Guten Tag,
bei uns besteht die Möglichkeit nach 20 Jahren Berufserfahrung den sogenannten "Altersaufstieg" zu machen ohne den A II Lehrgang zu besuchen.
Ich bin dieses Jahr 20 Jahre im Dienst (ohne Ausbildung) und bin in EG 8 (+ seit 2018 zusätzlich die Zulage nach 9a) und wollte mich auf eine Stelle mit EG 9c bewerben.
Nun wird ja für meine beiden Kinder jeweils die Zeit des Mutterschutzes sowie der Elternzeit angerechnet, was meine Wartezeit natürlich nach hinten verschiebt. Laut Personalrat ist dieses auch ok.
Wie sieht es mit den Zeiten eines Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft aus? Diese Frage konnte mir niemand beantworten. Können diese Zeiten auch noch abgezogen werden?
Vielleicht hatte ja jemand von euch schon mal diesen Fall und weiss es genauer.
LG und einen schönen Tag
Christine