Autor Thema: Von E13 auf A12 - lohnt sich das?  (Read 1365 times)

Biergenießer

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Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« am: 03.02.2025 02:28 »
Hallo zusammen,

ich arbeite aktuell als Lehrkraft in Brandenburg (ledig, ohne Kinder) und habe nun die Möglichkeit eine Weiterqualifizierung zum Bildungsamtsrat anzufangen. Jene würde mir den Weg in die Verbeamtung eröffnen. Aktuell bin ich mit E13 angestellt, die Bildungsamtsratstelle würde später mit A12 besoldet. Meine Frage ist nun, ob sich der Umstieg auf die Verbeamtung in meinem Falle überhaupt lohnt.
Ich habe mal nachgesehen. Mit E13 Stufe 1 habe ich gut 2750 Euro Netto aktuell. Mit A12 Stufe 5 (damit fängt es ja an) hätte ich 3600 Euro. Wenn ich jetzt einrechne, dass ich auch als Beamter später in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte, müsste ich später wohl mit circa 400 Euro Krankenversicherungskosten rechnen - oder? Aktuell zahle ich jedenfalls so viel und da Brandenburg ja per pauschaler Beihilfe es ermöglicht, dass man als Beamter die Hälfte der Krankversicherungskosten bezahlt bekommt, wäre ich später eigentlich ebenfalls bei circa 400 Euro angelangt - oder? Für Angestellte gilt ja seit jeher die Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die pauschale Beihilfe ist demnach nichts anderes, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
All das lässt mich aktuell sehr verunsichert zurück, und es stellt sich mir die Frage, ob sich eine A12 Verbeamtung in meinem Fall überhaupt lohnen würde (abseits der Pension natürlich, aber meine aktuelle E13 Stelle hat ja schon die VBL inklusive).
Könntet ihr mich evtl. mal beraten? Bin aktuell echt unsicher ob das alles Sinn macht. Vielleicht irre ich mich ja auch in meinen Grundannahmen. :)

Nachtrag: Achja, ich habe einen verlängerten Stufenaufstieg. Stufe 2 nach 2 Jahren und Stufe 3 nach 7 Jahren. Danach gehts bei mir normal weiter. Wie sieht das eigentlich nach der Verbeamtung aus? Ab wann kommt man in Stufe 6, 7, etc?
« Last Edit: 03.02.2025 02:46 von Biergenießer »

Casa

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #1 am: 03.02.2025 09:02 »
Zitat
Nachtrag: Achja, ich habe einen verlängerten Stufenaufstieg. Stufe 2 nach 2 Jahren und Stufe 3 nach 7 Jahren.

Warum ist das so? In der Arbeitszeit zu viel Bier genossen?

Zitat
Ich habe mal nachgesehen. Mit E13 Stufe 1 habe ich gut 2750 Euro Netto aktuell. Mit A12 Stufe 5 (damit fängt es ja an) hätte ich 3600 Euro. Wenn ich jetzt einrechne, dass ich auch als Beamter später in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte, müsste ich später wohl mit circa 400 Euro Krankenversicherungskosten rechnen - oder? Aktuell zahle ich jedenfalls so viel und da Brandenburg ja per pauschaler Beihilfe es ermöglicht, dass man als Beamter die Hälfte der Krankversicherungskosten bezahlt bekommt, wäre ich später eigentlich ebenfalls bei circa 400 Euro angelangt - oder? Für Angestellte gilt ja seit jeher die Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die pauschale Beihilfe ist demnach nichts anderes, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
All das lässt mich aktuell sehr verunsichert zurück, und es stellt sich mir die Frage, ob sich eine A12 Verbeamtung in meinem Fall überhaupt lohnen würde (abseits der Pension natürlich, aber meine aktuelle E13 Stelle hat ja schon die VBL inklusive).
Könntet ihr mich evtl. mal beraten? Bin aktuell echt unsicher ob das alles Sinn macht. Vielleicht irre ich mich ja auch in meinen Grundannahmen. :)


Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV

Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.


Zitat
Danach gehts bei mir normal weiter. Wie sieht das eigentlich nach der Verbeamtung aus? Ab wann kommt man in Stufe 6, 7, etc?

Das hängt von der Stufe und dem Bundesland ab. Die Stufenaufstiege dauern 2-4 Jahre. Das Besoldungsgesetz gibt hier Aufschluss.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Biergenießer

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #2 am: 03.02.2025 12:27 »

Zitat
Warum ist das so? In der Arbeitszeit zu viel Bier genossen?

Nee, "zu viel" geht doch auch gar nicht! ;) Aber ohne zweites Staatsexamen gibt es eine verlängerte Laufzeit für die ersten beiden Stufen.

Zitat
Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV
Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.

Kannst du das Beispiel etwas ausführlicher schildern bzw konkretisieren? Was meinst du z. B. mit Zusatzbeitrag?

Rowhin

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #3 am: 03.02.2025 12:42 »

Zitat
Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV
Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.

Kannst du das Beispiel etwas ausführlicher schildern bzw konkretisieren? Was meinst du z. B. mit Zusatzbeitrag?

Hierbei handelt es sich um die Standardberechnung für deinen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Bruttovergütung ist das Bruttogehalt, dass du von deinem AG erhältst (bzw. das KV-relevante Brutto, das leicht abweichen kann).
Nachdem in dem Standardfall des gesetzlich versicherten AN im öffentlichen Dienst jeweils die Hälfte des Beitragssatzes der Krankenkasse vom AG und vom AN gezahlt werden, ist der halbe Beitragssatz hier anzusetzen.
Den Zusatzbeitrag ist seit 2015 eine Möglichkeit für die Krankenkassen, finanzielle Lücken zu schließen, indem sie diesen zusätzlich zum Beitragssatz erheben. Auch diesen teilen sich AG und AN.

Der Beitragssatz ist für alle GKVs gleich (14.6%), der Zusatzbeitrag wird durch deine Krankenkasse festgelegt. Beispiel Techniker Krankenkasse:

Beitragssatz 14.6%, also für den AN 7.3%
Zusatzbeitrag 2.45%, also für den AN 1.225%

Beispielsrechnung mit 5.000 € Brutto, TK, keine Kinder, älter als 23:

5.000 x 0.073 = 365 €
5.000 x 0.01225 = 61,25 €

Gesamter KV-Beitrag: 426,25 €

Kannst du hier auch selbst testen: https://www.tk.de/service/app/2004008/beitragsrechner/arbeitnehmerRechner.app

Gewerbler

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #4 am: 03.02.2025 13:02 »
Man sollte noch beachten, dass die pauschale Beihilfe (zumindest in BW, evtl. auch in anderen Ländern) nur die Hälfte der GKV zahlt und - im Gegensatz zu Arbeitnehmern - nicht die Hälfte der Pflegeversicherung. Da kann man sich nach meinem Verständnis aber auch bei einer privaten PV versichern, die sind vermutlich günstiger.

Außerdem wurde kürzlich in einem anderen Thread erklärt, dass Beamte später nicht in die KVdR wechseln können, was dann auch nochmal Auswirkungen haben kann.

Casa

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #5 am: 03.02.2025 14:04 »
Zitat
Nee, "zu viel" geht doch auch gar nicht! ;) Aber ohne zweites Staatsexamen gibt es eine verlängerte Laufzeit für die ersten beiden Stufen.

Wo soll das geregelt sein? Eine derartige Regelung erscheint mir ungewöhnlich, gerade wenn die Stufenlaufzeit 5 oder 7 Jahre betragen soll.


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Biergenießer

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #6 am: 03.02.2025 18:02 »

Zitat
Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV
Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.

Kannst du das Beispiel etwas ausführlicher schildern bzw konkretisieren? Was meinst du z. B. mit Zusatzbeitrag?

Hierbei handelt es sich um die Standardberechnung für deinen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Bruttovergütung ist das Bruttogehalt, dass du von deinem AG erhältst (bzw. das KV-relevante Brutto, das leicht abweichen kann).
Nachdem in dem Standardfall des gesetzlich versicherten AN im öffentlichen Dienst jeweils die Hälfte des Beitragssatzes der Krankenkasse vom AG und vom AN gezahlt werden, ist der halbe Beitragssatz hier anzusetzen.
Den Zusatzbeitrag ist seit 2015 eine Möglichkeit für die Krankenkassen, finanzielle Lücken zu schließen, indem sie diesen zusätzlich zum Beitragssatz erheben. Auch diesen teilen sich AG und AN.

Der Beitragssatz ist für alle GKVs gleich (14.6%), der Zusatzbeitrag wird durch deine Krankenkasse festgelegt. Beispiel Techniker Krankenkasse:

Beitragssatz 14.6%, also für den AN 7.3%
Zusatzbeitrag 2.45%, also für den AN 1.225%

Beispielsrechnung mit 5.000 € Brutto, TK, keine Kinder, älter als 23:

5.000 x 0.073 = 365 €
5.000 x 0.01225 = 61,25 €

Gesamter KV-Beitrag: 426,25 €

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Danke! Also habe ich im Grunde genommen ja nicht falsch gelegen. Monetär wird sich A12 nicht besonders bei mir auswirken. Klar, am Anfang habe ich 200-300 Euro mehr pro Monat, aber mit Stufe 6 in E13 gleicht sich dass dann ja ziemlich an (3800 vs 4200 pro Monat). Dann wiederum dauert es natürlich lange bis ich mal Stufe 5 oder 6 erreiche. Und mit der Verbeamtung verliere ich meine Flexibilität. Mhmm... irgendwie bin ich nach wie vor unschlüssig.

Wie würdet ihr denn so entscheiden - und warum?

Zitat
Nee, "zu viel" geht doch auch gar nicht! ;) Aber ohne zweites Staatsexamen gibt es eine verlängerte Laufzeit für die ersten beiden Stufen.

Wo soll das geregelt sein? Eine derartige Regelung erscheint mir ungewöhnlich, gerade wenn die Stufenlaufzeit 5 oder 7 Jahre betragen soll.

Ja, das Argument ist halt, dass man nicht vollausgebildet ist:

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlm_3c3828f19d49551b89eb6795af4946c5%27%5D

Ich sehe es positiv: Unter den Nichterfüllenden bin ich der Erfüllenste!  :D

Casa

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #7 am: 03.02.2025 20:23 »
Zitat
Ja, das Argument ist halt, dass man nicht vollausgebildet ist:

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlm_3c3828f19d49551b89eb6795af4946c5%27%5D

Ich sehe es positiv: Unter den Nichterfüllenden bin ich der Erfüllenste!  :D


Danke. Was eine lächerliche Regelung.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #8 am: 04.02.2025 07:15 »
Hallo,

Beamte haben einen reduzierten Krankenkassenbeitrag von 14% plus Zusatzbeitrag in der GKV, da sie das Krankengeld nicht versichern müssen. Ein Vorteil des Beamtentums ist, dass bei langandauernden Krankheit die Besoldung ungekürzt bezahlt wird, es gibt also kein Krankengeld.

Die meisten freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit pauschalen Beihilfe dürfen in die KVdR, bitte Voraussetzungen selbst googeln.

Stufenaufstiege gibt es doch auch bei den Beamten?

Gewerbler

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #9 am: 04.02.2025 07:28 »

Die meisten freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit pauschalen Beihilfe dürfen in die KVdR, bitte Voraussetzungen selbst googeln.


Dazu hatte @Saxum kürzlich in einem anderen Thema geschrieben (übrigens auch als Antwort auf dich, @clarion), dass dies eben gerade nicht so ist.

Ich hoffe, der Link funktioniert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125385.msg390439.html#msg390439

Biergenießer

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #10 am: 04.02.2025 18:17 »

Beamte haben einen reduzierten Krankenkassenbeitrag von 14% plus Zusatzbeitrag in der GKV,

Bist du dir da sicher? Kann ich das wo nachlesen?
Soll das heißen, dass ich nur 14% plus Zusatzbeitrag in die GKV zahlen muss?  :o
Das klingt zu schön um wahr zu sein. Für Nichtbeamte wäre das aber ein Hohn.

clarion

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #11 am: 04.02.2025 18:37 »
Hallo,

Zum Nachlesen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html

14% plus Zusatzbeitrag von Brutto Einkommen, versteht sich. Bei pauschaler Beihilfe übernimmt die Hälfte die Beihilfestelle.

Bzgl. Der KdVR scheint Saxum Recht zu haben, also keine KdVR für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte.

Aber wieso ist das ein Hohn für Nichtbeamte? Als Nichtbeamter zahlt man 7,3% plus halben Zusatzbeitrag vom Brutto für die GKV. Und im Gegensatz zu Beamten  muss man als Pflichtversicherter keine Beiträge auf Einkünfte wie Mieten oder Pachten zahlen.

MoinMoin

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #12 am: 04.02.2025 20:33 »
Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Stand 2024

Die 0,6 sind die Kosten für das Krankengeld, was nach der Lohnfortzahlung kommt.
Der Beamte und der Rentner bekommen es nicht, da sie weiterhin ihr Geld bekommen.

(btw auch bei den Privatversicherten ANs fällt dann als Rentner dieser Versicherungsanteil weg.)

Biergenießer

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Antw:Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
« Antwort #13 am: 04.02.2025 22:11 »
Hallo,

Zum Nachlesen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege.html

14% plus Zusatzbeitrag von Brutto Einkommen, versteht sich. Bei pauschaler Beihilfe übernimmt die Hälfte die Beihilfestelle.

Bzgl. Der KdVR scheint Saxum Recht zu haben, also keine KdVR für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte.

Aber wieso ist das ein Hohn für Nichtbeamte? Als Nichtbeamter zahlt man 7,3% plus halben Zusatzbeitrag vom Brutto für die GKV. Und im Gegensatz zu Beamten  muss man als Pflichtversicherter keine Beiträge auf Einkünfte wie Mieten oder Pachten zahlen.

Ups, tut mir leid. Da hatte ich einen Denkfehler und habe Unsinn geschrieben!

Und ja, Stufenanstieg gibt es auch bei Beamten.