Autor Thema: [Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit  (Read 2695 times)

vorturner

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Liebe Leute,

vielleicht könnt ihr mir in dieser aufregenden Zeit etwas helfen:

Wir haben am 30.1. Nachwuchs bekommen und ich möchte als Vater zwei Monate Zuhause bleiben. Einen Monat Urlaub und einen Monat Elternzeit und Elterngeld.

Durch das Geburtsdatum ist es jetzt etwas kompliziert, da der erste Lebensmonat vom 30.1. bis 28.2. geht und ich somit für den vollen Februar keine Bezüge erhalte. Entgeht mit dann der Familienzuschlag und ich sollte lieber den zweiten Lebensmonat nehmen? Dann hätte ich am 30.3. und 31.3. auch zwei Arbeitstage im März. Ich habe keine Regelung gefunden zur Thematik wann der Zuschlag voll oder anteilig gewährt wird. Eine Kollegin meinte sie hätte den vollen Zuschlag im Geburtsmonat erhalten, im anteiligen Elternzeitmonat dann aber anteilig.

Danke für eure Hilfe!
« Last Edit: 02.02.2025 14:51 von Admin »

Autodoc

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Antw:Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #1 am: 02.02.2025 10:05 »
Hi
Erst mal herzliche Glückwünsche zum Nachwuchs.
Ich bin damals direkt in Elternzeit gegangen. Da das für alle eine neue Situation ist und sicherlich auch noch ein bisschen Kraft erfordert, würde ich mich um die piepen keine Gedanken machen und einfach zu Hause Zeit mit der Familie verbringen.

yaykap

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Antw:Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #2 am: 02.02.2025 10:35 »
Der Famielienzuschlag wird so gekürzt wie die Arbeitszeit. Sprich arbeitest du 2 von 31 Tagen, bekommst du 2/31 vom Familienzuschlag. Ausnahmen wenn beide Elternteile Beamte sind. ! Elterngeld muss für min. 2 Monate bezogen werden, nur einer geht nicht! https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728

vorturner

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Antw:Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #3 am: 02.02.2025 12:27 »
Elterngeld muss für min. 2 Monate bezogen werden, nur einer geht nicht! https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728

Servus, soweit ich weiß gilt diese Einschränkung nur insoweit, dass EIN Elternteil mindestens 2 Monate beziehen muss. Meine Frau bezieht Elterngeld in den Monaten 1 bis 12 und ich voraussichtlich in Monat 2 und vielleicht noch in Monat 13.
Zwei Monate parallel geht ja leider nicht mehr seit April...

rudolphyates

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #4 am: 04.02.2025 04:07 »
Servus, meines Wissens gilt diese Einschränkung nur dahingehend, dass EIN Elternteil mindestens 2 Monate beziehen muss. In den Monaten 1 bis 12 erhält meine Frau Elterngeld, und ich werde voraussichtlich in Monat 2 sowie möglicherweise in Monat 13 ebenfalls Elterngeld beziehen.
Elterngeld muss für min. 2 Monate bezogen werden, nur einer geht nicht!
https://familienportal.de/Sprunki/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728


eros

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #5 am: 04.02.2025 08:45 »
Erstmal Glückwunsch zum Nachwuchs. Möge er prächtig gedeihen und ein frohes Leben haben.

Zum Thema:

soweit ich weis gilt die neue Regelung nur beim Basis-Elterngeld. Nicht jedoch beim Elterngeld Plus. Das heisst das du unabhängig von deiner Frau nur noch die Hälte des Elterngeldbezuges bekommst jedoch 2 Monate mit deiner Frau zuhause bleiben kannst. und wenn es finanziell eng wird im Höschen. Nimm dir die Freiheit und das Recht hilfe zu beantragen. Wohngeld, Kiz, evtl. Bürgergeld.....

Ich hatte zwar noch das Glück das alte Elterngeld zu bekommen, dazu Elterngeld Plus (900 Euro), Teilzeit weitergearbeitet in abhängigkeit der Bemessungsgrundlagen damit nichts gekürzt wird von Elterngeld. (1300 Euro) plus KIZ (400) plus Wohngeld (700)... somit hatte ich "nur" einen GAP von 400 Euro pro Monat zum "normalen" Bezug.


VaPi

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #6 am: 04.02.2025 11:41 »
Wenn man die „Partnermonate“ nutzen will für Elterngeldbezug, also 12 statt 14 Monate darf:

Ein Elternteil maximal 12 Monate nehmen und

ein Elternteil (der andere) mindestens 2 Monate oder mehr (der andere Partner dann weniger).

Ein Monat geht also nicht in dieser Konstellation. Das Gesetz ist dahingehend, missverständlich formuliert.


lumer

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #7 am: 04.02.2025 12:16 »
Ich finde nicht, dass es missverständlich ist:
"Ein Elternteil hat nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es mindestens für zwei Lebensmonate bezieht." (§ 4 Abs. 4 Satz 2 BEEG)

vorturner

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #8 am: 04.02.2025 14:41 »
Das ist schon korrekt so, deshalb machen wir es wie folgt:

Mama nimmt 12 Monate Basis
Papa nimmt Monat 2 und Monat 13 Basis
Monat 1 und Monat 14 wird Urlaub genommen
 
So habe ich dann zwei Monate und nur einen parallel. Man kann es den Eltern auch schwer machen ist mein Fazit zu dnd Änderungen.
Das ist wirklich schade. Mal davon ab, dass die Höchstbeträge jahrelang nicht angepasst wurden.

Illunis

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #9 am: 04.02.2025 15:29 »
Herzlichen Glückwunsch! Genießt die Zeit.

Wenn der volle Monat Elternzeit ist (z.B. Februar) kommt auch evtl. noch das Urlaubskürzungsproblem zum Tragen  ;)

EiTee

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #10 am: 04.02.2025 15:36 »
Herzlichen Glückwunsch! Genießt die Zeit.

Wenn der volle Monat Elternzeit ist (z.B. Februar) kommt auch evtl. noch das Urlaubskürzungsproblem zum Tragen  ;)

Nicht nur eventuell, das wollte ich auch gerade schreiben ;-)

Daher würde ich die Elternzeit einfach um 1 Tag nach vorne oder hinten verschieben. Sowas geht ohne Probleme und es ist nicht notwendig, sich am Geburtsdatum zu orientieren.

vorturner

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #11 am: 04.02.2025 20:26 »
Danke euch über das Urlaubsproblem habe ich gar nicht nachgedacht...
Dann ist es ja sowieso besser nicht Monat 1 zu nehmen, der den kompletten Februar abdeckt.

Vielen Dank!

Poincare

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Antw:[Allg] Denkfehler? Familienzuschlag und Elternzeit
« Antwort #12 am: 06.02.2025 14:34 »
Herzlichen Glückwunsch! Genießt die Zeit.

Wenn der volle Monat Elternzeit ist (z.B. Februar) kommt auch evtl. noch das Urlaubskürzungsproblem zum Tragen  ;)

Nicht nur eventuell, das wollte ich auch gerade schreiben ;-)

Daher würde ich die Elternzeit einfach um 1 Tag nach vorne oder hinten verschieben. Sowas geht ohne Probleme und es ist nicht notwendig, sich am Geburtsdatum zu orientieren.

Klar geht das, aber Elterngeld kann man nur für Lebensmonate beantragen, da wird doch dann was abgezogen. Lieber den Urlaub für Februar nehmen und den EZ-Monat dann dort, wo noch Tage überbleiben für den Urlaubsanspruch.