Direkt das Beispiel:Nehmen wir mal einen fiktiv einen Mitarbeiter beim Jugendamt. Kann auch Ausländeramt, Ordnungsamt, Sozialamt oder sonst was sein, wo es Rufbereitschaften gibt. In seinem Dienstplan steht:
Dienst - Rufbereitschaft - Dienst. Das bedeutet: Von
8 Uhr bis 16 Uhr erledigt er seine normale Arbeitszeit.
Ab 16 Uhr nimmt er das Bereitschaftshandy, fährt nach Hause und wartet auf die Dinge, die da kommen. Bis morgens um
8 hat er diese Bereitschaft, geht dann wieder ins Büro, gibt das Bereitschaftshandy ab und macht seinen normalen Dienst bis
16 Uhr.

So, jetzt gehen nehmen wir mal den Fall an: Um 20 Uhr ein Telefongespräch, um 23 Uhr bis 0 Uhr einen Außeneinsatz. Um 1:30 Uhr ein zwanzigminütiges Telefongespräch und von 3:45 Uhr bis 5:10 Uhr noch einmal einen Außeneinsatz. Sprich: Nacht völlig im Arsch, Mitarbeiter kaputt.
Dann um 8 Uhr ins Büro? Ja, ich weiß, dass es eine Faktorisierung von den Zeiten auf Ruhezeiten berechnet gibt. Aber soll der Mitarbeiter selber ausrechnen nachts, dass er erst um 10:22 Uhr wieder seinen Dienst aufnehmen darf?
Mir geht es jetzt eher hier um einen
Erfahrungsaustausch. Ist es Gang und Gebe, dass die MA nach einer Rufbereitschaft wieder normal zum Dienst gehen? Oder wird es irgendwo so geregelt, dass man es individuell vom Einsatzgeschehen abhängig macht? Sprich: Kack Nacht = Bleib zuhause. Oder komm erst 12, schlaf erstmal.

Bei den Recherchen ist jetzt aufgeploppt, dass den MA natürlich zugestanden wird, sich erstmal etwas hinzulegen. Nett, oder?

Doof aber, dass die dann echt Minusstunden gemacht haben....

....bis sie dann am Arbeitsplatz waren.
Ich sehe da neben den ganzen Gesetzen zu Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die in Kombination auch in dem Bereich leider einige Grauzonen bieten, auch irgendwie den Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht.
Die Sache wird wohl schon ewig so gehandhabt, was es jetzt nicht besser macht, nur weil die Mitarbeiter das bis jetzt nicht angesprochen haben. Jetzt haben es aber einige mal angesprochen (zurecht) und nun werden halt alle Gesetzestexte, DA's und DV's durchwühlt....und ich sage es mal so: Sehr schwammig, sehr ausbaufähig, sehr lückenhaft.
Zudem gibt es wohl auch zufriedene Mitarbeiter mit der Sache, weil die sich die Stunden gerne mitnehmen. Macht es auch nicht einfacher, weil andere mit der Belastung nicht klar kommen.
Für mich gibt es eigentlich keine andere Vorgehensweise als Dienst machen, Bereitschaft übernehmen und nach dieser ist Feierabend. Bis zum Folgetag. Gut, da kommt der Hinweis, was ist, wenn in der Rufbereitschaft absolut nichts passiert.
Wie gesagt, ArbZSchuG, TVöD, etc. ist bekannt. Das hier manche sich nicht daran halten, andere mehr machen und einige sich genau daran halten ist uns allen auch klar.
Mich würde in diesem Fall echt die praktische Umsetzung interessieren, wie andere Kommunen dass für ihre Mitarbeiter handhaben.