Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Leistungsprämie vs. vorzeitiger Stufenaufstieg

<< < (2/3) > >>

LP:

--- Zitat von: Jeuni am 31.01.2025 11:55 ---Richtig.
Bei 2,5 Jahren früher in die nächste Stufe wären das laut deinen Angaben (135 brutto/Monat * 30 Monate) rund 4050,00 Euro brutto. Vorausgesetzt die Stufenvorweggewährung gilt ab sofort und umgehend.

Auch ist eine höheres Entgelt immer sinnvoller, zumal Tarifverhandlungen der kommenden 2,5 Jahre noch nicht berücksichtigt sind. Weitergedacht wirkt sich das auf deine Rente aus, und so weiter.

Aber am Ende ist es DEINE Entscheidung!

VG

--- End quote ---

LP:
Die Stufenvorweggewährung würde erst im Dezember 2026 eintreten.

Jeuni:

--- Zitat von: LP am 31.01.2025 10:14 ---
Das Dez. Personal schlägt folgendes vor: eine einmaliege Prämie von €3.000 für die bereits erbrachte Leistung oder einen vorzeitigen Stufenaufstieg von 9b/5 auf 9b/6, das würde Ende 2026 eintreten, wobei dies hierbei mit der dauerhaften (also auch künftigen) Leistung begründet wird. Ich werde die zusätzlichen Aufgaben ohnehin weiterhin machen, aber ich hätte hierbei die Befürchtung dass die Stelle deren Aufgaben ich teilweise übernommen habe, nicht wiederbesetzt werden dürfte.

--- End quote ---

Hm ok... für mich sind das zwei paar Schuhe.
Einmal deine vergangenen Leistungen zu honorieren (mit der Prämie) und/oder einmal deine zukünftigen Leistungen (mit der Stufenvorweggewährung).

Also könnte man auch beides in Betracht ziehen. Hast du darüber mal nachgedacht?

Weil, wieso solltest du zukünftig eine nicht wiederbesetzte Stelle ausfüllen, ohne dafür das nötige und gerechtfertigte Gehalt zu bekommen?
Kennst du zufällig die Eingruppierung der Stelle welche evtl. nicht neu besetzt wird?

Alles in Allem sind das nur Vermutungen, ohne genau zu wissen ob vielleicht jemand anderes die Stelle besetzt. Wenn dies nicht geschehen sollte, hat der Arbeitgeber einen MA welcher die Tätigkeiten übernimmt, kann eine Stelle "wegfallen" lassen und spart sich somit ein Gehalt.^^

LP:
Hallo Jeuni,

ja, es sind zweierlei Dinge. Die andere Stelle ist ebenfalls eine 9b und schon seit mehr als 2 Jahren unbesetzt. Ich neige eher dazu meinen Einsatz unter den Scheffel zu stellen und ich würde mich kaum trauen anzusprechen beides in Betracht zu ziehen.

Aber richtig wäre es natürlich, da hast du recht. Fragen kostet ja nichts. Ich habe ja Zeit bis Montag mir Mut zu machen.

Viele Grüße
LP

Umlauf:

--- Zitat von: LP am 31.01.2025 12:29 ---Die Stufenvorweggewährung würde erst im Dezember 2026 eintreten.

--- End quote ---

Das haben wir alle mit eingepreist.

Jetzt muss Du entscheiden.
Sofort auf einem Schlag, aber dafür weniger Geld
Oder
Später über die Zeit gestreckt, aber dafür in der Summe mehr Geld.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version