Vielen lieben Dank für die Antworten. Ich hätte aber noch eine Frage, ich habe folgendes im BZRG gefunden: „ 3) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind entgegen Absatz 2 auch aufzunehmen
1.
Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist[…]“ Hat Verlust von Fahrerlaubnis damit zutun? Denn ich habe noch keinen neuen Fahrerlaubnis bzw. Führerschein erhalten
Es tut mir leid, dass ich immer wieder nachfrage. Wenn du es nicht weißt oder nicht ganz genau weißt, vielleicht hilft mir jemand weiter.
Nochmal vielen Dank