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TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
Thomber:
Grüße ins Forum,
in meiner Bekanntschaft gibt es folgenden Fall:
Tarifbeschäftigte ("Schul-Helferin") arbeitet jeden Werktag 3 Stunden, also 15 pro Woche und im Vertrag steht 16. Das passt im Grunde schon, weil es 2x pro Monat eine Besprechung gibt, die je für 2 Std. angesetzt ist. Gesamtarbeitszeit also 16 Std. GUT.
Diese zwei Besprechungen pro Monat liegen aber zeitlich so, dass sie nicht anschließen an die reguläre Arbeitszeit.
MUSS die Bekannte also an diesen Tagen 2x zur Arbeit fahren? (Das kenne ich nicht! Das wäre ja eine doppelte Belastung, gerade für diese Entgeltgruppe GANZ UNTEN.)
Ich weiß, dass solche Besprechungen auch in Kitas üblich sind, okay, die gelernten Erzieherinnen bekommen mind E8 aber dennoch.... Kann mir jemand sagen, wie man offiziell mit solchen Besprechungen umgehen soll/darf/kann? (einfach schlucken, um den Job zu behalten oder gilt die zweite Anfahrt also die Fahrzeit zum Dienst als Überstunde?)
Danke sehr!
Thomber:
NACHTRAG:
Eventuell handelt es sich um sog. "geteilten Dienst".
Nun gut, für die Anordnung eines solchen Dienstes kann es Gründe im Einzelfall geben. Ich sehe aber nicht, dass diese Besprechungen die Voraussetzungen für so eine Weisung erfüllen.
Von Haufe etwas, was meine Sichtweise stützt:
"...§ 6 Abs. 5 TVöD steht der Anordnung von geteilten Diensten nicht entgegen. Die dort geregelten Sonderformen der Arbeit i. S. v. § 7 TVöD lassen nicht den Schluss zu, dass andere – tarifvertraglich nicht geregelte – Sonderformen unzulässig sind. Der Arbeitgeber kann vielmehr kraft seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) berechtigt sein, bei schwankendem Arbeitsanfall Beschäftigte nur während der täglichen Stoßzeiten zu beschäftigen, auch wenn dazwischen mehrere Stunden liegen, für die kein Entgelt gezahlt wird...."
Es geht also nicht um Notfälle usw., sondern um regelmäßige geplante Besprechungen.
SteBe:
Mmmhhhh....eine dienstliche Besprechung ist Arbeitszeit. Da bekommt sie die Stunden für. Für den Weg dahin nicht. Warum auch? Vielleicht ist es möglich, an dieser Veranstaltung per ZOOM oder ähnliches teilzunehmen, da könnte sie sich den Weg sparen.
*edit*
Wenn man 16 Stunden für diese Stelle ansetzt bei 5 Stunden pro Tag, dann wird man das bestimmt vorher sehr gut durchdacht haben und die Besprechung schon mit eingerechnet haben. ;D Bei Schichtbetrieben o.ä. gibt es immer die "Einzelschicksale", wo der Termin halt nicht gerade an die Arbeitszeit angrenzt oder in diese fällt.
Ich sehe es sogar positiv, dass sie an den Gesprächen teilnehmen darf und deswegen sollte sie dahin. Oft werden diese Art von Kollegen von Besprechungen ausgeschlossen oder vergessen....ich weiß ja nicht wie hoch der Aufwand der Fahrerei ist......
Thomber:
Online-Teilnahme.... eine Idee (wenig Hoffnung) aber danke.
Warum man den Weg bezahlt bekommen sollte?
Nun ich kenne nur Leute, die 1x pro Tag zur arbeit fahren müssen.
SteBe:
--- Zitat von: Thomber am 29.01.2025 15:10 ---
Nun ich kenne nur Leute, die 1x pro Tag zur arbeit fahren müssen.
--- End quote ---
Och, ich kenne da eine ganze Menge anderer......und durchaus auch mal Gegebenheiten, wo man vielleicht mal nach Dienstende oder vor Dienstanfang "extra" zur Arbeit muss. Wie gesagt, macht man es dem einen Recht, passt es dem anderen wieder nicht....egal, wie man es macht, man macht es falsch. ;)
Wir reden hier von 2x im Monat. Wenn es 2x pro Woche oder vielleicht auch noch wöchentlich, würde ich ja vielleicht auch sagen, dass es vielleicht anders geregelt werden sollte.....aber so?
Was sagt sie denn selber? Bringen die Besprechungen ihr was?
Und immer dran denken.....nimmt sie nicht dran teil, wird sie die Stunden anders erbringen müssen.
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