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VBL-Betriebsrente verweigern?

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BAT:
Ja, aber nur aus Prinzip. Eigentlich nicht wegen dem Geld. Das ist ja ein guter Deal mit der VBL aufgrund der hohen AG - Anteile.

Wer die Verantwortung als Staat nicht abgibt für die (weitere) Altersvorsorge ist später auch berechtigter Adressat von Kritik, wenn die Altersvorsorge dann nicht gesichert ist.
Wir sind doch alle alt genug.

Rentenonkel:
Jeder fünfte scheidet aus Gründen der Erwerbsminderung vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Das Risiko, als erwerbsgeminderte Mensch in eine Armutsfalle zu tappen, liegt je nach Studie, der man glaubt, bei etwa 25 %. Das bedeutet, dass etwa jede vierte Familie in Deutschland, in der jemand lebt, der erwerbsgemindert ist, auf ergänzende staatliche Hilfe angewiesen ist. Dieses Risiko wird leider von vielen verdrängt oder unterschätzt.

Ein ETF Fond oder eine Kapitalversicherung ohne zusätzlichen EMI Schutz und ohne zusätzlichen Hinterbliebenenschutz helfen dann nicht weiter,  wenn eines dieser Risiken eintritt, da man mit dem bis dahin ersparten Geld oft nicht weit kommt.

Wenn man sich daher für alternative Vorsorgeformen entscheidet, muss man entweder diese Risiken zusätzlich absichern und es bleibt so weniger für das Sparen über (je nach Versicherung etwa 25 % von dem, was man Sparen möchte) oder man blendet diese Risiken schlicht aus. Wenn weniger zum Sparen über bleibt, kommt am Ende oft auch nicht mehr raus. Am Ende kochen alle mit Wasser. Die VBL Rente sichert diese biometrischen Risiken mit ab und ist daher meiner Meinung nach auch aufgrund der staatlichen Förderung und des Zuschusses des Arbeitgebers eine sehr gute Säule der Alterssicherung.

Dennoch wollen gerade private Vermittler uns ihre Produkte verkaufen, weil sie einfach daran verdienen. Daher wird das gute Produkt oft zerredet, um das Geld in andere Kanäle zu lenken. Davon darf man sich jedoch nicht blenden lassen. Zur Zeit arbeiten etwa 1700 Finanzlobbyisten in Brüssel. Deren Kernaufgabe ist es mit Sicherheit nicht, die VBL (oder ähnliche Zusatzversorgungen des ÖD) zu stärken.

Eine gute Altersvorsorge steht jedoch in der Regel auf drei Beinen: die gesetzliche Säule, die betriebliche Säule und die private Säule. Daher sind die zusätzlichen Vorsorgeformen als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen immer sinnvoll und oft notwendig. Sie können die anderen beiden Säulen sehr gut unterstützen und flankieren.

Bei unabhängigen Beratungen zur Altersvorsorge (Verbraucherzentrale, deutsche Rentenversicherung) wird immer darauf hingewiesen, dass zunächst die existenzbedrohenden Risiken abgesichert sein müssen, bevor zusätzliche Sparanstrengungen unternommen werden. Und an der Stelle schneidet die VBL sehr oft einfach viel besser ab als andere Angebote auf dem freien Markt.

Die VBL ist demnach quasi die Vollkaskoversicherung, die aufgrund ihrer Natur mit einer reinen Haftpflichtversicherung nicht konkurrieren kann. Äpfel und Birnen sind zwar beides Obst, aber dennoch unterschiedlich.

Saxum:
Sehr schön gesagt und ja ich persönlich halte die VBL auch für alternativlos, zumindest wenn man betrachtet wie hoch der AG-Zuschuss ist, den er ja sicherlich gerne einsparen würde wenn er dazu nicht verpflichtet wäre.

BAT:
Grundsätzlich wird auch keiner die Notwendigkeit weiterer Altersvorsorge negieren und auch nicht des Reüssieren der VBL in diesem Bezug. Aber alles kann sie auch nicht.

So wie ich es sehe, geht man durchschnittlich mit 54 in EU-Rente.

Ich denke, du willst darauf hinaus, dass durch die Pflicht zur VBL ein Interesse des Staates insofern besteht, als dass später weniger Transferleistungen fällig werden. Das ist sicherlich ein Standpunkt, den man haben kann.

Aber einerseits wandelt sich - auch staatlich gewollt - der Arbeitsmarkt zu einem Doppelverdienermarkt, in welchem der Ausfall wegen EU nicht mehr so einschneidend ist. Man muss sich insofern auch mal entscheiden.

Hiervon ab, ist es natürlich die Frage, ob denn der Staat durch Transferleistungen in solch ausufernden Maß (in rechtlicher Natur) anbieten möchte.

Rentenonkel:
Ich sehe es eher auch aus dem Blickwinkel der Betroffenen und des ÖD als Arbeitgeber.

Bei Beamten gilt ja bekanntermaßen das Alimentationsprinzip, welches den Dienstherrn dazu verpflichtet, dem Beamten auch bei Dienstunfähigkeit finanziell so auszustatten, dass ihm eine angemessene Lebensführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten möglich ist. Das dieses Ziel nicht immer erreicht wird, zeigen die Diskussionen an anderen Stellen; da möchte ich hier nicht näher drauf eingehen.

Etwas abgeschwächt sehe ich es aber auch für Tarifbeschäftigte im ÖD. Der Lebensunterhalt des Tarifbeschäftigten (und nach dem Ableben abgeschwächt auch die Hinterbliebenen) soll dabei auch im Krankheitsfalle je nach Beschäftigung angemessen möglich sein. Auf diese Weise soll unter anderem die Anfälligkeit für Korruption und Bestechung minimiert werden.

Aus meiner beruflichen Tätigkeit kann ich Dir sagen, dass viele Betroffene die staatlichen Transferleistungen nicht als ausufernd betrachten und ein Lebensstil an der Armutsgrenze wenig erstrebenswert ist. Nicht zuletzt fällt die ausufernde Bürokratie bei der Inanspruchnahme von staatlichen Transferleistungen nicht jedem leicht und die Betroffenen fühlen sich oft als Bittsteller.

Auch beim Doppelverdienermodell ist es so, dass der Wegfall bzw die spürbare Verringerung eines Einkommens durchaus weh tut. Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass je nach Krankheit des Partners der gesunde Ehepartner noch mehr Verantwortung übernehmen muss und so auch nicht immer weiter Vollzeit arbeiten kann, weil das mit den anderen familiären Verpflichtungen kollidiert.

Wenn dann der Ehepartner tatsächlich arbeitet und so insgesamt das Einkommen der Familie die Armutsgrenze übersteigt, bleibt doch oft nicht viel mehr über als genau das. Der Frust ist dann oft groß, das Unverständnis für die Rente, die Sozialversicherung und die Demokratie als Ganzes auch und auch deswegen kommt es zu Wahlergebnissen, die man als Demokrat vielleicht lieber nicht hätte (ohne jetzt wieder in den Wahlkampfmodus zu fallen). Nicht selten führt das am Ende auch zu Spannungen innerhalb der Partnerschaft, die am Ende auch in einer Trennung münden können.

Wie ich oben ausgeführt habe, sollte der ÖD aus meiner Sicht auch weiterhin ein mehrfaches Interesse daran haben, seine TB Beschäftigten in schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen zu lassen.

Das ist meine persönliche Sicht auf die Dinge. Man kann natürlich auch einen anderen Standpunkt vertreten. Wenn man mal längere Zeit Telefondienst in einer Behörde verrichtet hat, weiß man, warum es auch Schuhe mit Klettverschluss für Erwachsene gibt.  ;)

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