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Urlaubsabgeltung Berechnung

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Rowhin:
Der TV-L hat hierzu keine spezifische Regelung, soweit ich weiß, damit dürfte das BUrlG greifen. Die Berechnung ist durch diverse Faktoren nicht ganz trivial (siehe auch https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsabgeltung-so-wird-die-hoehe-des-abgeltungsanspruchs-berech_76_120684.html). Um ne grobe Idee zu bekommen, kann man allerdings folgendes überschlagen bei einer Fünftagewoche:

Bruttomonatsentgelt x 3/65 x Anzahl Urlaubstage.

Harastsdf:

--- Zitat von: Rowhin am 31.01.2025 09:01 ---Der TV-L hat hierzu keine spezifische Regelung, soweit ich weiß, damit dürfte das BUrlG greifen. Die Berechnung ist durch diverse Faktoren nicht ganz trivial (siehe auch https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsabgeltung-so-wird-die-hoehe-des-abgeltungsanspruchs-berech_76_120684.html). Um ne grobe Idee zu bekommen, kann man allerdings folgendes überschlagen bei einer Fünftagewoche:

Bruttomonatsentgelt x 3/65 x Anzahl Urlaubstage.

--- End quote ---

Wie kompliziert.  Wie gesagt ich habe einige Rechner im Internet benutzt und wäre da auf ein netto von 1500 bis 1600 gekommen. Von daher, wundert mich diese große Differenz.

Harastsdf:
Kann es vielleicht sein, weil meine Probezeit noch bis 31.01.2025 gegangen wäre, dass ich doch nicht den ganzen Anspruch auf die 13 Tage hatte? Oder weil ich krankgeschrieben war?

Rowhin:

--- Zitat von: Harastsdf am 31.01.2025 09:18 ---Kann es vielleicht sein, weil meine Probezeit noch bis 31.01.2025 gegangen wäre, dass ich doch nicht den ganzen Anspruch auf die 13 Tage hatte? Oder weil ich krankgeschrieben war?

--- End quote ---

Sind die 13 Tage nicht wie oben beschrieben von der Behörde als abzugelten bestätigt? Wann gab es diese Bestätigung?

Harastsdf:
Ja die sind von der Behörde bestätigt. Die ist vom 7. Januar.

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