Autor Thema: Eingruppierung TVL Sue nach Betriebszugehörigkeit oder Stufenlaufzeitaufzeit?  (Read 613 times)

Sala1983

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Hallo
Ich bin am 25.2.2025 12 Jahre in dem Betrieb und ich wollte mal wissen ob ich dann in Stufe 5 komme? Habe bei Stufe 1 angefangen und es gab ja 2020 eine Umgruppierung von TvL 9a in TvL SuE in 8b . Danach bin ich in Stufe 3  gekommen und bin dann im Novemer 2021 in Stufe 4 gekommen( warum auch immer im November????)
Jetzt ist meine Frage ob ich jetzt auch erst im November steige? Weil dann wären ja 4 Jahre rum oder steige ich trotzdem im Februar?
Danke schonmal für eure hilfe

Rowhin

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Wenn du im November 21 von drei auf vier aufgestiegen bist, dann wirst du mit aller Wahrscheinlichkeit absent etwaiger weiterer Faktoren wie einer Unterbrechung, verkürzten Stufenlaufzeit o.Ä. mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit im November 2025 auf Stufe fünf aufsteigen, ja.

Warum der Stufenaufstieg damals im November stattfand, kann ich dir so erstmal nicht sagen - vllt hat es mit der Umgruppierung zu tun, vllt wurden dir hier abweichende Zeiten anerkannt, oder es liegt an was ganz anderem. Aber wir können uns recht sicher sein, dass die Stufenlaufzeit für vier auf fünf im Nov 21 bei Null losging.
« Last Edit: 02.02.2025 14:08 von Rowhin »

Zinc

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Hallo
Ich bin am 25.2.2025 12 Jahre in dem Betrieb und ich wollte mal wissen ob ich dann in Stufe 5 komme? Habe bei Stufe 1 angefangen und es gab ja 2020 eine Umgruppierung von TvL 9a in TvL SuE in 8b . Danach bin ich in Stufe 3  gekommen und bin dann im Novemer 2021 in Stufe 4 gekommen( warum auch immer im November????)
Jetzt ist meine Frage ob ich jetzt auch erst im November steige? Weil dann wären ja 4 Jahre rum oder steige ich trotzdem im Februar?
Danke schonmal für eure hilfe

Der Monat und das Jahr deines nächsten Stufenaufstiegs steht auf deiner Bezügemitteilung. Ansonsten einfach deinen AG anrufen oder die Bezügestelle.

Rowhin

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Der Monat und das Jahr deines nächsten Stufenaufstiegs steht auf deiner Bezügemitteilung. Ansonsten einfach deinen AG anrufen oder die Bezügestelle.

Ersteres nicht zwingend - auf den LfF-Bezügemitteilungen in Bayern steht z.B. nur die aktuelle Stufe, nicht der nächste Stufenaufstieg.
Zweiteres funktioniert natürlich trotzdem.