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Zulage/Leistungsprämie/Sonderzahlung

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Umfrage geschlossen: 03.02.2025 10:20

Autor Thema: Zulage/Leistungsprämie/Sonderzahlung  (Read 1592 times)

Rebke

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Zulage/Leistungsprämie/Sonderzahlung
« am: 31.01.2025 10:20 »
Hallo zusammen,

mir wurde in 2023 eine höherwertige Tätigkeit übertragen (zeitlich begrenzt), wo ich Ende 2024 einen Teil finanziell Vergütet bekommen habe in Form einer Leistungsprämie/Sonderzulage. Der Antrag wurde für das Jahr 2023 gemacht. Nur leider ist finanziell noch nicht alles abgegolten und ich habe jetzt seit 2025 einen neuen Vorgesetzten und der alte Vorgesetzte teilte mir mit, dass er jetzt nicht mehr zuständig wäre und er keinen Antrag für 2024 machen könnte, um den Rest auszubezahlen. Mein neuer Vorgesetzter hat mit der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nichts zu tun und kennt die Absprachen auch gar nicht. Kann der alte Vorgesetzte mir eigentlich  trotzdem noch weiterhelfen in Form eines Antrages für 2024, sodass ich den fehlenden Rest noch vergütet bekomme in Form von Zulage oder Sonderzahlung etc.?
Herzlichen Dank!

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Antw:Zulage/Leistungsprämie/Sonderzahlung
« Antwort #1 am: 31.01.2025 10:51 »
Hallo zusammen,

mir wurde in 2023 eine höherwertige Tätigkeit übertragen (zeitlich begrenzt), wo ich Ende 2024 einen Teil finanziell Vergütet bekommen habe in Form einer Leistungsprämie/Sonderzulage. Der Antrag wurde für das Jahr 2023 gemacht. Nur leider ist finanziell noch nicht alles abgegolten und ich habe jetzt seit 2025 einen neuen Vorgesetzten und der alte Vorgesetzte teilte mir mit, dass er jetzt nicht mehr zuständig wäre und er keinen Antrag für 2024 machen könnte, um den Rest auszubezahlen. Mein neuer Vorgesetzter hat mit der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nichts zu tun und kennt die Absprachen auch gar nicht. Kann der alte Vorgesetzte mir eigentlich  trotzdem noch weiterhelfen in Form eines Antrages für 2024, sodass ich den fehlenden Rest noch vergütet bekomme in Form von Zulage oder Sonderzahlung etc.?
Herzlichen Dank!

Wenn höherwertige Tätigkeiten zu einer höheren Entgeltgruppe führen würden, ist bei einer vorübergehenden Übertragung dieser Aufgaben die Differenz zur höheren Entgeltgruppe auszuzahlen.

Ein Antrag ist dafür nicht vorgesehen.

Ob irgendein alter Vorgesetzter etwas für dich bewirken kann, wird kein Außenstehender wissen können.