowie Aufenthaltspflicht im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Alkoholfrei ist hier ebenfalls, stört mich null.
Ansonsten gelten die Grenzen der Wohnorte der anderen Kollegen.
Sprich Kollege X wohnt in Erfurt, also kann auch ich mich bis dahin bewegen, denn hätte er RB würde er ja auch von dort kommen.
So kommt für mich ein komfortabler Rahmen zusammen.
Und mit 2 Bereitschaften pro Monat stockt man schon ein wenig das Geld auf.

Casa

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #12 am: 31.01.2025 15:23 »
Ich möchte gern noch auf meine Frage hinweisen, die ich nunmehr an alle hier stelle.

Zitat
Musst du im Bedarfsfalle überhaupt zeitnah vor Ort sein und wie schnell ist zeitnah?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #13 am: 31.01.2025 17:03 »
Ich muss jederzeit auch vor Ort sein können, daher auch immer Dienstwagen mit (spart 250 km die Woche an eigenen Spritkosten). Allerdings können 98 Prozent der Fälle mit dem IPad erledigt werden ;)

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft - Ruhezeiten
« Antwort #14 am: 31.01.2025 19:51 »
Ich möchte gern noch auf meine Frage hinweisen, die ich nunmehr an alle hier stelle.

Zitat
Musst du im Bedarfsfalle überhaupt zeitnah vor Ort sein und wie schnell ist zeitnah?
Unter ner Stunde sollte es schon sein, wir sind ein großer Flächenkreis.