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Team überbesetzt - wer muss gehen?

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IsabelW:
Hallo,

mich würde mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.

Eine Arbeitsgruppe im ordnungsrechtlichen Verwaltungsvollzug besteht aus 4 Mitarbeitern.

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist zum 01.01.2025 ein Teil der Aufgabe dieser Arbeitsgruppe dauerhaft weggefallen. Die Arbeitsgruppe ist nun überbesetzt und eine Person muss das Team verlassen - vorrangig natürlich durch hausinterne Umsetzung. Alle Mitarbeiter haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Überbesetzung entspricht ungefähr einer Teilzeitstelle von Person B, C oder D (ähnliche Stundenanzahl).

Person A:
Erst seit Mitte 2024 beim AG beschäftigt
einschlägiges verwaltungsrechtliches Studium
unter 30 Jahre alt
keine Kinder, nicht verheiratet; Partner berufstätig (= Keine Unterhaltspflichten)
einzige Vollzeitkraft; ohne sie ist die Arbeitsgruppe nachmittags idR nicht besetzt
kann selbständig alles bearbeiten, keine Teamkonflikte

Person B:
seit ca. Anfang 2022 beim Arbeitgeber beschäftigt
keinerlei Kenntnisse im Verwaltungsrecht
40+ Jahre alt
1 Kind (4 Jahre)
ständig krank oder "Kind krank" (ca. 70 Fehltage bei jährlich 200 Arbeitstagen)
verheiratet (Mann berufstätig)
Teilzeit
fachlich ungeeignet und ohne die Kollegen nicht in der Lage die Anforderungen der Stelle alleine zu bewältigen; Teamkonflikte

Person C:
Seit ca. Anfang 2021 beim Arbeitgeber beschäftigt
keinerlei Kenntnisse im Verwaltungsrecht
40+ Jahre alt
1 Kind (2 Jahre)
verheiratet (Mann berufstätig)
Teilzeit
fachlich ungeeignet und ohne die Kollegen nicht in der Lage die Anforderungen der Stelle alleine zu bewältigen; Teamkonflikte

Person D:
Seit ca. Ende 2015 beim Arbeitgeber beschäftigt
einschlägiges verwaltungsrechtliches Studium
40+ Jahre alt
2 Kinder (1 und 3 Jahre)
Teilzeit
kann selbständig alles bearbeiten, keine Teamkonflikte

Die Chefs wollen Personen A und D behalten, weil das die einzigen zwei sind, die Kenntnisse im Verwaltungsrecht haben und die Arbeiten daher auch selbständig und vollständig bearbeiten können. Die Einstellung von den fachfremden Personen B und C erfolgte unter der EX-Arbeitsgruppenleitung und dem EX-Sachgebietsleiter.

Es wurde nun also an die Personalabteilung gemeldet, dass die Arbeitsgruppe überbesetzt ist wegen Aufgabenwegfall und vorgeschlagen, dass Person C die Arbeitsgruppe direkt zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr aus Elternzeit verlässt.

Es ist allen Beteiligten relativ klar, dass man sowohl für Person C als auch für Person B hausintern sehr sicher keine für deren nicht verwaltungsrechtliche Qualifikation passende Stelle auf der bisherigen Entgeltgruppe finden kann.

Was habt ihr für Erfahrungen wie sowas ausgehen kann?

Trifft sowas am Ende dann via hausinterner Umsetzung die universell einsetzbaren Mitarbeiter A oder D oder ist in solchen Fällen eher eine betriebsbedingte Kündigung von C oder B realistisch? Wie frei oder gebunden ist der AG bei der Auswahl, wen er hausintern umsetzt?

Kann der AG im Rahmen der Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung die Mitarbeiter A und D aus der Vergleichsgruppe rausnehmen, weil sie die einzigen sind, mit deren Kenntnissen die Arbeitsgruppe überhaupt ihre Arbeit bewältigen kann? (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG) - also quasi nur eine Vergleichsgruppe aus den fachfremden Mitarbeitern bilden?

Dass die beiden Mitarbeiter Verwaltungsrecht nachlernen ist eher unrealistisch.

Danke für Eure Erfahrungen!


Viele Grüße
IsabelW














ElBarto:
Also leider ist es ja so, dass Kinder oftmals aus dem Kindergarten kleine, gemeine Keime mitbringen welche dann sie selbst oder die Eltern lahmlegen. Sucht man sich nicht zwangsläufig aus, muss auch nicht bei jedem Kind passieren...

Hinsichtlich der Tatsache, dass die Überbesetzung einer Teilzeitstelle von B,C oder D entspricht und C in Elternzeit ist wäre es ja logisch C zu versetzen.

Jedenfalls solang die Versetzung unfreiwillig (C will das eigentlich nicht) auf eine niedriger bewertete Stelle erfolgt, wird die Versetzung vorgenommen die Eingruppierung bleibt aber gleich.
Ob es ein Einfrieren und Abschmelzen gibt keine Ahnung.

So würde ich das aufgrund Erfahrungen sehen. Natürlich ohne Gewähr.

blubb:
Ich frage mich warum Person C gehen sollte und nicht Person B.

Person B ist anscheinend wie beschrieben ständig Krank bzw. Kind Krank und erst 2022 dort beschäftigt.

Person C ist nur in Elternzeit (keine Anmerkung von ständigen Ausfall div. Art.) und ist dort schon länger beschäftigt.

Für mich wäre die Sache klar unter den genannten Umständen. Alles andere würde ich als Person C niemals akzeptieren, außer ich will da eh weg.

Eine Entscheidung gegen Person C und für Person B könnte ich hier wie gesagt nicht nachvollziehen, wohlbemerkt bei der o.g. Faktenlage.

Schmitti:
Heißt Person A (oder D) zufällig Isabel?

Sjuda:
Isabel ist Person D. Sie ist auch Personalrätin, falls das von Interesse sein sollte.
Findet man über die Forensuche innerhalb von 10 Sekunden heraus 8)

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