Dem Landesamt für Finanzen (LfF) obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland Pfalz.
Ich dachte, die Pfälzische Pensionsanstalt.