Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TVöD-V Wie zählen Besprechungszeiten?
TVOEDAnwender:
Hier eine Zusammenfassung von ver.di zum Thema "geteilte Dienste":
https://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm
--- Zitat ---Heranziehung zu geteilten Diensten:
Mit dem Betriebsrat – Kein Problem
Leitsatz 1. Der Arbeitgeber kann nach § 106 GewO berechtigt sein, bei schwankendem Arbeitsanfall Arbeitnehmer nur während der arbeitstäglichen Stoßzeiten zu beschäftigten, auch wenn dazwischen mehrere Stunden liegen, für die keine Vergütung gezahlt wird (geteilte Dienste).
Leitsatz 2. § 6 Abs. 5 TVöD steht der Anordnung von geteilten Diensten nicht entgegen.
Tatbestand: Die Arbeitgeberin hatte mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitregelungen im Bodenverkehrsdienst abgeschlossen. Danach ist die Arbeitgeberin berechtigt ist, geteilte Schichten (mindestens in zwei Teilen), die an einem Kalendertag zu erbringen sind, anzuordnen. Die Mitarbeiter der Flugzeugabfertigung/des Gerätedienstes haben danach bis zu 72 geteilte Dienste pro Jahr zu leisten. Auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und § 12 TzBfG stehen der Anordnung von geteilten Diensten nicht entgegen. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
(LAG Köln, Urteil vom 14.12.2011 – 9 Sa 798/11)
--- End quote ---
TVOEDAnwender:
Hier noch Ausführungen des Landeinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitszeitgestaltung NRW zur Frage von Zulässigkeit von geteilten Diensten im Rahmen des § 6 TVöD/VKA:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11296
--- Zitat ---Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes die zulässige werktägliche Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG eingehalten, die Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG gewährt und die Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG eingehalten werden.
--- End quote ---
Thomber:
Da es, wie geschildert nicht um schwankenden Arbeitsanfall, sondern eine Besprechung handelt, passt geteilter Dienst m.E. nicht so wirklich.
Vergleichbar wäre auch: Du hast heute Telearbeit und dein Team hat eine Besprechung, wo du teilnehmen musst. Jetzt stell dir vor, du kannst online nicht teilnehmen. Musst also zur Dienststelle fahren. Vielleicht wäre das ja auch rechtlich okay, aber kenne so etwas nicht.
Es geht auch nicht darum, ob oder was die Besprechung bringt. Seit wann ist das denn relevant? *zwinker*
Es geht nur darum, ob, ich an einem Tag 2x Dienst ansetzen kann (ohne Notfall).
Da das scheinbar nicht abschließend geregelt ist, wird sie es hinnehmen, klar.
Schmitti:
--- Zitat von: Thomber am 29.01.2025 15:10 ---Warum man den Weg bezahlt bekommen sollte?
Nun ich kenne nur Leute, die 1x pro Tag zur arbeit fahren müssen.
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Ich kenne Leute, die gehen 1km zu Fuss zur Arbeit, und solche, die 100km eine Strecke zurücklegen.
Sollte man auch bezahlt bekommen, oder?
Zur Entfernungspauschale wurde das übrigens schon höchstrichterlich geklärt. Die gibt es max. 1x pro Arbeitstag, auch wenn der Arbeitnehmer nachweislich mehrfach den Arbeitsort aufsucht und ein Verbleib dort in der arbeitsfreien Zeit unlogisch wäre. Ging in dem Verfahren z.B. um Musiker oder Schauspieler, die morgens im Theater proben, und abends dann ne Vorstellung hatten.
Thomber:
Das wäre eher ein Hinweis darauf, dass es halt nicht normal ist, 2x zur Arbeit fahren zu müssen an einem Tag. ;)
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