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ZVKRente
TreueTomate:
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur ZVKRente. Diese ist ja eine Pflichtversicherung und wird automatisch abgeführt.
Ich habe nun einige Berechnungswerte online gesehen. Hier stand nun etwas von Umlage 0,55% Arbeitgeber und 5,75% Arbeitnehmer.
Wie wird das genau gerechnet? Werden quasi monatlich 0,55% von meinem Gehalt genommen und der Arbeitgeber zahlt 5,75% on top ? Bei beispielsweise 5000€ wären das 27,50€ AN und 287,50 AG?
Mir geht es hier nicht um genaue Rechenbeispiele sondern nur um die reine Funktionsweise.
Es gibt zwar online viel dazu zu finden, ich bin aber nicht smart genug um es zu verstehen.
Danke im Voraus!
TreueTomate:
Hallo zusammen, da bisher eine Antwort fehlt, möchte ich meine Frage etwas ausweiten.
Grundsätzlich geht es mir um folgenden Gedanken:
Angenommen ich überlege vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft zu einem privaten Unternehmen zu wechseln. Angenommen es gibt dort keine vergleichbare Altersvorsorge. Dann müsste man doch im Vergleich die ZVKRente als Gehaltserhöhung ansehen oder ? Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Imperator:
Hallo TreueTomate,
meine Antwort erfolgt aufgrund meines Wissensstandes. So bitte ich um Korrektur durch Dritte, falls manche meiner Aussagen nicht richtig sind.
Wie du schon schreibst, ist die ZVK eine Pflichtversicherung im öff. Dienst für Tarifangestellte. Beim prozentualen Umlageanteil von 0,55 % und 5,75 % kannst du Recht haben. Ich kenne nur die Werte der VBL (die andere Versorgungskasse im öff. Dienst) und da haben wir andere Werte.
Bedeutet: 0,55 % Arbeitnehmeranteil und 5,75 % Arbeitgeberanteil.
Zur Berechnung: Meines Erachtens nach werden die prozentualen Beträge vom Bruttolohn berechnet.
Beispiel: 3000 € Brutto x 0,55 % = 16,50 € dein Anteil.
Du hast es also schon richtig verstanden.
Wenn du nun zu einem privaten Unternehmen ohne Betriebsrente bzw. ohne Eigenanteil bei gleichem Gehalt wechselst, dann hast du monatlich den um die vorher abgezogenen ZVK Anteil erhöhten Nettolohn. Bei deinem Bspl. mit 5000 € wären das somit 27,50 € Netto mehr Lohn. Aber dafür eben keine Betriebsrente.
Kurze Info am Rande, wer nicht länger als 5 Jahre Wartezeit bei der VBL erreicht hat, kann sich die eigens gezahlten Beiträge wieder erstatten lassen (nicht die AG-Anteile!). Das müsste bei der ZVK ja dann auch möglich sein.
Viele Grüße
TreueTomate:
Das macht den öD dann doch deutlich interessanter, wie man es auf Grundlage der Entgelttabelle annehmen könnte.
Schließlich sind das monatlich für mich ca. 300-400 € die der Arbeitgeber nochmal für meine Betriebsrente zahlt.
On top dazu noch LOB, Jobrad oder sonstige Benefits die es je nach Dienstvereinbarung noch so gibt.
Umlauf:
Gibt noch mehr. Ich habe irgendwann mal 150€ in die Entgeltumwandlung bei der VBL gesteckt. Damals waren die Konditionen noch besser als heute. Vor einigen Jahren hat der AG einen zweiten Vertrag bei der VBL angelegt und er zahlt 15% dessen ein, was ich in die Entgeltumwandlung stecke. So etwas sollte es auch im Privatbereich geben.
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