Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VBL-Betriebsrente verweigern?
BAT:
Ja, ich bin bzw. war da absolut deiner Meinung.
Aber genau wie in Bezug auf den Schwenk (zumindest in Westdeutschland) zur Doppelverdienerpartnerschaft gibt es halt andere Änderungen im Land, die Berücksichtigung finden müssen.
So ist allein aufgrund der Altersentwicklung schon die GRV mehr als wackelig, lässt sich mE dauerhaft so nicht halten. Das können auch die Steuerzuschüsse nicht dauerhaft ausgleichen. Auf eine wackelige Basis (GRV) kann man keine festen Zusatz bauen (VBL).
Ebenso verhält es sich ja im Tarif. Bereits die Tabellenwerte sind ja schon schwach (niedrige Stufen, EG ab 9b), da ist es schlicht im laufenden Arbeitsleben nicht so, dass ein wirklich guter Wohlstand gewährt wird. Insofern gibt es diesen auch nicht bei Einschnitten.
Kurz gesagt: BAT und Westdeutschland und VBL passten zusammen. Aber nicht das heutige System. Nur meine Meinung.
Rentenonkel:
Da gehen wir von unterschiedlichen Grundlagen aus.
Aus meiner Sicht ist die GRV nicht wackelig. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge sind durch das BVerfG und Art. 14 GG geschützt. Die Rentenversicherung ist demnach nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentenbezieher mindestens die Beiträge, die in seinem Versicherungskonto eingezahlt wurden, auch wieder ausgekehrt werden.
Der demografische Wandel ist natürlich eine Herausforderung. Allerdings gibt es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen derzeit einen Spitzenwert. Der demografische Wandel wird uns in den nächsten 10 - 15 Jahren durchaus beschäftigen, weil dann mehr Menschen in den Ruhestand eintreten wie austreten. Danach wendet sich aber das Blatt. Dann werden wieder mehr Menschen in den Arbeitsmarkt drängen als aus der Rente ausscheiden. Die demografische Krise ist somit zwar vor der Haustür, aber nur temporär und trifft viele westliche Demokratien.
Dennoch darf man sich die Frage stellen, ob bestimmte versicherungsfremde Leistungen wie die Grundrente oder die Rente mit den 45 Jahren ihr Ziel erreichen oder verfehlen. Sofern sie es verfehlen, darf man dann auch darüber nachdenken, die Rentenversicherung zu reformieren, um so die Beitragszahler zu entlasten. Dennoch steht die Rentenversicherung mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetz und wird durch das BVerfG gestützt. Wenn wir beides nicht mehr haben sollten, haben wir mit Sicherheit schlimmere Probleme als die Rente.
Rentenreformen gab es auch schon in der Vergangenheit und einige davon waren durchaus schmerzhaft. Ganz ohne Reformen wird es die GRV nur schaffen, wenn annähernd genauso viele Menschen in den Arbeitsmarkt kommen wie gehen. Das ist ohne Zuwanderung nicht zu schaffen - und die Art und Weise, wie Zuwanderung derzeit gelebt wird, verschafft uns an anderen Stellen viele weitere Probleme, die nicht helfen, das Vertrauen in die Demokratie und die demokratischen Prinzipien zu stärken.
Das, was Swen Tarnotsch zum Thema der Beamtenbesoldung geschrieben hat, kann man auch auf andere Bereiche sinngemäß ausweiten.
Wer sich also regelmäßig nicht in der Lage sieht, Probleme sachlich zu lösen, sondern eine sachliche Problemlösung nur simuliert, indem er sich wie in diesem Fall nur noch in der Lage sieht, offensichtlich zutage tretende Probleme mittels verfassungswidriger Rechentricks zu kaschieren, der kann kaum auf Vertrauen in seine Politikfähigkeit rechnen, da er trotz anderweitiger Bekundungen in der Sache so nur eines offenbart: seine Unfähigkeit, Probleme zunächst einmal sachlich als solche überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und sie als Teil der Realität zu akzeptieren, um sich dieser im Anschluss sachlich anzunehmen und also das zu tun, wofür die politische Klasse in einer Demokratie gewählt wird. Dass sich immer größer werdende Teile der Wähler von den demokratischen Parteien in der Bundesrepublik abwenden, sollte auch in solchem Handeln wie dem hier betrachteten eine der maßgeblichen Ursachen finden. Die Krise der Demokratie ist so verstanden zuvörderst erst einmal eine Krise politischer Verantwortung und so auch ihrer Träger und erst in zweiter Linie eine der politischen Wähler, deren Vertrauen in den Staat auf einer funktionierenden Gesetzgebung, Regierung, öffentlichen Verwaltung und Justiz basiert, die durch eine Simulation politischen Handelns nicht auf Dauer in ihrem Bestand zu garantieren sind.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Rentenonkel am 21.02.2025 09:23 ---
Dennoch darf man sich die Frage stellen, ob bestimmte versicherungsfremde Leistungen wie die Grundrente oder die Rente mit den 45 Jahren ihr Ziel erreichen oder verfehlen. Sofern sie es verfehlen, darf man dann auch darüber nachdenken, die Rentenversicherung zu reformieren, um so die Beitragszahler zu entlasten. Dennoch steht die Rentenversicherung mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetz und wird durch das BVerfG gestützt. Wenn wir beides nicht mehr haben sollten, haben wir mit Sicherheit schlimmere Probleme als die Rente.
--- End quote ---
Die Rente nach 45 Jahren kann definitiv weg, weil es in der Regel eine Benachteiligung von Akamedikern ist. Man tut so als ob das Studium chillig sei, während die anderen schon arbeiten. Ich habe zum Glück ab etwa Mitte des Studiums einen Werkstudentenjob gehabt, bei dem ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen habe. Finanziell bringt das zwar fast gar nichts, aber immerhin die Monate.
Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt ja Erwebsminderungsrente - insofern es massive Gesundheitseinschränkungen gibt.
Man hat ja nun auch gesehen, dass es tatsächlich fast eher Büroleute sind, die die Rente nach 45 Jahren in Anspruch nehmen, womit das angepeilte Ziel vollkommen verfehlt wurde, nämlich, diese für handwerkliche Tätigkeiten hauptsächlich geschaffen zu haben.
BAT:
--- Zitat von: Rentenonkel am 21.02.2025 09:23 ---
Aus meiner Sicht ist die GRV nicht wackelig. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge sind durch das BVerfG und Art. 14 GG geschützt. Die Rentenversicherung ist demnach nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentenbezieher mindestens die Beiträge, die in seinem Versicherungskonto eingezahlt wurden, auch wieder ausgekehrt werden.
--- End quote ---
Schön wäre es. Ich denke, du hast es anders gemeint wie geschrieben. ;)
Außer du meinst die rein statistische Größe als "durchschnittlicher Rentenbezieher". Wenn ich ansonsten nach einem Jahr Bezug bei einem Unfall das Leben verlieren, habe ich ansatzweise die Beiträge raus (bisher bei mir so 230.000,00 €)
Aber darum ging es ja nicht. Wackelig meinte ich in Bezug auf eine Annährung durch GRV und VLB an die Pensionen. Das denke ich, funktioniert nicht dauerhaft. Insofern ist ja der Ursprungsgedanke der "Pflicht-" VBL nicht zu halten. Ich lasse mir jedoch gerne eine andere Rechnung/ Prognose vorlegen.
Zumal ich auch hier in Bezug auf die GKV - ähnlich wie bei den gratis Mitversicherten - aufgrund der eher abschmelzenten Realhöhe der Rente eine ungerechtfertigte Bevorzugung zur Kranken- und Pflegeversicherung sehe. Auch hier Bedarf es zumindest eines Mindestmaßes an Gerechtigkeit: einer Kopfpauschale.
Sollte man natürlich die derzeitige Rentenhöhe im Brutto und Netto ohne solch hinkenden Rechtssystematiken sehen, hat man sicherlich einen anderen Blick.
(sollte man sein Haus verkaufen und verwerten, braucht hier auf dem Land eigentlich fast keiner eine Rente, die ist oft nur wegen des sehr günstigen Zuganges zur KV-Leistungen wichtig)
Rentenonkel:
Das durchschnittlich bezog sich auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer.
Im Einzelfall gibt es Menschen, die das Rentenalter gar nicht erreichen oder kurz nach dem Rentenbeginn versterben, und dafür andere, die 100 Jahre alt werden.
Kleiner Schwenk in die Geschichte: Bis zum Jahre 2001 hat die VBL Rente tatsächlich die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und einer fiktiven Pension vollständig ausgeglichen. Dabei wurde auch die Mindestpension mit in die Betrachtung einbezogen. Durch diese abstrakte Betrachtung konnte es sein, dass eine Reinigungskraft auf einmal 500 EUR VBL Rente hatte, ein Abteilungsleiter jedoch nur 400 EUR. Seit 2002 ist man davon etwas abgerückt und hat ein Punktesystem etabliert.
Mit der höheren Abgabenlast hast Du sicherlich einen Punkt getroffen. In meinen Augen ist auch der fiktive Arbeitgeberanteil der GRV ein Einkommen. Das kann man auch anders sehen. Die Kopfpauschale ist aus meiner Sicht aber auch nicht der richtige Weg um das Problem zu lösen.
Politiker meiden oft Steuererhöhungen oder Streichung von bisherigen Subventionen wie der Teufel das Weihwasser. Um weitere Leistungen zu etablieren neigt die Politik auch mal gerne dazu, den Sozialversicherungen versicherungsfremde Leistungen aufzubürden und diese nicht oder nicht vollständig durch Bundeszuschüsse zu refinanzieren. Das führt dazu, dass die SV Beiträge stärker steigen, als sie müssten, weil die Lasten nur auf den Schultern der Versichertengemeinschaft verteilt werden und nicht auf die gesamte Bevölkerung. So vermeidet man Umverteilung von Steuern oder Steuererhöhungen.
An der Stellschraube gilt es aus meiner Sicht anzusetzen. Versicherungsfremde Leistungen sind vollständig vom Bund zu tragen und nicht von der Versichertengemeinschaft. Auch kann es nicht sein, dass der Beitrag zur KV und PV bei Beziehern von Bürgergeld weniger ist als die Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft.
Wenn man im Übrigen der Meinung ist, dass die SV Beiträge für KV und PV sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten orientieren sollten, darf sicherlich auch die Frage gestellt werden, warum das nicht für alle Einkommensarten gilt sondern nur für bestimmte Einkommensarten. Das würde bei einem umlagefinanzierten Modell den Beitragssatz senken können.
Eine Kopfpauschale einzuführen würde aus meiner Sicht diejenigen mit hohen Einkünften bevorzugen und diejenigen mit niedrigen Einkünften belasten. Letztere sind tendenziell auch Rentner, die ihr Leben lang schon Beiträge gezahlt haben und keine üppige Rente haben. Das würde, so denke ich, kein Beitrag zur intergenerationellen Gerechtigkeit sein, weil es die Älteren tendenziell belastet, während die jüngeren tendenziell profitieren.
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