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Team überbesetzt - wer muss gehen?
ElBarto:
--- Zitat von: blubb am 30.01.2025 21:04 ---Bzgl. Person A
Tja Kündigungsschutz mäßig wäre das vielleicht eine gute Frage, kenn mich da aber auch nicht so genau aus.
Normal eig. wer neu eingestellt wurde, Sprich wer zuletzt dazu kam muss gehen (bin ich mir aber auch nicht 100% sicher) kenne es zumindest nur so :-X
Aber er hat ja Ahnung von allem und die anderen anscheinend null, von daher keine Ahnung wie ein Richter das werten würde. Sprich rein betriebswirtschaftlich und ablauforganisatorisch würde ich A niemals rausschmeißen bzw versetzen, es kommen daher nur B oder C in Frage und da wie gesagt eher B als C aus den o.g. Gründen.
--- End quote ---
"Last hired, first fired" ist amerikanische Sitte.
ElBarto:
--- Zitat von: IsabelW am 30.01.2025 20:14 ---
--- Zitat von: blubb am 30.01.2025 09:22 ---Ich frage mich warum Person C gehen sollte und nicht Person B.
Person B ist anscheinend wie beschrieben ständig Krank bzw. Kind Krank und erst 2022 dort beschäftigt.
Person C ist nur in Elternzeit (keine Anmerkung von ständigen Ausfall div. Art.) und ist dort schon länger beschäftigt.
Für mich wäre die Sache klar unter den genannten Umständen. Alles andere würde ich als Person C niemals akzeptieren, außer ich will da eh weg.
Eine Entscheidung gegen Person C und für Person B könnte ich hier wie gesagt nicht nachvollziehen, wohlbemerkt bei der o.g. Faktenlage.
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Ja ich finde das lässt sich auch absolut hören.
Die Frage ist wie gebunden ist der Arbeitgeber bei dieser Entscheidung. Das wäre spannend, wenn das jemand weiß. Weil die Unterschiede zwischen B und C sind ja nicht so groß. C kam halt ausgerechnet dann aus Elternzeit zurück, nachdem der Aufgabenbereich weggefallen war. Dazu muss man vielleicht noch erwähnen, dass sich während der Elternzeit von C das von dem Team vollzogene Gesetz und die dazugehörige Ausführungsverordnung geändert haben und alle außer C auf dem aktuellen Stand eingearbeitet sind.
Wobei sich auch die Frage stellt, ob nicht z.B. auch A in die nähere Auswahl genommen werden "muss"? Wär halt fachlich ne Katastrophe, wenn dann die Planlosen wieder in der Überzahl sind. Aber rein von den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten etc... sie ist eigentlich ja nur über die einschlägigen Kenntnisse geschützt (hoffentlich)? Die Chefs und D wollen, dass A bleibt, weils fachlich und vom Team her super gut passt.
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Warum C nicht B? Naja hatte das mit der Elternzeit so verstanden, dass C noch in EZ ist und zurückkehrt.
Aber grundsätzlich, je nach Länge der EZ ist C ja wie Du sagst nicht aktuell eingearbeitet.
B und C sind fachlich ungeeignet.
A gehen zu lassen kommt als einzige Vollzeitkraft die auch noch komplett selbstständig arbeiten kann nicht in Frage.
Person B mag Probleme machen ist aber auch ständig krank, also kann da keine Probleme machen.
Zudem, wenn die Zahl der Fehltage so bleibet winken BEM mit evtl. Versetzung und ggfs. Kündigung.
Damit besteht die Chance vielleicht doch noch jemand zu bekommen der auch mal Nachmittags das Team besetzt.
Was man bei B auch nicht weiß, ist woher die Fehlzeiten kommen und ob hier nicht inzwischen eine Gleichstellung/Schwerbehinderung vorliegt die es ohnehin erschwert sie "anzupacken".
Du musst auch das an sich nicht entscheiden.
Wichtig wäre erstmal zu wissen WO wer auch immer das Team verlässt WIE eingesetzt wird.
Dann wäre mit den Entscheidern zu klären, dass es entweder B oder C trifft.
Dann kann man B und C fragen ob jemand freiwillig zu den festgelegten Konditionen geht.
Findet sich jemand freiwilliges dann ist die Sache ja einfach erledigt.
Sjuda:
Ein interessanter Beitrag zum Thema Sozialauswahl, der auch auf die Vergleichsgruppe, Ausnahmen und Entscheidungsgründe eingeht.
https://www.dr-drees.com/sozialauswahl/
blubb:
--- Zitat von: Sjuda am 31.01.2025 08:27 ---Ein interessanter Beitrag zum Thema Sozialauswahl, der auch auf die Vergleichsgruppe, Ausnahmen und Entscheidungsgründe eingeht.
https://www.dr-drees.com/sozialauswahl/
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Naja dann passt das ja mit dem was ich sagte, wo ich mir nur unsicher war wie das ein Richter sehen würde.
Also sollte A nicht in Frage kommen.
Bei B und C kann man sagen C ist länger da und ist auch nicht ständig abwesend. Ansonsten gleich Hintergründe, beide 40? bzw Kinder und wohl kein Plan von der Arbeit. Selbst wenn B ein bisschen älter wäre bzw. ist, überwiegen die Punkte kürzere Betriebszugehörigkeit und vorallem ständig abwesend.
Also nach wie vor B.
KlammeKassen:
--- Zitat von: IsabelW am 30.01.2025 19:24 ---
Aber kann man auf eine geringerwertige Stelle umgesetzt werden, solange der AG die vorherige Entgeltgruppe weiter zahlt? Man hat doch schon einen Anspruch auf eine ansatzweise gleichwertige Stelle? Wobei ich da auch denke, dass der Arbeitnehmer das kaum selbst anzweifeln wird, wenns sich bei EG 10 dann halt zwischen 9 und 10 bewegt ..
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Sind diese Personen auf EG10 (B und C), obwohl sie fachfremd sind und nicht mal alleine arbeiten können? EG10 erfordert eigentlich selbstständiges Arbeiten sowie die Bearbeitung von besonders Bedeutung und Schwierigkeit - eigentlich alleine und selbstständig 8)
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