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Rufbereitschaft an Brückentagen

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MaLa:

--- Zitat von: FredVomDorf am 06.02.2025 17:10 ---Bei uns im TVÖD kam nun aus PA das der 24.12. und 31.12. auch nur als 2x Tage zählen und nicht als 4x bei der Rufbereitschaft. Aber das wohl auch erst seit 2024. Wie genau die darauf kommen erschließt sich mir jedoch nicht. Das will ich auch noch mal nachfragen, hat da jemand erfahrungswerte mit was das angeht?

--- End quote ---

der 24. und 31.12. sind keine Feiertage, man wird nur taiflich nach §6 Nr.3 von der arbeit freigestellt, sofern dienstlich möglich.
Hier werden der 24/31. auch explizit neben den Feiertagen genannt und nicht mit ihnen zusammen.

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