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Rufbereitschaft an Brückentagen

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KeuleMS:
Die generelle Sache bei den Rufbdereitschaften ist bei uns genauso. Bei Brückentagen gibt es bei uns auch Schließtage allerdings muss man dort nicht angeordnet zu Hause bleiben. Diese Schließtage dienen nur dazu, dass alle frei machen können ohne dass die Abteilung besetzt sein muss. Für diesen Schließtag muss man dann Urlaub oder Stunden nehmen. Wer arbeiten möchte kann auch arbeiten.
Dementsprechend ist die Rufbereitschaft an diesen Tagen aber auch wie ein normaler Wochentag.

BAT:
Rufbereitschaft und Urlaub vertragen sich nicht.

veeam:
Es ist genau so wie @MaLa und @BAT es gesagt haben.

Rufbereitschaft und Urlaub sind unverträglich. Bedeutet, dass die Person die in einer Brückentagwoche RB übernimmt, den Brückentag mit Überstunden bebuchen muss. In dem Fall ist es wie ein Arbeitstag und somit werden die pauschalen 2 Stundenentgelte für Werktage berechnet.

Danke euch und vorab ein schönes Wochenende

FredVomDorf:
Bei uns im TVÖD kam nun aus PA das der 24.12. und 31.12. auch nur als 2x Tage zählen und nicht als 4x bei der Rufbereitschaft. Aber das wohl auch erst seit 2024. Wie genau die darauf kommen erschließt sich mir jedoch nicht. Das will ich auch noch mal nachfragen, hat da jemand erfahrungswerte mit was das angeht?

BAT:
Da ist die Regelung doch recht klar im Tarif. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. 4 Stunden werden genommen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

Für den Dienst, der am 24.12. oder 31.12. beginnt gab es noch nie vier Stunden, es sei denn diese Fallen auf Samstag oder Sonntag.

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