Autor Thema: Regelung "Kinderkrank" 2025  (Read 7908 times)

KlammeKassen

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #30 am: 02.02.2025 15:32 »

Ich hab drei Kinder großgezogen und in über 20 Jahren (vom Zeitpunkt der Geburt des ersten bis zum 12. Geburtstag des letzten Kindes) habe ich vielleicht 2 oder 3 mal ein paar Kindkrank-Tage genutzt. Inwiefern ist das dann so unrealistisch?

Meine Frau und ich sind gesetzlich versichert. Schon on den ersten Jahren mussten wir deutlich mehr Kindkrank Tage nehmen als du. Wir haben keine Unterstützung innerhalb der Familie und wir sind beide voll berufstätig und brauchen das Geld. Hattest du Unterstützung aus der Familie oder waren deine Kinder nie krank?

Kinder bei Krankheit zu Hause zu betreuen ist keine Erholung und auch nicht im geringsten erstrebenswert. Missbrauch mit Kindkrank-Tagen kann ich mit nicht vorstellen (meine Erfahrung und die Erfahrung meiner Kollegen).

Meine Kinder waren tatsächlich nicht so oft krank. Zumindest nicht so krank, dass man dann zuhause hätte bleiben müssen. Wenn sie mal krank waren, war das oft am Wochenende oder im Urlaub/Ferien der Fall. Kenn ich auch von mir. In beinahe jedem Urlaub werde ich krank. Wir waren auch immer beide berufstätig. Manchmal, wenn es keine ansteckende Krankheit war, habe ich meinen Sohn dann einfach ins Büro mitgenommen. Homeoffice gabs damals noch  nicht. Das ist in meinen Augen heute geradezu paradiesisch.

Ab einem gewissen Alter geht das natürlich auch, aber zwischen 0 und 6 kannst du die ja schlecht alleine zu Hause lassen


conny111

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #32 am: 02.02.2025 21:15 »

Ich hab drei Kinder großgezogen und in über 20 Jahren (vom Zeitpunkt der Geburt des ersten bis zum 12. Geburtstag des letzten Kindes) habe ich vielleicht 2 oder 3 mal ein paar Kindkrank-Tage genutzt. Inwiefern ist das dann so unrealistisch?

Meine Frau und ich sind gesetzlich versichert. Schon on den ersten Jahren mussten wir deutlich mehr Kindkrank Tage nehmen als du. Wir haben keine Unterstützung innerhalb der Familie und wir sind beide voll berufstätig und brauchen das Geld. Hattest du Unterstützung aus der Familie oder waren deine Kinder nie krank?

Kinder bei Krankheit zu Hause zu betreuen ist keine Erholung und auch nicht im geringsten erstrebenswert. Missbrauch mit Kindkrank-Tagen kann ich mit nicht vorstellen (meine Erfahrung und die Erfahrung meiner Kollegen).

Meine Kinder waren tatsächlich nicht so oft krank. Zumindest nicht so krank, dass man dann zuhause hätte bleiben müssen. Wenn sie mal krank waren, war das oft am Wochenende oder im Urlaub/Ferien der Fall. Kenn ich auch von mir. In beinahe jedem Urlaub werde ich krank. Wir waren auch immer beide berufstätig. Manchmal, wenn es keine ansteckende Krankheit war, habe ich meinen Sohn dann einfach ins Büro mitgenommen. Homeoffice gabs damals noch  nicht. Das ist in meinen Augen heute geradezu paradiesisch.

Ab einem gewissen Alter geht das natürlich auch, aber zwischen 0 und 6 kannst du die ja schlecht alleine zu Hause lassen

Ich sprach nicht davon, dass ich sie alleine gelassen hätte. Niemals. Aber sie waren nicht so krank, dass sie selber nicht in den Kindergarten/Schule hätten gehen können. Wegen jedem Schnupfen bleibt man ja nicht zuhause. Ich selbst bin auch so gut wie nie krank.

Marber85

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #33 am: 03.02.2025 10:36 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

KlammeKassen

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #34 am: 03.02.2025 10:49 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #35 am: 03.02.2025 13:18 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Willst du Betrug damit legitimieren, dass andere das auch machen und sogar noch viel schlimmer?

Das wäre ja so, als würde ich dich um 1.000 € betrügen und, wenn du dich darüber beschwerst, mit dem Argument kommen würde, dass ich andere noch um viel mehr betrogen habe.

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #36 am: 03.02.2025 13:20 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen

Dann gib mir mal bitte deine Kontonummer, gerne per PM. Ich verspreche auch, dich höchstens 2 Mal im Jahr zu betrügen. Und jeweils auch nur ein ganz bischen. Keine Sorge, andere betrüge ich viel schlimmer!

KlammeKassen

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #37 am: 03.02.2025 13:29 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen

Dann gib mir mal bitte deine Kontonummer, gerne per PM. Ich verspreche auch, dich höchstens 2 Mal im Jahr zu betrügen. Und jeweils auch nur ein ganz bischen. Keine Sorge, andere betrüge ich viel schlimmer!

Wenn ich der Lastschrift dann mal nicht wegen Widerspruchs widerspreche  ;) oder die Lastschrift wird mangels Deckung gar nicht erst eingelöst  :D

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #38 am: 03.02.2025 13:39 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen

Dann gib mir mal bitte deine Kontonummer, gerne per PM. Ich verspreche auch, dich höchstens 2 Mal im Jahr zu betrügen. Und jeweils auch nur ein ganz bischen. Keine Sorge, andere betrüge ich viel schlimmer!

Wenn ich der Lastschrift dann mal nicht wegen Widerspruchs widerspreche  ;) oder die Lastschrift wird mangels Deckung gar nicht erst eingelöst  :D

keine Sorge. Ich werde dich so gut betrügen, dass es dir nicht auffällt zwischen den ganzen anderen Betrugsfällen.

Marber85

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #39 am: 03.02.2025 14:17 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Willst du Betrug damit legitimieren, dass andere das auch machen und sogar noch viel schlimmer?

Das wäre ja so, als würde ich dich um 1.000 € betrügen und, wenn du dich darüber beschwerst, mit dem Argument kommen würde, dass ich andere noch um viel mehr betrogen habe.

Haha, mir war klar, dass exakt dieses Gegenargument kommt. Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein.

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #40 am: 03.02.2025 14:37 »
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Willst du Betrug damit legitimieren, dass andere das auch machen und sogar noch viel schlimmer?

Das wäre ja so, als würde ich dich um 1.000 € betrügen und, wenn du dich darüber beschwerst, mit dem Argument kommen würde, dass ich andere noch um viel mehr betrogen habe.

Haha, mir war klar, dass exakt dieses Gegenargument kommt. Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein.

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?

BAT

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #41 am: 03.02.2025 16:40 »
Es reagiert wohl gar nicht.

Die Einstellungen hier sind schon recht grenzwertig.

monkey

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #42 am: 03.02.2025 17:51 »

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?

Bitte nicht den eigentlichen Grund unterschlagen. Meine imaginäre Reinigungskraft würde ich nach Hause schicken, wenn ich wüsste, dass sie für mich gerade arbeitet, aber eigentlich bei ihrem kranken Kind sein müsste, das nun allein zuhause sitzt.
Nennt sich Menschlichkeit. Wenn es in einigen Fällen nur durch Betrug zu erreichen ist in unserer Gesellschaft, dann habe ich mit dem Betrug kein Problem.

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #43 am: 04.02.2025 08:41 »

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?

Bitte nicht den eigentlichen Grund unterschlagen. Meine imaginäre Reinigungskraft würde ich nach Hause schicken, wenn ich wüsste, dass sie für mich gerade arbeitet, aber eigentlich bei ihrem kranken Kind sein müsste, das nun allein zuhause sitzt.
Nennt sich Menschlichkeit. Wenn es in einigen Fällen nur durch Betrug zu erreichen ist in unserer Gesellschaft, dann habe ich mit dem Betrug kein Problem.

Natürlich würdest du sie nach Hause schicken. Der öffentliche AG macht das auch und der gesunde Menschenverstand sowieso.
Aber wir würdest du reagieren, wenn sie - obwohl gesund - sich krank meldet, die Arbeit nicht erledigt und dennoch dir (und nicht der Krankenkasse) eine Rechnung stelltm nur weil sie kein Bock hat, den Papierkram zu erledigen?

BAT

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Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
« Antwort #44 am: 04.02.2025 09:09 »
Die Fälle sind absolut nicht vergleichbar. Natürlich kommt die Putze frei nach 616 BGB, sie hat insofern einen Rechtsanspruch. Sie wird ja wohl nicht nach TVÖD rumwieseln.

Der TVÖD hat im Gegensatz hierzu einen abschließenden Katalog zur Konkretisierung normiert, hier gibt es keinen solchen Anspruch über die dort festgelegten Tage hinaus.