Autor Thema: Regelung "Kinderkrank" 2025  (Read 7867 times)

Cico1901

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #45 am: 04.02.2025 09:15 »
Mal abgesehen von "Kind krank" noch eine etwas abweichende Frage: Wie schaut es denn aus, wenn die Mutter als Betreuungsperson erkrankt ist? Meine Frau hat aktuell Fieber, Kind ist 7 Monate und wird eigentlich von ihr betreut.

Fällt dies dann unter §29 (1) e) cc)? Könnte ich dann unter Entgeltfortzahlung (bis zu 4 Tage) zuhause bleiben?

Hier wäre dann noch die Besonderheit zu beachten, dass wir 2023 vom TVöD in den TV-V gewechselt sind. Daher ist die o.g. Rechtsgrundlage vermutlich eigentlich gar nicht mehr einschlägig, wobei eigentlich die im TVöD geregelten Dinge laut mündlicher Aussage in eine Dienstvereinbarung gepackt werden sollten. Was allerdings bis heute noch nicht geschehen ist...

BAT

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #46 am: 04.02.2025 09:31 »
Unabhängig von einer Einordnung in welchen Tarif muss ja auch sehen, ist der Ausdruck "schwere Erkrankung" ein unbestimmter Rechtsbegriff. ;)

KlammeKassen

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #47 am: 04.02.2025 12:55 »

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?

Bitte nicht den eigentlichen Grund unterschlagen. Meine imaginäre Reinigungskraft würde ich nach Hause schicken, wenn ich wüsste, dass sie für mich gerade arbeitet, aber eigentlich bei ihrem kranken Kind sein müsste, das nun allein zuhause sitzt.
Nennt sich Menschlichkeit. Wenn es in einigen Fällen nur durch Betrug zu erreichen ist in unserer Gesellschaft, dann habe ich mit dem Betrug kein Problem.

Natürlich würdest du sie nach Hause schicken. Der öffentliche AG macht das auch und der gesunde Menschenverstand sowieso.
Aber wir würdest du reagieren, wenn sie - obwohl gesund - sich krank meldet, die Arbeit nicht erledigt und dennoch dir (und nicht der Krankenkasse) eine Rechnung stelltm nur weil sie kein Bock hat, den Papierkram zu erledigen?

Das weißt du ja eben gar nicht.
Bist du dir sicher, dass alle deine Kolleg*innen immer krank sind, wenn sie sich krankmelden? Bei uns im Haus gibt es da ganz gewiss auch einige Kandidaten, die einfach nur keine Lust haben oder es ist den Abend zuvor etwas spät geworden.... ruft man morgens halt an (oder schreibt Email), dass man Kopfschmerzen hat / Magendarm oder was auch immer hat.

Und nein, ich mache das nicht, habe für jeden krankgeschriebenen Tag 2024 und 2023 ein Attest bzw. 2 Stück gehabt (6+3;  und 3 +5) Tage, also ohnehin weit unter dem Schnitt. Aber bei manchen.... so oft kann man gar nicht kurzzeitig für einen Tag krank sein (oder 2-3), zufällig immer vor Attestpflicht aber wieder im Dienst.

Wenn aber Kollege Waldemar immer null Fehltage hat und das einmal mit Kindkrank so lösen würde, wäre er natürlich der große Betrüger...

Mal abgesehen davon: Wie willst du Waldemar beweisen, dass er nicht doch selbst Kopfschmerzen hat? In seinen Kopf gucken kann nicht mal ein Arzt

Cico1901

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #48 am: 04.02.2025 13:07 »
Unabhängig von einer Einordnung in welchen Tarif muss ja auch sehen, ist der Ausdruck "schwere Erkrankung" ein unbestimmter Rechtsbegriff. ;)

Mit Fieber im Bett würde ich schon als "schwer" bezeichnen. Aber da rechtlich im Unklaren zu sein, ist irgendwie nicht so schön. Notfalls muss man dann wohl Urlaub für sowas nehmen.

BAT

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #49 am: 04.02.2025 13:17 »
Mit Fieber im Bett würde ich schon als "schwer" bezeichnen. Aber da rechtlich im Unklaren zu sein, ist irgendwie nicht so schön. Notfalls muss man dann wohl Urlaub für sowas nehmen.

Nee nee, das Merkmal "schwer" ist wohl schon durch die Erkrankung der betreuende Person erfüllt. Was ist also mit dem Begriff "Erkrankung"? Da würde ich ja mit meinem Bluthochdruck immer krank sein und halt im Sinne des TVÖD auch schwer erkrankt.

BAT

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #50 am: 04.02.2025 13:18 »

Das weißt du ja eben gar nicht.
Bist du dir sicher, dass alle deine Kolleg*innen immer krank sind, wenn sie sich krankmelden? Bei uns im Haus gibt es da ganz gewiss auch einige Kandidaten, die einfach nur keine Lust haben oder es ist den Abend zuvor etwas spät geworden.... ruft man morgens halt an (oder schreibt Email), dass man Kopfschmerzen hat / Magendarm oder was auch immer hat.


Bei der eigenen Krankheit bedarf es einer AU, bei Kind krank muss man nur erkrankt sein...

KlammeKassen

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #51 am: 04.02.2025 13:33 »

Das weißt du ja eben gar nicht.
Bist du dir sicher, dass alle deine Kolleg*innen immer krank sind, wenn sie sich krankmelden? Bei uns im Haus gibt es da ganz gewiss auch einige Kandidaten, die einfach nur keine Lust haben oder es ist den Abend zuvor etwas spät geworden.... ruft man morgens halt an (oder schreibt Email), dass man Kopfschmerzen hat / Magendarm oder was auch immer hat.


Ab Kalendertag 4 braucht es eine AU

Bei der eigenen Krankheit bedarf es einer AU, bei Kind krank muss man nur erkrankt sein...

BAT

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #52 am: 04.02.2025 13:35 »
Ich meine nicht das Attest, sondern den Zustand "AU".