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Team überbesetzt - wer muss gehen?
IsabelW:
--- Zitat von: ElBarto am 30.01.2025 08:02 ---Also leider ist es ja so, dass Kinder oftmals aus dem Kindergarten kleine, gemeine Keime mitbringen welche dann sie selbst oder die Eltern lahmlegen. Sucht man sich nicht zwangsläufig aus, muss auch nicht bei jedem Kind passieren...
Hinsichtlich der Tatsache, dass die Überbesetzung einer Teilzeitstelle von B,C oder D entspricht und C in Elternzeit ist wäre es ja logisch C zu versetzen.
Jedenfalls solang die Versetzung unfreiwillig (C will das eigentlich nicht) auf eine niedriger bewertete Stelle erfolgt, wird die Versetzung vorgenommen die Eingruppierung bleibt aber gleich.
Ob es ein Einfrieren und Abschmelzen gibt keine Ahnung.
So würde ich das aufgrund Erfahrungen sehen. Natürlich ohne Gewähr.
--- End quote ---
Ja das mit "Kind krank" ist einfach wie es ist - das kenn ich aus eigener Erfahrung und man ist jedes Jahr froh, wenn der Winter vorbei und überstanden ist ;D
wobei von den 70 Fehltagen etwa 10-15 aufs Kind entfallen und der Rest auf die Kollegin selbst. Es wären auch noch deutlich mehr Krankheitstage, wenn die Kollegin nicht ein halbes Jahr unbegrenzt Homeoffice bekommen hätte. Sie wurde von allen laufenden Aufgaben freigestellt um ihren Rückstand weg zu arbeiten. Ich bin kein Arzt, aber ich glaube nicht, dass sich das mit den Krankheitstagen gravierend bessern wird .. vieles was für den Standardarbeitnehmer halt eine "Befindlichkeit" ist, ist für sie ein großes Drama - und ich glaube das macht sie nicht mit Absicht, sondern ist tatsächlich gesundheitlich sofort überfordert und einfach in so nem Teufelskreis drin.
Ja, es will niemand aus dem Team freiwillig gehen. Es ist einfach ein tolles Team :)
Aber kann man auf eine geringerwertige Stelle umgesetzt werden, solange der AG die vorherige Entgeltgruppe weiter zahlt? Man hat doch schon einen Anspruch auf eine ansatzweise gleichwertige Stelle? Wobei ich da auch denke, dass der Arbeitnehmer das kaum selbst anzweifeln wird, wenns sich bei EG 10 dann halt zwischen 9 und 10 bewegt ..
IsabelW:
--- Zitat von: Sjuda am 30.01.2025 10:58 ---Isabel ist Person D. Sie ist auch Personalrätin, falls das von Interesse sein sollte.
Findet man über die Forensuche innerhalb von 10 Sekunden heraus 8)
--- End quote ---
Ja das ist richtig, mich wird die hausinterne Umsetzung aber nicht treffen ;)
blubb:
Dennoch frage ich mich wieso man es dann auf Person C abgesehen hat? Darauf bist nu nicht eingegangen. Nach den geschrieben muss eher Person B gehen, wie ich oben geschildert habe.
Ganz neutral betrachtet wohlbemerkt!
IsabelW:
--- Zitat von: blubb am 30.01.2025 09:22 ---Ich frage mich warum Person C gehen sollte und nicht Person B.
Person B ist anscheinend wie beschrieben ständig Krank bzw. Kind Krank und erst 2022 dort beschäftigt.
Person C ist nur in Elternzeit (keine Anmerkung von ständigen Ausfall div. Art.) und ist dort schon länger beschäftigt.
Für mich wäre die Sache klar unter den genannten Umständen. Alles andere würde ich als Person C niemals akzeptieren, außer ich will da eh weg.
Eine Entscheidung gegen Person C und für Person B könnte ich hier wie gesagt nicht nachvollziehen, wohlbemerkt bei der o.g. Faktenlage.
--- End quote ---
Ja ich finde das lässt sich auch absolut hören.
Die Frage ist wie gebunden ist der Arbeitgeber bei dieser Entscheidung. Das wäre spannend, wenn das jemand weiß. Weil die Unterschiede zwischen B und C sind ja nicht so groß. C kam halt ausgerechnet dann aus Elternzeit zurück, nachdem der Aufgabenbereich weggefallen war. Dazu muss man vielleicht noch erwähnen, dass sich während der Elternzeit von C das von dem Team vollzogene Gesetz und die dazugehörige Ausführungsverordnung geändert haben und alle außer C auf dem aktuellen Stand eingearbeitet sind.
Wobei sich auch die Frage stellt, ob nicht z.B. auch A in die nähere Auswahl genommen werden "muss"? Wär halt fachlich ne Katastrophe, wenn dann die Planlosen wieder in der Überzahl sind. Aber rein von den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten etc... sie ist eigentlich ja nur über die einschlägigen Kenntnisse geschützt (hoffentlich)? Die Chefs und D wollen, dass A bleibt, weils fachlich und vom Team her super gut passt.
blubb:
Bzgl. Person A
Tja Kündigungsschutz mäßig wäre das vielleicht eine gute Frage, kenn mich da aber auch nicht so genau aus.
Normal eig. wer neu eingestellt wurde, Sprich wer zuletzt dazu kam muss gehen (bin ich mir aber auch nicht 100% sicher) kenne es zumindest nur so :-X
Aber er hat ja Ahnung von allem und die anderen anscheinend null, von daher keine Ahnung wie ein Richter das werten würde. Sprich rein betriebswirtschaftlich und ablauforganisatorisch würde ich A niemals rausschmeißen bzw versetzen, es kommen daher nur B oder C in Frage und da wie gesagt eher B als C aus den o.g. Gründen.
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