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Kein sauberes BZR und Einstellung im öffentlichen Dienst
alpaka:
Vielen lieben Dank für die Antworten. Ich hätte aber noch eine Frage, ich habe folgendes im BZRG gefunden: „ 3) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind entgegen Absatz 2 auch aufzunehmen
1.
Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist[…]“ Hat Verlust von Fahrerlaubnis damit zutun? Denn ich habe noch keinen neuen Fahrerlaubnis bzw. Führerschein erhalten :-[
Es tut mir leid, dass ich immer wieder nachfrage. Wenn du es nicht weißt oder nicht ganz genau weißt, vielleicht hilft mir jemand weiter.
Nochmal vielen Dank
Dienstbeflissen:
Nein, der Verlust der Fahrerlaubnis ist keine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im Sinne des Gesetzes.
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